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Familie & VorsorgeAltersvorsorgeRüruprente › Highlights und Umfang

Rüruprente

Bei der als umgangssprachlich Rürup-Rente bezeichneten oder auch Basisrente handelt es sich um eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge. Die Rürup-Rente beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag und entspricht in wesentlichen Merkmalen der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung darf der angesparte Betrag bei der Rürup-Rente nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern er wird lebenslang verrentet.

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Vorteile der Rürup-Rente

Der größte Vorteil der Rürup-Rente ist sicherlich die staatliche Förderung durch Steuervorteile über Sonderausgabenabzug. Weitere Vorteile:

Nachteile der Rürup-Rente

Steuerliche Behandlung

Ansparphase

Beiträge zu Rürup-Verträgen können sein 2005 gestaffelt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahre 2005 sind davon 60 % steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 %-Punkte auf 100 % (im Jahr 2008 also 66 %). Der maximal anzusetzende Betrag liegt bei 20.000 Euro (bei Verheirateten gemeinsam veranlagten 40.000 Euro).

Beispiel: Bei 4.200 Euro Beitrag zur Rürup-Rente

Steuerjahr Steuerlich ansetzbarer Prozentsatz Beitrag Steuerlich ansetzbarer Betrag
2005 60 % 4.200 Euro (60 % von 4.200 Euro) = 2.520 Euro
2006 62 % 4.200 Euro (62 % von 4.200 Euro) = 2.604 Euro
2007 64 % 4.200 Euro (64 % von 4.200 Euro) = 2.688 Euro
2008 66 % 4.200 Euro (66 % von 4.200 Euro) = 2.772 Euro
2025 100 % 4.200 Euro (100 % von 4.200 Euro) = 4.200 Euro
Steuerjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Absetzb. Anteil 60 % 62 % 64 % 66 % 68 % 70 % 72 % 74 %
Steuerjahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Absetzb. Anteil 76 % 78 % 80 % 82 % 84 % 86 % 88 % 90 %
Steuerjahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026  
Absetzb. Anteil 92 % 94 % 96 % 98 % 100 % 100 % 100 %  

Rentenphase

Während der Rentenphase sind die Leistungen aus der Rürup-Rente grundsätzlich zu versteuern. Allerdings gibt es zwischen den Jahren 2005 und 2040 besondere Freibeträge. Der Freibetrag beginnt im Jahr 2005 bei 50% der gezahlten Jahresrente und sinkt bis zum Jahr 2020 jährlich um 2% und danach, bis 2040, um 1% pro Jahr. Für Rentenzahlungen ab dem Jahr 2040 gibt es keinen Freibetrag mehr. Der Freibetrag oder steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (sog. Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohorte.).

Ein Beispiel soll die Vorgehensweise verdeutlichen:

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2010 betrüge der steuerfreie Anteil der Rente 40% (2005-2010 von 50% um je 2% pro Jahr abgeschmolzen). Bei z.B. 10.000 Euro Jahresrente wären also 4.000 Euro steuerfrei und 6.000 Euro steuerpflichtig. Der einmal ermittelte Freibetrag von 4.000 Euro wird nun "eingefrohren" und dem Rentenempfänger lebenslang gewährt. Würde statt dessen der anfänglich ermittelte prozentuale Anteil an der Rente "eingeforen", in unserem Beispiel also 40%, dann würde dies auch künftige Rentensteigerungen betreffen. Dies ist aber nicht der Fall. Damit hebelt der Gesetzgeber pfiffige Lösungen aus bei denen z.B. eine niedrige Anfangsrente und nach 2040 eine stark erhöhte Rentenzahlung vereinbart wird oder eine niedrige Anfangsrente in Verbindung mit einer hohen Dynamisierung wärend der Rentenlaufzeit.

In der Auszahlungsphase ergeben sich also folgende steuerpflichtige Anteile:

Beginn Rentenphase 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
2013
zu verst. Anteil 50 % 52 % 54 % 56 % 58 % 60 % 62 % 64 %
66 %
Beginn Rentenphase 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
2022
zu verst. Anteil 68 % 70 % 72 % 74 % 76 % 78 % 80 % 81 %
82 %
Beginn Rentenphase 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031
zu verst. Anteil 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 %
Beginn Rentenphase 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 ab 2040
zu verst. Anteil 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 %

Quelle: § 22 Nr. 1 Tabelle aa) EStG

Förderungsfähige Sparformen

Für wen ist die Rürup-Rente besonders interessant?

Besonders interessant ist diese Form der Vorsorge für Selbstständige mit einer hohen Steuerbelastung. Es ist quasi die einzige geförderte Form der Altersvorsorge für sie ist seit die Beiträge zur klassischen Renten- und Kapitallebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden können. Auch die Riester-Rente und betriebliche Alterversorgung kommt für Sebständige ja nicht in Frage.

Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000,- EUR pro Jahr und Person können aber auch Angestellte zusätzlich steuergefördert vorsorgen. Aber auch für diese Zielgruppe gilt, dass die Rürup-Rente vorwiegend für Personen mit hohen Steuerbelastungen also Gutverdienern in Frage kommt.


 
 
 

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