Krankenhaustagegeldversicherung
Umfang der Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherungsschutz
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung einen festen Betrag. Die Leistungen werden unabhängig von entstandenen Kosten gezahlt, es genügt ein Nachweis des Krankenhauses über die Dauer des Aufenthalts.
Das Krankenhaustagegeld kann für Kosten verwendet werden, die über den reinen Krankenhausaufenthalt hinaus gehen, beispielsweise für
- die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von 10 EUR pro Tag
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- Kinderbetreuung
- Haushaltshilfe
- Verdienstausfall
- Telefonkosten
- Internetgebühren
- Lektüre, Verpflegung
Rooming-in
Für Kinder wird das Tagegeld häufig zur Finanzierung des Rooming-in verwendet. Rooming-in bedeutet, dass Eltern mit ihrem Kind im Krankenhaus übernachten. Für diesen Aufenthalt wird vom Krankenhaus eine Pauschale berechnet, die in vielen Fällen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Mit einem Krankenhaustagegeld können Sie in diesem Fall diese Pauschale problemlos übernehmen, so dass Sie sich ohne zeitliche Begrenzung um die Betreuung Ihres Kindes kümmern können.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden. Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Grundsätzlich beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht. Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Der Versicherer
Der Risikoträger ist die VICTORIA Krankenversicherung AG. Die VICTORIA Krankenversicherung AG zählt mit ihren rund 517 Mio. EUR Beitragseinnahmen, gut 869.000 Versicherten, 1.404 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den 20 führenden deutschen privaten Krankenversicherern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Krankenhaustagegeld
Krankenhausaufenthalte sind nicht besonders angenehm und dauern meistens mehrere Tage oder Wochen an. Um den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, bieten Krankenhäuser viele Extraleistungen an, die allerdings auch extra bezahlt werden müssen.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld kann für alle anfallenden Zusatz-Kosten verwendet werden, beispielsweise für Telefonkosten oder Internetgebühren. Für die Familie entstehen meist zusätzliche Kosten, beispielsweise Fahrtkosten ins Krankenhaus oder eine Ersatzkraft für die Hausfrau und Mutter zu Hause. Auch die gesetzlichen Krankenkassen verlangen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes eine Zuzahlung von 10 EUR pro Tag.
Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie sich den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen, ohne sich um die finanziellen Folgen sorgen zu müssen. Das Tagegeld wird für jeden einzelnen Tag Ihres Krankenhausaufenthaltes gezahlt,
egal wie lange! Mit diesem Taschengeld haben Sie die Kosten rund um den Krankenhausaufenthalt im Griff!
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Tarifbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Victoria Krankenversicherung
Kundeninformationsblatt
Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Informations und Versicherungsnehmerpflichten