Ambulante Zusatzversicherung
Highlights
- 100 % Erstattung nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Ohne Vorleistung der GKV werden 60% der Kosten erstattet
- Kostenerstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte hinaus
- Erweiterbar um Zahnversorgung und Krankenhausleistungen
- Spitzenplatzierung in Ökotest 06/2008
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Ambulante Zusatzversicherung
Leistungsumfang
Voraussetzung für diesen Tarif ist, dass das Kostenerstattungsprinzip mit der gesetzlichen Krankenkasse vereinbart wurde. Dadurch wird man bei Arztbesuchen trotz gesetzlicher Versicherung als
Privatpatient behandelt. Von den Rechnungen wird dann folgendes erstattet:
Ärztliche Behandlung
100 Prozent für Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Laboruntersuchungen, operative Eingriffe und Wegegebühren, wenn am Wohnort oder Aufenthaltsort des Patienten kein Arzt vorhanden ist, Krankentransporte bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.
Gebührenordnung der Ärzte
Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte begrenzt.
Arzneien und Verbandmittel
100 Prozent (ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel)
Apparatemedizin
100 Prozent für Röntgentherapie, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgendurchleuchtung, Röntgenaufnahmen, Anfertigung von EKG und EEG
Heilmittel
100 Prozent (Licht-, Wärme- und andere physikalische Behandlungen, Anwendung des elektrischen Stroms, Massagen und medizinische Bäder)
Psychotherapie
50 Behandlungsstunden pro Jahr, wenn diese vom Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt bzw. vom Arzt vor Behandlungsbeginn angeordnet und überwacht werden, werden zu 100 Prozent erstattet
Heilpraktiker
Für Heilpraktiker gilt die Gebührenordnung der Heilpraktiker.
Vorsorgeuntersuchungen
100 Prozent für Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters-, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung
Schutzimpfungen
100 Prozent ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Reisen in tropische Länder
Schwangerschaft/Entbindung
100 Prozent für Schwangerschaftsüberwachung (Vorsorgeuntersuchungen), Schwangerschaftserkrankung, ärztliche Behandlung wegen Entbindung (Hausentbindung), bei Hausentbindungen auch die Hebammenkosten
Krankentransporte
100 Prozent bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit
Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort
Es besteht auch bei einer Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort eine Leistungspflicht zu 100 Prozent.
Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden oben aufgeführte Krankheitskosten zu 60% erstattet.
In diesem Tarif gibt es einen jährlichen Selbstbehalt von 75 EUR.
Ergänzungsmöglichkeiten
Erweiterungsbaustein
Im Bereich der ambulanten Versorgung kann ein Zusatzbaustein mit folgenden Leistungen abgeschlossen werden:
- 80% Erstattung für Brillen, maximal 155 EUR pro Jahr, alle 3 Jahre oder bei einer Änderung der Sehschärfe
- 100% Erstattung der Zuzahlungen für Heilmittel
- Auslandsreisekrankenversicherung
Zahnersatz
Im Bereich der Zahnversorgung können Sie ebenfalls das Kostenerstattungsprinzip wählen, oder wie bisher auch bei der normalen Abrechnung über ihre Krankenversicherungskarte bleiben. Dies ist in der Regel empfehlenswert. Wir bieten für beide Bereiche einen entsprechenden Tarif an. Die wichtigsten Vorteile für Sie neben der Erstattung von hochwertigem Zahnersatz:
- Kieferorthopädie ist mitversichert
- Zahnbehandlung inkl. professionelle Zahnreinigungen und Kauflächenversieglung sind erstattungsfähig.
- Inlays, Onlays und ähnlicher Zahnersatz wird erstattet
Stationäre Behandlung
Zusätzlich zur Behandlung als Privatpatient im ambulanten Bereich können Sie auch die gleiche hochwertige Absicherung im stationären Bereich wählen. Dadurch erhalten Sie folgende Leistungen:
- Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
- Privatärztliche Versorgung durch Chefärzte, Spezialisten oder Belegärzte.
- Erstattung von ambulanten Operationen durch Ärzte, die am Krankenhaus angestellt sind oder dort Belegbetten haben.
- Abrechnung der ärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz (3,5 fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und darüber hinaus.
- Freie Krankenhauswahl: Erstattung der Mehrkosten, die entstehen, wenn Sie sich für ein teureres als das auf der Einweisung genannte Krankenhaus entscheiden.
- Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn Sie die Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen.
Kostenerstattungsprinzip: Was Sie beachten sollten
Sie entscheiden sich mindestens für 1 Jahr für das
Kostenerstattungsprinzip. Während dieser Zeit gilt Ihre Entscheidung generell für alle ambulanten Arzt- und Zahnarztbesuche und die Behandlungen innerhalb dieses Jahres.
Bei einer Behandlung durch einen Arzt wird keine Krankenversicherungskarte mehr benötigt, sondern Sie erhalten eine Rechnung. Die Rechnung ist grundsätzlich selbst zu zahlen, allerdings werden wie beschrieben Mehrleistungen vom Versicherer im tariflichen Rahmen übernommen.
Der Arzt darf bei Privatbehandlung ein höheres Honorar als bei einer Kassenbehandlung ansetzen. Die GKV erhebt deshalb eine Verwaltungsgebühr bei Rechnungserstattung.
Sollten Sie sich nicht für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden, gibt es auch die Möglichkeit, eine normale
Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.
Der Vertrag läuft mindestens zwei Jahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Die allgemeine Wartezeit, sowie die Wartezeit für Zahnbehandlung, beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Versicherer
Versicherer ist die ARAG Krankenversicherung, mehrfacher Testsieger bei FinanzTest und Stiftung Warentest.
Als international tätiges Unternehmen betreut die ARAG derzeit etwa 8 Millionen Kunden weltweit.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund: Ambulante Zusatzversicherung
Kostenerstattungsprinzip im ambulanten und zahnärztlichen Bereich –
für alle gesetzlich Krankenversicherten der Ausweg aus Zuzahlungen,
Leistungseinschränkungen und Leistungsverlusten. Da die Kassen aber nur feste Gebührensätze erstatten, bleiben Sie oft auf beträchtlichen Eigenanteilen sitzen. Durch einen Zusatztarif im ambulanten und zahnärztlichen Bereich können Sie sich ideal absichern. Optimaler Versicherungsschutz auf Niveau eines privaten Kranken-Vollkostentarifs.
Ihre Vorteile als Privatpatient:
- Mehr Aufmerksamkeit als Privatpatient
- Zugang zu aktuellen Behandlungs- und Therapiemethoden
- Wechsel des Arztes jederzeit möglich – auch ohne
Überweisung
- Kaum lange Wartezeiten
- Kein Zeitdruck bei Untersuchung und Behandlung
- Ihre Arztrechnung begleichen Sie wie ein Privatpatient
selbst und reichen sie anschließend bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und Ihrer privaten Zusatzversicherung ein.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Tarifbedingungen Ambulante Zusatzversicherung
Bedingungsheft (Zusatzversicherungen)
Informations und Versicherungsnehmerpflichten