Kinderunfallversicherung

 
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Umfang der Kinderunfallversicherung

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Eine Unfallversicherung speziell für Kinder

Eine Kinderunfallversicherung sorgt dafür, dass die Kinder nach einem Unfall abgesichert sind und noch lange Zeit danach die Eltern finanziell unterstützt werden.

Kaum sind sie einmal auf der Welt möchte man sie am liebsten nicht mehr her geben. Sind auch Sie vor kurzem Mama und Papa geworden und möchten für Ihren Schatz nur das Beste? Dann sollten Sie sich Gedanken über eine Kinderunfallversicherung machen. Kinder und die alltäglichen Unfälle im Leben, das passt doch irgendwie zusammen.

Sie kennen das mit Sicherheit sehr gut. Vielleicht haben Sie mal einen Moment lang nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Ihr Kind schreit und weint weil es sich verletzt hat. In den meisten Fällen dauert es aber nur wenige Minuten und der Schmerz ist wieder vergessen. Danach etwas Süßes für die Kleinen und das Kinderherz lacht. Aber so glimpflich geht es nicht immer aus!

Jährlich erleiden deutschlandweit 15.000 Kinder einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn das versicherte Kind durch ein plötzliches, ungewolltes von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, eine bleibende Schädigung der Gesundheit erleidet. Sollte es aber einmal soweit kommen, dass ihr Kind eine Schädigung der Gesundheit erleidet zahlt es sich aus durch eine Kinderunfallversicherung abgesichert zu sein.

Natürlich wird ein solches Ereignis Ihr Leben komplett ändern, es wird für Sie eine emotionale und psychische Belastung. Eine Kinderunfallversicherung kann Ihnen wenigstens die finanziellen Sorgen nehmen. Eine Kinderunfallversicherung ist für Eltern sehr interessant aber auch erziehungsberechtigte sollten sich Gedanken über eine Kinderunfallversicherung machen.
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Unsere Kinderunfallversicherung KINDER SICHER

Mit der Kinderunfallversicherung KINDER SICHER investieren Sie in die Zukunft Ihres Kindes. Die Leistungen des Tarifs sorgen dafür, dass Ihre Kinder im Fall der Fälle bestens versorgt sind. So sind zum Beispiel Impfschäden & Kinderkrankheiten, Sonnenbrand und -stich und Infektionen durch Tierbisse/-stiche mitversichert. Auch Vergiftungsunfälle sind ein wichtiges Thema und demnach bei KINDER SICHER integriert: Rund 90 % aller Vergiftungsunfälle betreffen Kleinkinder im Alter zwischen 10 Monaten und 5 Jahren. Vor allem Dinge des täglichen Lebens, die in jedem Haushalt zu finden sind, führen zu einer Vielzahl von Vergiftungen (Medikamente, Tabak, Putzmittel, giftige Pflanzen, Lösungsmittel, Insektizide).
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Besonderheiten bei der Kinderunfallversicherung

Der Begriff Unfall ist in dieser Kinderunfallversicherung wesentlich weiter gefasst, als bei Unfallversicherungen üblich. Der Versicherer bietet folgende Leistungserweiterungen für Kinder:

  • Gesundheitsschädigungen durch Gase und Dämpfe
  • Rettungsmaßnahmen
  • Fortführungsoption für dauernd Pflegebedürftige und Geisteskranke
  • Erweiterte Meldefrist
  • Erweiterte Meldefrist bei Unfällen mit Todesfolge
  • Wegfall der Verrentung, Invalididtät als Kapitalzahlung
  • Einschluss tauchtypischer Gesundheitsschädigungen
  • Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser
  • Innere Unruhe
  • Leistungskürzung statt Invaliditätsgradminderung
  • Ärztliche Gebühren ohne Maximierung
  • Verzicht auf Ratenzahlungszuschlag
  • Beitragsfreier Versicherungsschutz bis zum nächsten Monatsersten
  • Künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch
  • Beitragsfreie Weiterführung bei Unfalltod des VN
  • Vergiftungen bei Kindern einschl. Lebensmittelvergiftung, altersunabhängig
  • Sonnenbrand / Sonnenstich
  • Impfschäden bei Kindern
  • Rooming-in-Kosten / Verbesserung der Rooming-in Kosten
  • Fahrradunfälle: Erhöhung der VS Invalidität um 10%, max. 500.000 €
  • Reitunfälle: Erhöhung der VS Invalidität um 10%, max. 500.000 €
  • Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen
  • Nachhilfegeld bei unfallbedingter Schulunfähigkeit
  • Kindergartenausfallgeld
  • Schulausfallgeld
  • Fahrradunfälle: 3 Tagessätze zusätzlich KHTG/GG
  • Reitunfälle: 3 Tagessätze zusätzlich KHTG/GG
  • Mitversicherung logopädische Therapie bzw. psychotherap. Therapie
  • Kostenerstattung für Zahnspangen
  • Begleitetes Fahren
  • Insektengiftallergien
  • Blutvergiftungen
  • Erweiterung Kinderkrankheiten
  • Verschlucken und Einführen von festen Stoffen
  • Erweiterung der Vergiftungsklausel
  • Pflanzenvergiftungen
  • Verätzungen
  • Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Ecstasy und GHB (KO-Tropfen)
  • Beitragsfrei mitversichert:
    • Bergungskosten bis 20.000 Euro
    • Kosmetische Operationen bis 10.000 Euro
    • Kurkostenbeihilfe bis 3.000 Euro
  • Erweiterung der kosmetischen Operationen um Zahnbehandlungs-, Zahnersatz- und -laborkosten
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Mögliche Einschlüsse

Unfall-Heilkosten
Wenn die Folgen der Unfallverletzungen eine Heilbehandlung notwendig machen, können die Kosten für Arzt-, Zahnarzt- und Heilpraktiker-Honorare, Heil- und Hilfsmittel, Kranken- und Nottransporte übernommen werden (unter Berücksichtigung einer bestehenden Krankenversicherung) — bis zur Höhe der vereinbarten VS.

Serviceleistungen
Wenn der Unfall zu einer 100-prozentigen Beeinträchtigung der Alltagsaktivitäten führt und fremde Hilfe notwendig wird, hat die versicherte Person Anspruch auf Serviceleistungen. Nach Vorlage der benötigten Atteste können für die Dauer der ärztl. Behandlung verschiedene Alltagsaufgaben erledigt werden, z. B. die Besorgung der Einkäufe, die Reinigung der Wohnung, Ganz- und Teilwaschungen oder Wäsche waschen.
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Kostenlose Einschlüsse

International Service Card (ISC)mit Inlandsdeckung
Kurkostenbeihilfe
Kostenlos bis zu 3.000 EUR

Kosmetische Operationen
10.000 EUR sind kostenlos mitversichert (Erweiterbar auf 15.000 EUR)

Bergungskosten
Kostenlos bis zu 20.000 EUR
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Der Versicherungsschutz der Kinderunfallversicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Fälligkeit gezahlt wurde. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Vertragsdauer abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Der Vertrag kann täglich zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden, unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss dem Versicherer vor Ablauf des betreffenden Monats zugegangen sein.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Baden Badener Versicherung AG. Die Baden Badener AG wurde im Dezember 1991 in St. Ingbert gegründet und hat sich auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Deckungskonzept (Bedingungen)
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