Fotoapparateversicherung
Highlights
- Auch Digitalkameras versicherbar
- Versicherungsschutz im Urlaub
- Beschädigung durch Bruch versichert
- Jetzt Neu! Ersetzt wird im Schadenfall der Neuwert des Gerätes
- Versicherungsschutz weltweit
- Auch Ausrüstung von Berufsfotografen versicherbar
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Fotoapparateversicherung
Versicherungsschutz
Versichert werden können alle Fotoapparate und deren Zubehör und zwar im privaten, sowie im gewerblichen Gebrauch. Außerdem Schmalfilmgeräte, Videokameras und Camcorder im privaten Gebrauch.
Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen durch den Versicherungsnehmer oder einen Berechtigten*
- persönlich mitgeführt oder genutzt werden oder
- sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum verschlossen ist oder
- als Reisegepäck in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind;
- unter bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen auch in Kraftfahrzeugen (siehe weiter unten).
*Ein Berechtigter ist ein mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger, aber auch jemand dem der Versicherungsnehmer die versicherten Gegenstände unentgeltlich überlassen hat.
Die Gegenstände sind gegen alle Gefahren versichert, insbesondere jedoch Schäden und Verluste, verursacht durch Unfall des Transportmittels, höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, räuberische Erpressung, Bruch sowie Beschädigung.
Versicherungssumme
Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer für die versicherten Sachen den Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen (Neuwert).
Liegt der sich aus Alter und Abnutzung ergebende Wert zum Zeitpunkt des Schadens (Zeitwert) unter 50% des Wiederbeschaffungspreises (Neuwert), so ist nur der Zeitwert versichert.
Bei Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug ist die Entschädigung auf 50% der Versicherungssumme und auf höchstens 5.000 Euro begrenzt.
Leistungsausschlüsse
Nicht versichert werden können lediglich: Festplatten, Laptops, Filme, Platten, Blitzbirnen, Videobänder sowie Wiedergabegeräte wie z.B. Projektoren, Recorder etc. Die isolierte Versicherung von Wechselobjektiven oder Zubehör ist nicht möglich. Außerdem Fotoapparate und Kameras, die unter Wasser eingesetzt werden, sowie zu diesem Zweck verwendetes Zubehör.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr.
Auch wenn Sie Ihre Ausrüstung z.B. nur für den Urlaub versichern möchten, müssen Sie leider die Prämie für ein ganzes Jahr entrichten. Der Versicherer akzeptiert allerdings eine Kündigung des Vertrages zum Ende des Versicherungsjahres auch dann, wenn diese direkt mit dem Antrag eingereicht wird. So können Sie sicher sein, dass Sie die Kündigungsfrist nicht verpassen.
Grundsätzlich können Sie den Vertrag jedes Jahr, 3 Monate zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, kündigen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie im Schadensfall oder bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer ohne das der Versicherungsschutz ausgeweitet wird.
Selbstverständlich kann der Vertrag auch aufgelöst werden, wenn sich die versicherten Gegenstände nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Versicherer
Der Risikoträger ist die ERGO Versicherung AG. Die ERGO Versicherung AG ist seit dem 01.07.2010 Rechtsnachfolger der Victoria Versicherung AG und hat daneben auch die Produkte der Hamburg-Mannheimer Sachversicherungs-AG und der DAS Versicherungs-AG übernommen.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Wenn einen das Hobby der Fotografie erst einmal so richtig angesteckt hat, ist man auch gerne bereit, den ein oder anderen Euro in sein Equipment zu investieren.
Von Jahr zu Jahr wächst somit der Umfang und die Ausstattung der Fotoausrüstung immer weiter an und erreicht recht schnell einen stattlichen Gegenwert.
Bis zu einem gewissen Rahmen und Höhe kann dieser zwar in der Hausratversicherung mit versichert werden, doch ein umfassender Schutz ist nicht gewährleistet.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBF 2008) und Klauseln
Informations und Versicherungsnehmerpflichten