Bauleistungsversicherung
Highlights
- Ohne prozentuale Selbstbeteiligung
- Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen
- Schäden an Fertigteilen, die vor dem Einbau auf der Baustelle gelagert sind
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Bauleistungsversicherung
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Versicherungsschutz
Versichert ist die im Versicherungsschein bezeichnete Baumaßnahme.
Als Baumaßnahmen zählen dabei Neubauten, An- und Umbauten des allgemeinen Hochbaus.
Versichert sind im Einzelnen
- alle Bauleistungen
- alle Baustoffe und Bauteile einschließlich der wesentlichen einzubauenden Gebäudebestandteile (z.B. Fenster und Türen)*
- Außenanlagen, mit Ausnahme von Gartenanlagen und Pflanzungen
* Im Gegensatz zu den „wesentlichen“ einzubauenden Gebäudebestandteilen sind Dinge wie Außenleuchten, Namensschilder, Briefkästen, die Hausnummer etc. nicht versicherbar.
Denken Sie bitte daran, dass mit einer Bauleistungsversicherung immer nur die Neubausubstanz versichert werden kann. Wenn Sie also z.B. ein altes Haus kernsanieren, so ist das alte Gemäuer durch die Bauleistungsversicherung nicht versichert.
Versicherte Personen
Durch die Bauleistungsversicherung sind alle am Bauvertrag beteiligten Partner - Bauunternehmer, Handwerker und Bauherr - abgesichert. Daher ist eine Umlage des Versicherungsbeitrages auf den versicherten Personenkreis üblich.
Versicherte Gefahren
Entschädigung wird geleistet für unvorhersehbar eintretende Schäden(Beschädigung oder Zerstörung) an versicherten Bauleistungen, verursacht z.B. durch:
- höhere Gewalt und Elementarereignisse
- ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Regengüsse, Überflutung, Sturm, Hagel)
- Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
- Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
Der Selbstbehalt beträgt in der Ausbauphase, also wenn der Bau geschlossen ist, nur 150 Euro, in der Rohbauphase beträgt er 250 Euro.
Prämienfreie Deckungserweiterungen
- Diebstahl mit dem Gebäude fest-verbundener versicherter Bestandteile
- unvorhergesehene Schäden
- Verzicht auf Rückgriff gegen versicherte Unternehmer
- Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen von Bauwerken
- Einschluss von Schäden durch Innere Unruhen
- Einschluss von Schäden durch Streik und Aussperrung
- Zusätzliche Aufräumkosten bis max. 20% der beantragten Versicherungssumme
- Schäden an Fertigteilen, die vor dem Einbau auf der Baustelle, einem Lagerplatz oder einer Feldfabrik gelagert sind, jedoch ohne Transportschäden
Vertragsbeginn und Laufzeit
Die Haftung des Versicherers beginnt mit dem im Antrag bzw. im Versicherungsschein vertraglich vereinbarten Zeitpunkt (in der Regel ab dem ersten Spatenstich).
Die Versicherung endet mit der Beendigung der Bauarbeiten, spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn, bei Fertighäusern nach 6 Monaten.
Eine Verlängerung der Versicherungsdauer bei längerer Bauzeit ist aber möglich.
Versicherer
Der Versicherer ist die Mannheimer Versicherung AG.
Die Mannheimer Versicherung wurde 1879 gegründet und war vorerst als reiner Transportversicherer am Markt.
1899 wurde die Mannheimer Kompositversicherer: Aufnahme der Sparten Unfall, Haftpflicht, Einbruchdiebstahl und Glas.
1923 erfolgte die Übernahme der 1922 gegründeten Kronos Deutsche Lebensversicherungs-Bank AG; später Umbenennung in Mannheimer Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
1991 Gründung der Mannheimer Krankenversicherung AG.
Heute ist der Mannheimer Konzern mit rund 2400 Mitarbeitern am Markt etabliert. Er gliedert sich in Personen-, Schaden- und Rückversicherung.
Die Versicherung erstreckt sich im Rahmen der Mannheimer AB-Unfall `99 sowie der Mannheimer B-Unfall Gruppe ´99. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die unten stehenden Versicherungsbedingungen. Sie bekommen die Bedingungen spätestens zusammen mit dem Versicherungsschein ausgehändigt, können Sie sich aber auch gerne hier ausdrucken, ansehen oder abspeichern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schäden, die während der Bauzeit auftreten. Dazu zählen insbesondere Schäden durch höhere Gewalt.
Solche Schäden können den Bauherren erheblich finanziell belasten und die Baukosten in die Höhe treiben. In schwerwiegenden Fällen ist die Finanzierung des Nau- oder Anbaus durch solche Schäden sogar gefährdet. Mit einer Bauleistungsversicherung kann man dieses Risiko für einen sehr geringen Beitrag absichern.
Lassen Sie nicht zu, dass ein einziges, unvorhergesehenes Ereignis Ihren Lebenstraum zerstört! Wer träumt ihn nicht, den Traum von den eigenen vier Wänden? Die Zahl der Häuslebauer in Deutschland steigt permanent, günstige Finanzierungsangebote und Kredite sind der Grund dafür. Doch sparen Sie nicht an der falschen Stelle, schützen Sie sich vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen. Ein heftiges Unwetter, unerwarteter Frost, ein unsachgemäß
aufgestellter Hilfskran, aber auch Diebstahl, Vandalismus und viele weitere Risikofaktoren gefährden während der Bauphase permanent Ihren Traum vom Eigenheim. Schäden an Gebäuden während Neu- oder Umbauarbeiten können den Bauherrn erheblich belasten.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen 2008
Besondere Bedingungen & Klauseln
Besondere Vereinbarungen zur Bauleistungsversicherung
Informations und Versicherungsnehmerpflichten