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Gartenhausversicherung

 
ab Jahresbeitrag
€46,00

Umfang der Gartenhausversicherung

Versicherungsschutz

Der gesamte Hausrat ist versichert. Dazu gehören Sachen, die im Hausrat dienen: Die Gartenhausversicherung versichert Ihr Hab und Gut gegen die Risiken Die Versicherung ersetzt im Schadensfall den Neuwert der versicherten Gegenstände.
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Versicherungssumme

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Gesamtwert der zu Versichernden Sachen. Empfohlen wird, 650 € pro m² zu versichern. In diesem Fall überprüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob die Versicherungssumme evtl. zu niedrig ist.

Denken Sie daran: Der Versicherer entschädigt im Versicherungsfall den Neuwert der Gegenstände. Bemessen Sie die Versicherungssumme also aus-reichend hoch.

Sie müssen die Wiederbeschaffung des Hausrates natürlich nicht nachweisen. Wenn Sie, z.B. bei einem Brand, nicht alles komplett Wiederbeschaffen möchten, bekommen Sie trotzdem alles ersetzt. So können Sie z.B. einen Teil des Geldes dazu verwenden, um die Kosten für ein neues Gartenhaus zu decken.

Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
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Leistungsausschlüsse

Ausgeschlossen aus den Versicherungsschutz sind Wertsachen, wie z.B. Schmuck, Edelsteine, Pelze und Antiquitäten, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, außerdem Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere und Ähnliches.

Ebenfalls nicht mitversichert sind Foto- und optische Apparate und Schusswaffen.
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Bauart des Gebäudes und Sicherungsanforderungen

Versichert werden können nicht nur Gartenhäuser sondern auch Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd- und Weinberghäuser sowie sonstige nicht ständig bewohnte Gebäude.

Der Versicherer verlangt keine besonderen Anforderungen, auch nicht bezüglich der Schließanlage. Die vorhandenen Sicherungen gelten als ausreichend.

Generell ist jedoch zu empfehlen, an allen Zugangstüren ein außen bündig mit dem Türblatt abschließendes und von innen verschraubtes Zylinderschloss anzubringen und einem Dieb den Zugang so schwer wie möglich zu machen.

Denken Sie daran: Auch wenn die Versicherung Ihr Hab und Gut ersetzt, so ist es dennoch kein angenehmes Gefühl, wenn jemand in Ihre Privatsphäre eindringt. Außerdem ist jeder Schadenfall mit Aufwand verbunden, von der Meldung bis zur Wiederbeschaffung der entwendeten Gegenstände. Manche Dinge lassen sich vielleicht sogar gar nicht mehr ersetzen, weil ein Erinnerungswert mit Ihnen verbunden ist.
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Vertrag beginnt frühestens am Tage des Eingangs beim Versicherer.

Da wir die Anträge auf elektronischem Wege weiterleiten, kann der Versicherungsschutz auf Wunsch auch sehr kurzfristig erfolgen. Wenn Ihr Antrag früh genug bei uns ist, sogar am gleichen Tag! Das ist z.B. wichtig, wenn Sie in den Urlaub wollen und Ihnen in letzter Minute einfällt, dass es besser wäre Ihre Ausrüstung zu versichern. Wichtig ist dann nur, dass Sie dem Versicherer eine Einzugsermächtigung erteilen, sonst kann kein vorläufiger Deckungsschutz erteilt werden.

Die Laufzeit beträgt ein Jahr. Wird der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ende eines Versicherungsjahres von einem der Vertragspartner (Versicherungsnehmer oder Versicherer) gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie im Schadensfall oder bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer (ohne dass dabei der Versicherungsschutz ausgeweitet wird).
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Versicherer

Der Versicherer ist die BaslerVersicherung.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund: Gartenhausversicherung

Weil ein Gartenhaus die meiste Zeit des Jahres unbewohnt und unbeaufsichtigt ist, ist Hausrat in Gartenhäusern natürlich besonders gefährdet - gerade was Einbruch und Diebstahl anbelangt.

Aber auch andere Gefahren sind höher als bei einem festen Bauwerk. So besteht ein Gartenhaus meistens aus leichter entzündlichem und brennbaren Material und trotzt durch seine Beschaffenheit auch weniger den Naturgewalten als z.B. ein Backsteinbau.

Gibt es Besonderheiten bei dieser Versicherung?
Ja! Dass der Versicherer zum Beispiel keine besonderen Sicherungsmaßnahmen verlangt, ist keinesfalls Standard. Außerdem sind auch Gefahrenerhöhungen durch besondere Bauarten oder Nachbarschaft (z.B. eine Fabrik) nicht anzeigepflichtig.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen VHB 2004 Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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