Privathaftpflichtversicherung
Highlights
- 3 Mio oder 10 Mio Deckungssumme möglich
- Gefälligkeitsschäden, Forderungsausfall und viele weitere Deckungserweiterungen
- Bauherren- und Gewässerschadenhaftpflicht inklusive
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Privathaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche gegen Sie und wehrt ungerechtfertigte - wenn es sein muss auch gerichtlich - ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess für Sie und trägt die Kosten. Insofern gewährt die Privathaftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Das ist gleich doppelter Schutz zum Minipreis!
Versicherungssummen
Diese Privathaftpflichtversicherung wird in zwei Versionen angeboten, nämlich als Basistarif, der alle wichtigen Leistungen abdeckt und als Toptarif, der keinen Wunsch nach umfangreichem Versicherungsschutz offen lässt.
Die Versicherungssummen betragen in der Variante
Basis
- 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal
- 3.000.000 Euro für Mietsachschäden
- 3.000.000 Euro für Vermögensschäden
und in der Variante
Top
- 10.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal
- 10.000.000 Euro für Mietsachschäden
- 10.000.000 Euro für Vermögensschäden
Besonderheiten
Diese Privathaftpflichtversicherung bietet gegenüber einem Standardprodukt, auch schon in der Basisvariante, sehr viele Besonderheiten - sozusagen als kostenlose Zugabe. Je nach ausgewählter Tarifvariante handelt es dabei um beitragsfreie Erweiterungen, Einschlüsse und Zusatzleistungen.
So bieten die Tarife den Einschluss einer
Ausfalldeckung (auch Forderungsausfallversicherung genannt) mit deutlich verbesserten Leistungen, den Einschluss von Gefälligkeitsschäden (Sie helfen einem Freund beim Umzug und lassen den Fernseher fallen) und vieles mehr. Eine genaue Gegenüberstellung der Leistungserweiterungen finden Sie in unserem
Leistungsvergleich.
Sowohl ihr Lebenspartner (egal, ob Sie verheiratet sind oder nicht) als auch Ihre im Haushalt lebenden Kinder sind versichert. Beachten Sie zum Thema „Mitversicherung von Kindern“ auch unser
Übersichtsformular.
Besonderheiten der Vertragsgestaltung dieser Privathaftpflichtversicherung
- Der Versicherer gewährt einen beitragsfreien Versicherungsschutz vom Eingang des Antrages beim Versicherer bis zum nächsten Ersten des dem Antragseingang folgenden Monat. Der erste Beitrag wird also immer am jeweils Ersten eines Monats fällig.
- Tägliches Kündigungsrecht für den Versicherungsnehmer. Unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit haben Sie das Recht, täglich zum Ende des laufenden Monats zu kündigen.
Leistungsausschlüsse
Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, kann es nicht geben.
Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet.
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt.
- Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
leben oder mitversichert sind.
- Schäden an gemieteten, gepachteten und geliehenen Sachen – es sei
denn, es handelt sich um Schäden an gemieteten Wohnräumen.
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht werden; hier
tritt grundsätzlich die Kfz – Haftpflichtversicherung ein.
- Geldstrafen und Bußgelder.
- Schäden, die durch Hunde und Pferde verursacht wurden, die sich im Besitz der versicherten Personen befinden. Hierfür benötigt man eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung (Für Hunde und Pferde).
- Schäden, die man in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit anrichtet. Hierfür gibt es spezielle Versicherungen (z.B. Betriebshaftpflicht).
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Versicherungsschutz dieser Privathaftpflichtversicherung beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er von Ihnen nicht gekündigt wird (tägliches Kündigungsrecht).
Versicherer
Der Versicherer ist die Baden Badener. Sie wurde im Dezember 1991 in Deutschland gegründet. Die Baden Badener hat sich auf Versicherungen für private Haushalte spezialisiert.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund: Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich, denn jeder kann mit einer kleinen Unachtsamkeit einen riesigen Schaden anrichten. Sofern er verantwortlich gemacht werden kann, muss er dafür zahlen - und zwar in voller Höhe. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung eine Police, die wirklich in jeden Haushalt gehört.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung dieser Privathaftpflichtversicherung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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