Zahnzusatzversicherung ARAG
Highlights
- Implantate, Inlays, privatärztliche Rechnungsanteile bis zu 80%
- Erstattung für Kieferorthopädie zu 80% im Tarif Z100
- Professionelle Zahnreinigung wird erstattet
- 100% Erstattung der Regelversorgung im Z100
- "Sehr gut" laut Ökotest 05/2008 und Finanztest 04/2007
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Zahnzusatzversicherung ARAG
Zahnzusatzversicherung ARAG Dental Pro
Die Versicherung lässt sich in zwei Varianten beantragen, je nach gewählter Tarifvariante (
Dental Pro Z70 oder
Dental Pro Z100) unterscheidet sich die Leistung.
Tarifvariante "Dental Pro Z 70":
Erstattungsfähig sind die Kosten für Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie (zahntechnische Leistungen und zahnärztliche Behandlung).
Erstattet wird die jeweilige Regelversorgung mit Zahnersatz, also die Art von Versorgung, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird zu 70 % (inklusive dem Anteil der gesetzlichen Krankenkasse).
In diesem Fall bleibt ein Eigenanteil von 30 % auf den Rechnungsbetrag.
Erstattet wird außerdem die über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung, z. B. mit Implantaten, Onlays, Inlays und vollverblendeten Kronen zu 70 % (inklusive dem Anteil der gesetzlichen Krankenkasse, das bedeutet, Ihnen bleibt ein Eigenanteil von 30 % auf den Rechnungsbetrag).
Erstattet werden zusätzlich Aufwendungen für
kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Erwachsene in Höhe von 70 % des Rechnungsbetrages, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt, d. h. Ihnen bleibt ein Eigenanteil von 30 % auf den Rechnungsbetrag.
Tarifvariante "Dental Pro Z100":
Erstattungsfähig sind die Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie (zahntechnische Leistungen und zahnärztliche Behandlung).
Erstattet werden 100 % der Zahnbehandlung
inklusive professioneller Zahnreinigung und Versiegelung der Kauflächen. Erstattet wird die jeweilige Regelversorgung mit Zahnersatz, also die Art von Versorgung, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird zu 100 % (inklusive dem Anteil der gesetzlichen Krankenkasse, das bedeutet, Sie haben keinerlei Zuzahlungen).
Erstattet wird außerdem die über die Regelversorgung hinausgehende Versorgung z. B. mit Implantaten, Onlays, Inlays und vollverblendeten Kronen zu 80 % (inklusive dem Anteil der gesetzlichen Krankenkasse, das bedeutet, Ihnen bleibt ein Eigenanteil von 20 % auf den Rechnungsbetrag).
Erstattet werden zusätzlich Aufwendungen für
kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Erwachsene in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages, sofern eine medizinische Notwendikeit besteht und die gesetzliche Krankenkasse keine Leistung erbringt, d. h. Ihnen bleibt ein Eigenanteil von 20 % auf den Rechnungsbetrag.
Vertragsdetails
Versichert werden können alle Personen, die entweder selbst oder als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Ebenso ist die Versicherung für Empfänger freier Heilfürsorge geeignet. Versichert sind die im Antrag namentlich genannten Personen.
In den Tarifen Z 70 und Z 100 sind die Leistungen in den ersten beiden Versicherungsjahren begrenzt.
Tarif Z 70
- 1. Jahr ab Versicherungsbeginn EUR 400
- 2. Jahr ab Versicherungsbeginn EUR 800
- ab dem 3. Jahr unbegrenzte Leistung
Tarif Z 100
- 1. Jahr ab Versicherungsbeginn EUR 500
- 2. Jahr ab Versicherungsbeginn EUR 1000
- ab dem 3. Jahr unbegrenzte Leistung
Die Höchstleistungsgrenzen entfallen bei Unfällen.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Der Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats, frühestens des Monats nach Antragstellung.
Bei Vertragsbeginn ist zunächste eine Wartezeit von 8 Monaten zu absolvieren, die bei Vorlage eines ärztlichen Attestes erlassen werden kann.
Die Wartezeit entfällt bei Unfällen.
Die Wartezeit für zahnärztliche Behandlungen, die nicht in Zusammenhang mit Zahnersatz oder kieferorthopädischen Maßnahmen stehen, beträgt nur drei Monate.
Die Vertragsdauer beträgt mindestens 2 Versicherungsjahre und verlängert sich stillschweigend immer um ein Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Der Versicherer verzichtet bei diesem Tarif auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Versicherer
Versicherer ist die ARAG Krankenversicherung, mehrfacher Testsieger bei FinanzTest und Stiftung Warentest.
Als international tätiges Unternehmen betreut die ARAG derzeit etwa 8 Millionen Kunden weltweit.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Spätestens die Diskussion um die letzte Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetz) hat aufgezeigt, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz gerade im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie ist. Denn, wenn der Versicherungsschutz nicht ausreicht, können auf Sie erhebliche Kosten zukommen!
Die derzeitigen Leistungen der gesetzlichen Versicherungen für Zahnersatz umfassen nur bis zu 65% der Kosten, die bei einer im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten, medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz berechnet werden – abhängig von den durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen.
Selbst wenn also ein regelmäßiger Zahnarztbesuch erfolgt ist, verbleibt für den gesetzlich Versicherten beim Zahnersatz immer noch ein Eigenanteil von mindestens 35% der Kosten, was im Einzelfall mehrere Tausend Euro sein können. Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche Versicherung keine Leistungen für privatärztliche Behandlung, Implantate und Inlays.
Im Bereich der Kieferorthopädie erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei Erwachsenen nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme erfordern. Bei Kindern erfolgt, leider aber auch nicht in allen Fällen, eine Erstattung von 80% der Kosten (bei gleicher Behandlung von zwei und mehr Kindern 90 Prozent), den Restbetrag erst nach Abschluss der Behandlung. Bei Überbiss z.B. wird erst ab 0,6 cm bezahlt, darunter leider nicht.
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Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Bedingungsheft (komplett)
Informations und Versicherungsnehmerpflichten