Krankenzusatzversicherung
Highlights
- Schließt nahezu alle Lücken der Gesetzlichen Versicherung
- Heilpraktiker bis 620 EUR
- Brille bis 255 EUR
- Zahnersatz bis 95% Kostenerstattung
- Ersetzt Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente etc.) bis 400 EUR/Jahr
- "sehr gut" laut Ökotest 06/2008, Finanztest 10/2005
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherung
Die von uns empfohlene private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Je nach Tarifwahl werden sogar Kosten erstattet, für die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Leistung übernimmt.
Nach dem Baukastenprinzip lässt sich in dieser Krankenzusatzversicherung, je nach Bedarf und eigenem Geschmack, ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Grundlage und Ausgangspunkt ist der Tarif
GE. Er ist der Basis-Baustein und kann durch die Bausteine
GEP und
GES weiter ergänzt und erweitert werden.
Für Leistungen im Krankenhaus oder für Tagegeld stehen ebenfalls Tarife zur Verfügung, die auch ohne den Grundbaustein GE abgeschlossen werden können. Für Krankenhausleistungen sind dies die Tarife
GZ1, GZ2 und das Krankenhaustagegeld
KHT. Um den Verdienstausgleich bei einer längeren Krankheit zu kompensieren, steht der Tarif
TG zur Verfügung.
Sie können sich also Ihre Krankenzusatzversicherung nach den eigenen Vorstellungen zusammenstellen.
Krankenzusatzversicherung: Tarif– und Leistungsbeschreibung
Der Baustein GE - Basisschutz
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen): Erstattung von 80% der Restkosten bis max. 190 EUR pro Jahr nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (erbringt die Kasse keine Vorleistung, muss eine Änderung der Sehschärfe vorliegen).
Zahnersatz: 20% des Rechnungsbetrages im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Heilmittel: Heilmittel (z.B. Massagen und Krankengymnastik): 80% der Restkosten.
Auslandsreiseschutz: Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland bei akuten Erkrankungen oder Unfällen, einfache Zahnbehandlung sowie medizinisch notwendiger Krankenrücktransport; gilt für alle Auslandsreisen bis zu drei Monaten Dauer.
Der Baustein GEP - Erweiterung des Basisschutzes GE um:
Sehhilfen: Aufstockung der Leistungen des GE-Tarifes um weitere 10% Kostenerstattung bis zu 65 Euro pro Jahr. Dadurch ist eine Gesamterstattung von bis zu 255 EUR möglich.
Zahnersatz: Aufstockung der Leistungen des GE-Tarifes auf insgesamt 30% vom Rechnungsbetrag.
Heilpraktiker: Kostenerstattung zu 70% bis maximal 620 EUR pro Jahr.
Der Baustein ZEG - Erweiterung des Basisschutzes GE um:
Zahnersatz: Aufstockung der Leistungen des GE-Tarifes auf insgesamt 85% für Zahnersatz (Kronen, Brücken und Prothesen) und 65 % für Inlays und Implantate.
Der Baustein GES - Erweiterung des Basisschutzes GE um:
Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen
Zuzahlungen (Praxisgebühr, Arzneimittel etc.) zu 90% bis 400 EUR pro Versicherungsjahr.
Werden für das gleiche Jahr mehrere Erstattungsanträge gestellt, dann werden die Kosten für den zweiten und jeden weiteren Antrag nur zu 70% vergütet. Der Grund hierfür ist der erhöhte Aufwand, der beim Versicherer entsteht, wenn für jeden, auch noch so kleinen Betrag (z.B. bei Zuzahlungen für Medikamente) ein Erstattungsantrag bearbeitet werden muss. Deshalb macht es Sinn, die Rechnungen, die im Laufe eines Jahres zusammenkommen, erst am Ende des Jahres gesammelt einzureichen, damit Sie auch wirklich in den vollen Genuss der 90%igen Erstattung kommen.
Der Baustein GZ:
Privatpatient im
Krankenhaus mit freier Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- (GZ1) oder Zweibettzimmer (GZ2). Eine Leistung erfolgt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, wenn der behandelnde Arzt diese begründet und sie angemessen sind.
Der Baustein Best Care:
- Termin bei einem anerkannten Spezialisten innerhalb von 5 Werktagen
- Aufwandspauschale in Höhe von 500 Euro ohne Kostennachweis
- Organisation Rooming-In für Kinder
- Recht auf eine ausführliche Zweitmeinung bei Behandlungsbedürftigkeit
- Voraussetzung: Krankenhauszusatzversicherung (Ein- oder Zweibett-Zimmer)
Der Baustein KH:
Bis zu 100 EUR
Krankenhaustagegeld pro Tag im Krankenhaus zur freien Verfügung, z.B. für Telefonkosten, Internetanschluss, Rooming-In, Taxi
kosten für die Familie, aber auch für die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für bis zu 28 Tagen.
Der Baustein TG:
Krankentagegeld ab dem 42. Krankheitstag.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Versicherungsbeginn der Krankenzusatzversicherung kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.
Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Krankenzusatzversicherung nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für Krankenzusatzversicherungen 3 Monate und für Zahnleistungen 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen. Für die Auslandsreiseversicherung gibt es keine Wartezeiten.
Die Wartezeiten gelten auch für Tariferweiterungen, also wenn z. B. der Tarif GE bereits besteht und auf GEP erweitert wird, gelten auch hier die 3 bzw. 8 Monate Wartezeit für die Leistungserweiterung.
Ein Wartezeiterlass aufgrund einer Vorversicherung ist für Kranken
zusatzversicherungen nicht vorgesehen. Das gilt auch, wenn die zu versichernde Person vorher eine private Vollversicherung hatte. Ein Wartezeiterlass mit einem ärztlichem Zeugnis ist allerdings möglich.
Vertragsdetails der Krankenzusatzversicherung
Wer ist versicherbar?
Versichert werden können Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und entweder selbst oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Personen, die privat versichert sind, Anrecht auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben, können diese Versicherung leider nicht abschließen, da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich ist.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Versicherer
Der Risikoträger ist die VICTORIA Krankenversicherung AG. Die VICTORIA Krankenversicherung AG zählt mit ihren rund 517 Mio. EUR Beitragseinnahmen, gut 869.000 Versicherten, 1.404 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den 20 führenden deutschen privaten Krankenversicherern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund: Krankenzusatzversicherung
Mit dem Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung bauen
Sie auf Ihre Gesundheit!
Die Versicherung, die wir Ihnen hier vorstellen, ist die ideale Ergänzung
Ihrer gesetzlichen Grundabsicherung: Der Versicherungsschutz ist völlig
flexibel und kann Baustein für Baustein entsprechend Ihren persönlichen
Wünschen zusammengesetzt werden. Damit schließen Sie genau die Lücken
in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Sie persönlich am härtesten
treffen und optimieren so Ihren ganz persönlichen Gesundheitsschutz.
Handeln Sie jetzt, denn nichts im Leben ist so wichtig wie eine gute Gesundheit.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Tarifbedingungen zum Krankentageld (KT42)
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Tarifbedingungen BestCare
Informations und Versicherungsnehmerpflichten