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Wissenswertes zur KFZ-Versicherung
Umfang der Kfz-Versicherung-Vergleichsrechner
Hintergrund
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Kfz-Anbieter lediglich empfehlen. Ein Klick auf den jeweiligen Link führt Sie direkt auf die Internetseiten des Versicherers. Unsere Mitarbeiter sind bezüglich dieser Tarife nicht geschult und können Ihnen deshalb auch keine Auskünfte bezüglich des Versicherungsumfanges geben. Die auf unseren Seiten wiedergegebenen Inhalte sind allgemeiner Natur und betreffen alle Kfz-Versicherer. Bei den einzelnen Anbietern können deshalb bezüglich des Versicherungsumfangs umfangreichere Leistungen angeboten werden als auf unserer Website dargestellt. Bei Interesse bitten wir Sie darum, sich direkt mit dem von Ihnen ausgewählten Anbieter in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie dieses mindestens gegen Schäden versichern, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden. Hierzu schreibt der Gesetzgeber das Bestehen einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckungssummen vor.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung geht übrigens über die Regulierung begründeter Ansprüche hinaus: Unbegründet erhobene Ansprüche wehrt der Versicherer für Sie ab, z.B. wenn Sie für den Unfall nicht haften.
Versicherungsumfang der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Diese gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 2,5 Mio. Euro für Personenschäden (wenn drei oder mehr Personen verletzt oder getötet werden bis 8 Mio. Euro), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Da Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch aber auch über diese Summen hinaus haften, bieten Ihnen alle Versicherer zusätzlich eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 50. Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an. Die Entschädigung je geschädigter Person ist auf 8 Mio. Euro begrenzt.
Wegen der geringen Beitragsdifferenz wird in der Regel die vorteilhafte 50 Mio. Euro Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von den Versicherten gewählt.
Teil- und Vollkaskoversicherung
Mit der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die anderen Personen mit Ihrem Fahrzeug zugefügt werden.
Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt dagegen die Kaskoversicherung. Dabei können Sie zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung wählen.
Die Kaskoversicherung beinhaltet in der Regel eine Selbstbeteiligung. In Abhängigkeit von der gewählten Kaskoversicherung und dem gewünschten Tarif können Sie verschiedene Selbstbeteiligungen vereinbaren.
Dabei gilt der Grundsatz: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der Beitrag.
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden bei folgenden Ursachen: Brand oder Explosion; Entwendung, insbesondere Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung; unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Zusammenstoß, des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung; Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss; Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen.
Die Teilkaskoversicherung als Basisschutz ist für alle Fahrzeuge interessant.
Bei der Vollkaskoversicherung sind grundsätzlich alle Gefahren abgedeckt, die auch in der Teilkaskoversicherung versichert sind. Aber wenn Sie selbst mal einen Unfall verschuldet haben, ist der Schaden am eigenen Fahrzeug nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Darüber hinaus sind in der Vollkaskoversicherung auch Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen anderer Personen mitversichert.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen
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