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Berufsunfähigkeitsversicherung

 
ab monatlich
€13,00

Umfang der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Risiko der Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt heutzutage wohl zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Betroffen sind hiervon insbesondere Arbeitnehmer, die nach dem 2.1.1961 geboren wurden. Für diese bedeutet der Verlust ihrer Arbeitskraft – wenn überhaupt – nämlich nur noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings reicht diese in der Regel bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard weiterhin zu sichern. Gerade für diese Altersgruppe ist also eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unabdingbar und ein zwingendes Muss.

Dies umso mehr, wenn man sich die aktuellen Zahlen zum Thema Berufsunfähigkeit etwas genauer unter die Lupe nimmt. So sind mehr als ein Viertel der heute gezahlten Renten bereits Berufsunfähigkeits-Renten, wobei die Tendenz klar steigend ist. Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte scheidet somit nach den Ermittlungen der Rentenversicherungsträger inzwischen vor Erreichen der regulären Altersgrenze aus dem Erwerbsleben aus und bräuchte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Gefahr berufsunfähig zu werden, wird jedoch nach wie vor unterschätzt und führt dann bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit oft zu einem finanziellen Fiasko, denn die Gefahr einer Berufsunfähigkeit ist durchaus nicht als gering zu bezeichnen. Immer noch denken viele Menschen, dass ihnen schon nichts passieren wird. Die meisten denken dann an einen Unfall, was aber so nicht richtig ist. Unfälle können zwar ebenfalls zu einer Berufsunfähigkeit führen, aber die doch viel häufigeren Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind Krankheiten.

Spitzenreiter bei den Krankheiten, die zur Berufsunfähigkeit führen, sind mit fast 30 Prozent psychische Erkrankungen. Dies hängt sicherlich sowohl mit unserer Leistungsgesellschaft als auch mit eventuellen Problemen in der Familie zusammen. Mit fast 20 Prozent folgen Krankheiten an Skelett, Muskel und Bindegewebe, gefolgt von Krebserkrankungen mit 16 Prozent, während nur etwa 14 Prozent wegen Herz und Kreislauferkrankungen berufsunfähig werden. Gegen dieses finanzielle Risiko schützt nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Was bedeutet Berufsunfähig in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Frage hat sich der Eine oder Andere bestimmt bereits gestellt: Was bedeutet es überhaupt, berufsunfähig zu sein. Die Berufsunfähigkeit bedeutet die dauerhafte - bzw. in  vielen Vertragswerken zumindest die sechsmonatige - Unfähigkeit des Versicherten, seinen Beruf ganz oder teilweise ausüben zu können. Ursachen für die Berufsunfähigkeit können alle denkbaren Umstände sein.

In den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Berufsunfähigkeit standardmäßig wie folgt definiert:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.”

Die Bedeutung des Begriffs Berufsunfähigkeit wird auch durch die Abgrenzung zu vergleichbaren Ereignissen deutlich.

Arbeitsunfähigkeit

Bei der Arbeitsunfähigkeit fällt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Voraussetzung einer gewissen Dauerhaftigkeit weg. Hier reicht eine vorübergehende Unfähigkeit aus, der ausgeübten Tätigkeit nachzugehen - und diese kann bereits vom ersten Tag an vorliegen. Arbeitsunfähigkeit wird durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) nachgewiesen.

Erwerbsunfähigkeit

Sie ist, entgegen der Berufsunfähigkeit, nicht auf ein bestimmtes Berufsbild bezogen, sondern kennzeichnet die generelle Unfähigkeit, irgendeiner Tätigkeit zur regelmäßigen Erzielung eines Einkommens nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zielt immer auf die derzeit ausgeübte Tätigkeit, deshalb bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen umfassenderen Schutz.
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Warum die gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit nicht ausreicht?

Früher sprang die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit in die Bresche. Allerdings kann man sich nach einer Neuregelung auf die staatliche Hilfe nicht mehr voll und ganz verlassen, denn die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung wurde 2001 abgeschafft.

So gilt für alle diejenigen, die am 1. Januar 2001 noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet hatten (also ab 1961 geboren sind) keine Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur die sogenannte zweistufige Erwerbsminderungsrente (EU).

Aber mit dieser lässt sich in der Regel kaum der eigene Lebensunterhalt bestreiten. Zum einen ist die gesetzliche EU-Rente ohnehin äußerst gering, zum anderen wird hierbei erst noch geprüft, ob man überhaupt den vollen Satz zugesprochen bekommt.

Dies hängt insbesondere davon ab, wie viele Stunden am Tag man selbst noch etwas zum Lebensunterhalt dazuverdienen kann. Hierbei ist es ganz egal, welche Tätigkeit im Vorfeld ausgeübt wurde. Der Berufsunfähige muss irgendeiner Arbeit, egal wie unqualifiziert oder fern der früheren Tätigkeit diese sein mag, nachgehen. Die „Messlatte“ liegt hierbei bei drei Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag.

Sofern man nicht einmal diese drei Stunden zur Verfügung stehen kann, bekommt man den vollen Satz der eigenen Rentenhöhe. Dies ist bei einem früheren Bruttoeinkommen von 3000 Euro z.B. rund 945 Euro. Wer mehr als diese drei Stunden einsatzfähig ist, erhält nur noch die Hälfte dieses Satzes, in unserem Beispiel also etwa 475 Euro.

Die völlige Streichung der Leistung erfolgt, wenn man mehr als sechs Stunden arbeitsfähig eingestuft wird. Und das unabhängig davon, mit welcher Tätigkeit man diese Stunden ausfüllen könnte und ob man überhaupt eine Anstellung findet. Die Überprüfung der Einstufung erfolgt hierbei alle drei Jahre.
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Tarif- und Leistungsbeschreibung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann man entweder selbständig absichern oder als Zusatzversicherung zu einer Hinterbliebenenversorgung (Risikolebensversicherung). Wichtig sind hierbei besonders drei Punkte:

1. Flexible Tarifgestaltung
Sie können die Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ihren Wünschen gestalten, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr. Genauso ist eine Karenzzeit von bis zu 3 Jahren in einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wenn Sie dies wünschen. Eine dynamische Anpassung ist auf Wunsch ebenfalls mitversicherbar. In den Tarifen gibt es bis zu fünf Berufsgruppen, an denen sich der Beitrag bemisst.

2. Kundenfreundliche Bedingungen
Finanztest, Ökotest und viele weitere Fachzeitschriften und Rating-Agenturen bewerten Berufsunfähigkeitsversicherungen schon seit Jahren. Wir bieten nur die kundenfreundlichsten Berufsunfähigkeitsversicherungen Deutschlands mit den besten Bedingungen an.

3. Professionelle Leistungsabwicklung
Wie gut eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, zeigt sich in der Regel erst im Leistungsfall. Strenge Vertragsklauseln und häufige Verweigerung von Leistungen gehören bei vielen, schlechten Anbietern leider immer noch zum Normalfall. So kann es vorkommen, dass man jahrelang Beiträge zahlt und am Ende trotz einer Berufsunfähigkeitsversicherung doch mit leeren Händen da steht.
Die Top-Bewertungen der Fachpresse und der Rating-Agenturen für die Tarife kommen natürlich auch von einer mehr als vorbildlichen Leistungsabwicklung. Leistungsansprüche werden bei diesen Berufsunfähigkeitsversicherungen fair und unverzüglich abgewickelt
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Vertragsbeginn und Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sowohl der gewünschte Versicherungsbeginn, als auch die Laufzeit für Beitragszahlung, Leistungsdauer und Versicherungsdauer können bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung frei und unabhängig voneinander gewählt werden.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist maximale Flexibilität garantiert!
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Wichtiger Hinweis zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Leistungsbeschreibungen und Hintergrundinformationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung hervor.
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