Kieferorthopädieversicherung UKV
ab monatlich
€9,27
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Umfang der Kieferorthopädieversicherung UKV
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Kieferorthopädieversicherung UKV
Wir empfehlen als Absicherung für Kieferorthopädie die Tarifvariante
"ZahnPremium" der UKV. Mitversichert sind folgende Kosten:
- Zahnbehandlung, Zahnersatz
Der Tarif leistet 90 % der Kosten für Inlays, Kunstfüllungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen, Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers, Schienen und Aufbissbehelfe, funktionsanalystische und funktionstherapeutische Leistungen, zahntechnische Laborarbeit und Materialien.
Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden auf die Erstattung angerechnet.
- Kieferorthopädie
Kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 90 % erstattet, wenn die Behandlung vor Vollendung des 19. Lebensjahres beginnt – unabhängig davon, wann die kieferorthopädische Behandlung tatsächlich abgeschlossen wird.
Auch hier werden die Vorleistungen der GKV angerechnet.
- Brillen und Kontaktlinsen
Erstattet werden 80 % der Kosten sowie Reparaturen bis zu einem Betrag von insgesamt 250 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren.
- Auslandsreisen
Sie erhalten 100 % bei Auslandsreisen bis zu einer Dauer von je 60 Tagen eine Erstattung für unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlungen.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Kostenerstattung für medizinisch notwendige Rücktransporte.


Vertragsdetails
Versichert werden können alle Personen, die entweder selbst oder als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Versichert sind die im Antrag namentlich genannten Personen.
Die Erstattung für Zahnbehandlung und -ersatz, sowie Kieferorthopädie ist begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 15.000 Euro in vier Kalenderjahren.
In den ersten drei Kalenderjahren ist die Erstattung begrenzt auf einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von
- insgesamt 1.000 Euro im ersten Jahr
- insgesamt 3.000 Euro in den ersten beiden Jahren
- insgesamt 6.000 Euro in den ersten drei Jahren
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Der Vertragsbeginn der Kieferorthopädieversicherung ist immer der 1. eines Monats, frühestens des Monats nach Antragstellung.
Bei Vertragsbeginn ist zunächste eine Wartezeit von 8 Monaten zu absolvieren. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Die Wartezeit für zahnärztliche Behandlungen, die nicht in Zusammenhang mit Zahnersatz oder kieferorthopädischen Maßnahmen stehen, beträgt nur drei Monate.
Die Vertragsdauer beträgt mindestens 2 Versicherungsjahre und verlängert sich stillschweigend immer um ein Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Der Versicherer verzichtet bei diesem Tarif auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Versicherer
Versicherer der Kieferorthopädieversicherung ist die Union Krankenversicherung AG (UKV). Eingebunden in die Sparkassen-Finanzgruppe bildet die UKV zusammen mit ihrer Schwestergesellschaft der BBKK die siebtgrößte Krankenversicherungsgruppe in Deutschland. Beide Versicherer stehen unter Führung der Versicherungskammer Bayern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Spätestens die Diskussion um die letzte Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetz) hat aufgezeigt, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz gerade im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie ist. Denn, wenn der Versicherungsschutz nicht ausreicht, können auf Sie erhebliche Kosten zukommen!
Die derzeitigen Leistungen der gesetzlichen Versicherungen für Zahnersatz umfassen nur bis zu 65% der Kosten, die bei einer im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten, medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz berechnet werden – abhängig von den durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen.
Selbst wenn also ein regelmäßiger Zahnarztbesuch erfolgt ist, verbleibt für den gesetzlich Versicherten beim Zahnersatz immer noch ein Eigenanteil von mindestens 35% der Kosten, was im Einzelfall mehrere Tausend Euro sein können. Darüber hinaus übernimmt die gesetzliche Versicherung keine Leistungen für privatärztliche Behandlung, Implantate und Inlays.
Im Bereich der
Kieferorthopädie erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei Erwachsenen nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme erfordern. Bei Kindern erfolgt, leider aber auch nicht in allen Fällen, eine Erstattung von 80% der Kosten (bei gleicher Behandlung von zwei und mehr Kindern 90 Prozent), den Restbetrag erst nach Abschluss der Behandlung. Bei Überbiss z.B. wird erst ab 0,6 cm bezahlt, darunter leider nicht.
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Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung der Kieferorthopädieversicherung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (Komplettpaket)