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Wohnmobilversicherung

 
ab jährlich
€340,85

Umfang der Wohnmobilversicherung

Versicherungsumfang

Grundlage des Versicherungsschutzes ist der Listenneuwert des Fahrzeuges. Darum muss auch der Listenneuwert im Antrag angegeben werden. Etwaig gewährte Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Dies gilt auch für Jahreswagen oder gebrauchte Wohnmobile.

Die Deckungssumme der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beträgt 100 Millionen Euro pauschal und max. 8 Millionen Euro pro geschädigte Person.

Die Kraftfahrtversicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages folgende rechtlich voneinander getrennte selbstständige Versicherungsarten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer, Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung, Hagel, Glasbruch und Haarwild entstanden sind. Auch die direkten Folgen des Marderbisses sind versichert. Die Vollkaskoversicherung kommt - über die in der Teilkasko versicherten Schäden hinaus - auch für solche Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind. Also z.B. auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei Fahrerflucht oder bei einer eventuellen Beschädigung durch unbekannte Dritte.

Die Inhaltsversicherung versichert Reisegepäck, Haushaltszubehör, loses Inventar und - wenn vereinbart - auch elektrische/elektronische Geräte, sowie Fahrräder und Sportgeräte. Die Versicherungssumme beträgt 10.000 EUR. Der genaue Umfang der Inhaltsversicherung geht aus den Erläuterungen zum Leistungspaket Inhaltsversicherung hervor. Die Prämie für die Inhaltsversicherung beträgt: Es handelt sich dabei immer um Jahresbeiträge inkl. Versicherungssteuer.
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Assistance-Leistungen in der Kasko Versicherung

Bei Unfall, Pech und Panne sorgt die automatische Mitversicherung der Assistance-Leistungen dafür, dass Sie schnell weiterkommen. Die Assistance-Leistungen sind Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, usw.
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Einschränkungen

Versicherte Kaskoschäden werden unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung (SB) zu 100% erstattet. Bei Abrechnung eines Elementarschadens (Sturm-, Hagel-, Blitzschlag- und Überschwemmungsschäden) nach Gutachten oder Kostenvoranschlag werden 50% des gutachterlich ermittelten Betrages erstattet, abzüglich vereinbarter SB. In allen anderen Fällen gilt für Elementarschäden eine SB von 1.500 EUR je Schadenfall.

Bei einer Vollkaskovariante incl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung ist die Entschädigung für Glasbruchschäden auf 1.500 Euro abzüglich der Selbstbeteiligung beschränkt (Diese Beschränkung gilt nicht für Concorde-Fahrzeuge).

Versicherbar sind Serienfahrzeuge bis zu einem Neuwert von 200.000 Euro und bis zu einem Alter von 15 Jahren. Für Fahrzeuge der Marke Concorde gilt keine Wertbegrenzung.
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Wann muss mit Beitragszuschlägen gerechnet werden?

Weicht der Fahrzeughalter vom Versicherungsnehmer ab, wird ein Zuschlag von 50 % auf den Tarifbeitrag erhoben. Der Zuschlag wird nicht fällig, sofern es sich bei dem abweichenden Halter um den Ehepartner, Lebenspartner mit gemeinsamen Wohnsitz, Verwandten ersten Grades, Schwiegersohn / -tochter oder einen Werksangehörigen handelt.

20 % Beitragszuschlag bei Fahrzeugnutzung durch vom Halter abweichende Personen. Dies gilt nicht für Verwandte und deren Ehe- oder Lebenspartner. Diese dürfen ohne Einschränkungen mit dem Fahrzeug fahren.
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Wie alle Fahrzeugversicherungen beginnt der Vertrag mit der Zulassung des Wagens und endet mit der Stilllegung oder der Abmeldung des Fahrzeuges. Der Versicherer kann zum Ende jedes Versicherungsjahres gewechselt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Das Versicherungsjahr endet ein Jahr nach Vertragsbeginn.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Basler-Securitas. Es handelt sich um ein Spezialkonzept der Accura Versicherungsmakler GmbH.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund: Wohnmobilversicherung

An der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung führt kein Weg vorbei. Sie kommt für Schäden am Kfz der anderen Partei auf. Eine Kaskoversicherung zahlt für Schäden am eigenen Fahrzeug, über die Notwendigkeit entscheiden Sie selbst.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Allgemeine Kraftfahrzeugbedingungen (AKB) Besondere Bedingungen Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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