Bauhelfer-Unfallversicherung
Umfang der Bauhelfer-Unfallversicherung
Versicherungsschutz
Versichert sind Unfälle, von denen die Bauhelfer, anlässlich von Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf dem im Versicherungsschein genannten Baugrundstück, betroffen sind. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Baugrundstückes zur Verrichtung der Bauarbeiten und endet mit dem Verlassen desselben nach Beendigung der Bauarbeiten.
Unfälle auf den Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit sind nicht mit eingeschlossen.
Sollten zur Zeit eines Unfalls mehr als die genannte Personenzahl im Auftrag des Versicherungsnehmers mit Bauarbeiten auf dem Baugrundstück beschäftigt sein, so reduzieren sich die Versicherungssummen im Verhältnis der tatsächlich auf dem Bau anwesenden zu den gemeldeten Bauhelfern.
Beispiel:
Sie beginnen im Frühjahr mit dem Bau Ihres Hauses. Ihr Vater und Ihr Bruder unterstützen Sie dabei. Zwei Bauhelfer sind dementsprechend im Versicherungsschein der Bauhelferunfallversicherung angegeben.
Versicherungssumme Invaliditätsleistung für zwei Personen 100.000 Euro, Versicherungssumme Todesfallleistung für zwei Personen 50.000 Euro.
Nun neigt sich das Jahr langsam dem Ende zu und der erste Frost steht vor der Tür. Da die Zeit knapp wird, bitten Sie nun noch Ihren Schwager, Ihnen bei den letzten Arbeiten zu helfen. Damit erhöht sich die Zahl der Bauhelfer von zwei auf drei. Passiert einem der nunmehr drei Bauhelfer etwas, so wird die jeweilige Versicherungssumme nicht durch zwei, sondern durch drei geteilt.
Fällt nun der Vater vom Dach oder der Schwager sägt sich beim Ausbau des Dachstuhls ins Bein oder es passiert im schlimmsten Fall beides, so stehen jedem der freiwilligen Bauhelfer ein Drittel der Versicherungssummen zu, d. h. 33.333 Euro Invaliditätsleistung und 16.666 Euro Todesfallleistung.
Versicherte Personen
Versichert sind alle freiwilligen unentgeltlichen Helfer, Freunde, Verwandte und Bekannte, die im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf der im Versicherungsschein genannten Baustelle tätig sind. Der Bauherr als Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner zählen nicht zum versicherten Personenkreis und sollten aus diesem Grund eine private Unfallversicherung abschließen. Die versicherten Personen müssen nur mit Anzahl und nicht mit Namen genannt werden, womit eine hohe Flexibilität bei der Absicherung erreicht wird.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Versicherungsbeginn ist das im Antrag angegebene Datum, ist im Antrag kein Datum angegeben, so beginnt die Versicherung um zwölf Uhr mittags des Folgetages und endet ein Jahr später am selben Tag um zwölf Uhr mittags.
Die Versicherung wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sollte das Bauvorhaben nach einem Jahr noch nicht beendet sein, muss eine Meldung an den Versicherer erfolgen, dass die Versicherung weiterhin benötigt wird. Dann erfolgt eine Verlängerung der Versicherung um ein weiteres Jahr. Bei vorzeitiger Beeendigung des Bauvorhabens wird der anteilige Beitrag zurückerstattet.
Versicherer und Versicherungsbedingungen
Der Versicherer ist die Mannheimer Versicherung AG.
Die Mannheimer Versicherung wurde 1879 gegründet und war vorerst als reiner Transportversicherer am Markt.
1899 wurde die Mannheimer Kompositversicherer: Aufnahme der Sparten Unfall, Haftpflicht, Einbruchdiebstahl und Glas.
1923 erfolgte die Übernahme der 1922 gegründeten Kronos Deutsche Lebensversicherungs-Bank AG; später Umbenennung in Mannheimer Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
1991 Gründung der Mannheimer Krankenversicherung AG.
Heute ist der Mannheimer Konzern mit rund 2400 Mitarbeitern am Markt etabliert. Er gliedert sich in Personen-, Schaden- und Rückversicherung.
Die Versicherung erstreckt sich im Rahmen der Mannheimer AB-Unfall `99 sowie der Mannheimer B-Unfall Gruppe ´99. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die unten stehenden Versicherungsbedingungen. Sie bekommen die Bedingungen spätestens zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt, können Sie sich aber auch gerne hier ausdrucken, ansehen oder abspeichern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Bauhelfer-Unfallversicherung
Der Traum vom eigenen Haus wird in Deutschland mit viel Eigeninitiative und der Hilfe von Freunden und Verwandten realisiert. Gemeinsam verwirklicht man nach Feierabend und am Wochenende seine Träume vom Eigenheim. Doch der Traum kann schnell zum Albtraum werden, wenn beim Hausbau etwas Unvorhergesehenes passiert. Was ist, wenn einer Ihrer Freunde vom Dach fällt oder sich beim Ausbau des Dachstuhls ins Bein sägt? Unfälle von Freunden oder Verwandten auf privaten Baustellen sind nicht automatisch versichert. Als Bauherr sind Sie dazu verpflichtet, die freiwilligen und unentgeltlichen Helfer auf Ihrer Baustelle gegen dieses Risiko abzusichern.
Eine mögliche Alternative hierfür ist die Bauhelfer-Unfallversicherung. Gegen einen geringen einmaligen Beitrag lässt sich das Unfall Risiko für alle freiwilligen Bauhelfer abdecken. Der Versicherungsschutz gilt für alle Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen auf der Baustelle stehen. Der Bauherr und seine Ehefrau gelten hierbei nicht als Bauhelfer und sollten aus diesem Grund eine private Unfallversicherung abschließen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Unfallbedingungen 2008
Besondere Unfallbedingungen Invalidität 2008
Besondere Bedingungen für den Todesfall 2008
Besondere Bedingungen für das Unfall-Krankenhaustagegeld 2008
Besondere Bedingungen für kosmetische Operationen und kieferorthopädische Maßnahmen 2008
Besondere Bedingungen für Bergungskosten 2008
Besondere Bedingungen für Kurkosten 2008
Informations und Versicherungsnehmerpflichten