Ambulante Zusatzversicherung

 
ab monatlich
€19,92

Umfang der Ambulante Zusatzversicherung

Leistungsumfang

Voraussetzung für diesen Tarif ist, dass das Kostenerstattungsprinzip mit der gesetzlichen Krankenkasse vereinbart wurde. Dadurch wird man bei Arztbesuchen trotz gesetzlicher Versicherung als Privatpatient behandelt. Von den Rechnungen wird dann folgendes erstattet:

Ärztliche Behandlung
100 Prozent für Beratungen, Besuche, Sonderleistungen, Laboruntersuchungen, operative Eingriffe und Wegegebühren, wenn am Wohnort oder Aufenthaltsort des Patienten kein Arzt vorhanden ist, Krankentransporte bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit.

Gebührenordnung der Ärzte
Bei wirksamer individueller Vereinbarung ist das Arzthonorar nicht auf Höchstwerte begrenzt.

Arzneien und Verbandmittel
100 Prozent (ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel)

Apparatemedizin
100 Prozent für Röntgentherapie, Behandlung mit Radium und radioaktiven Isotopen, Röntgendurchleuchtung, Röntgenaufnahmen, Anfertigung von EKG und EEG

Heilmittel
100 Prozent (Licht-, Wärme- und andere physikalische Behandlungen, Anwendung des elektrischen Stroms, Massagen und medizinische Bäder)

Psychotherapie
50 Behandlungsstunden pro Jahr, wenn diese vom Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt bzw. vom Arzt vor Behandlungsbeginn angeordnet und überwacht werden, werden zu 100 Prozent erstattet

Heilpraktiker
Für Heilpraktiker gilt die Gebührenordnung der Heilpraktiker.

Vorsorgeuntersuchungen
100 Prozent für Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters-, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung

Schutzimpfungen
100 Prozent ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Reisen in tropische Länder

Schwangerschaft/Entbindung
100 Prozent für Schwangerschaftsüberwachung (Vorsorgeuntersuchungen), Schwangerschaftserkrankung, ärztliche Behandlung wegen Entbindung (Hausentbindung), bei Hausentbindungen auch die Hebammenkosten

Krankentransporte
100 Prozent bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit

Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort
Es besteht auch bei einer Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort eine Leistungspflicht zu 100 Prozent.

Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung werden oben aufgeführte Krankheitskosten zu 60% erstattet.

In diesem Tarif gibt es einen jährlichen Selbstbehalt von 75 EUR.
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Ergänzungsmöglichkeiten

Erweiterungsbaustein
Im Bereich der ambulanten Versorgung kann ein Zusatzbaustein mit folgenden Leistungen abgeschlossen werden: Zahnersatz
Im Bereich der Zahnversorgung können Sie ebenfalls das Kostenerstattungsprinzip wählen, oder wie bisher auch bei der normalen Abrechnung über ihre Krankenversicherungskarte bleiben. Dies ist in der Regel empfehlenswert. Wir bieten für beide Bereiche einen entsprechenden Tarif an. Die wichtigsten Vorteile für Sie neben der Erstattung von hochwertigem Zahnersatz: Stationäre Behandlung
Zusätzlich zur Behandlung als Privatpatient im ambulanten Bereich können Sie auch die gleiche hochwertige Absicherung im stationären Bereich wählen. Dadurch erhalten Sie folgende Leistungen:
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Kostenerstattungsprinzip: Was Sie beachten sollten

Sie entscheiden sich mindestens für 1 Jahr für das Kostenerstattungsprinzip. Während dieser Zeit gilt Ihre Entscheidung generell für alle ambulanten Arzt- und Zahnarztbesuche und die Behandlungen innerhalb dieses Jahres.

Bei einer Behandlung durch einen Arzt wird keine Krankenversicherungskarte mehr benötigt, sondern Sie erhalten eine Rechnung. Die Rechnung ist grundsätzlich selbst zu zahlen, allerdings werden wie beschrieben Mehrleistungen vom Versicherer im tariflichen Rahmen übernommen.
Der Arzt darf bei Privatbehandlung ein höheres Honorar als bei einer Kassenbehandlung ansetzen. Die GKV erhebt deshalb eine Verwaltungsgebühr bei Rechnungserstattung.

Sollten Sie sich nicht für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden, gibt es auch die Möglichkeit, eine normale Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.

Der Vertrag läuft mindestens zwei Jahre und verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Die allgemeine Wartezeit, sowie die Wartezeit für Zahnbehandlung, beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt 8 Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie.
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Versicherer

Versicherer ist die ARAG Krankenversicherung, mehrfacher Testsieger bei FinanzTest und Stiftung Warentest.

Als international tätiges Unternehmen betreut die ARAG derzeit etwa 8 Millionen Kunden weltweit.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund: Ambulante Zusatzversicherung

Kostenerstattungsprinzip im ambulanten und zahnärztlichen Bereich – für alle gesetzlich Krankenversicherten der Ausweg aus Zuzahlungen, Leistungseinschränkungen und Leistungsverlusten. Da die Kassen aber nur feste Gebührensätze erstatten, bleiben Sie oft auf beträchtlichen Eigenanteilen sitzen. Durch einen Zusatztarif im ambulanten und zahnärztlichen Bereich können Sie sich ideal absichern. Optimaler Versicherungsschutz auf Niveau eines privaten Kranken-Vollkostentarifs.

Ihre Vorteile als Privatpatient:
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Tarifbedingungen Ambulante Zusatzversicherung Bedingungsheft (Zusatzversicherungen) Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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