Elektronikversicherung
Umfang der Elektronikversicherung
Anzeigen
Hintergrund zur Elektronikversicherung
Kein fortschrittlicher Betrieb verzichtet heutzutage noch auf Elektronik. Die Vielzahl der Anwendungsmöglichkeiten führt zu großer Abhängigkeit. Denn fällt die Elektronik wichtiger Geräte in Ihrem Unternehmen aus, ist der Betriebsablauf erheblich gestört. Schlimmstenfalls steht die Arbeit still. Umfassende Absicherung bietet Ihnen eine Elektronikversicherung.
Was ist in einer Elektronikversicherung versicherbar?
In einer Elektronikversicherung sind Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme versicherbar, wie z.B.:
- Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik
- Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen
- Satz- und Reprotechnik
- Bild- und Tontechnik
- Medizintechnik
Welche Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:
- Menschliche Ursachen wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung,
Vorsatz Dritter, Vandalismus und Sabotage
- Technische Ursachen wie Überspannung, Unterspannung, Fremdspannung, Kurzschluss, Ausfall von Steuerungseinrichtungen,
Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Brand, Explosion, Implosion, Blitzschlag (direkt oder indirekt), Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen und Löschmittel
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Höhere Gewalt, Sturm, Hochwasser
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis zur Elektronikversicherung
Diese Leistungsbeschreibung für die Elektronikversicherung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.