Bauherrenhaftpflichtversicherung
Highlights
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)
- Regressansprüche der Berufsgenossenschaft eingeschlossen
- Bauen in eigener Regie versicherbar
- Wahlweise 3 oder 5 Mio. EUR Versicherungssumme
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt während der Bauzeit Ansprüche ab, die von Dritten an den Bauherrn gestellt werden. Und zwar auf Grund von Schäden, die durch das Bauvorhaben eingetreten sind. Zum Beispiel Schadenersatz durch eine mangelhaft gesicherte Baugrube oder schlecht aufgestellte Bauzäune. Bestehen die Ansprüche des Geschädigten an den Bauherrn zu unrecht, wehrt die Versicherung diese ab. Dies kann auch bis zu einem gerichtlichen Entscheid der Fall sein. In diesem Fall übernimmt die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, erfüllt also eine Rechtsschutzfunktion.
Versichert ist bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung also:
- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr
- die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück
- die Prüfung der Haftpflichtfrage
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)
- Bauen in eigener Regie (Eigenbauleistungen)
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Es besteht also z.B. Versicherungsschutz
- bei nicht vorschriftsmäßiger Beleuchtung der Baustelle
- unsicherer Lagerung von Baumaterialien
- Unfällen durch schlecht aufgestellte Bauzäune
- Unfällen durch vereisten Bürgersteig vor der Baustelle
- usw.
Versicherungssumme bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Versicherungssumme bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung beträgt wahlweise
- 3 Mio. EUR pauschal für Sach- und Personenschäden 50.000 EUR für Vermögensschäden
oder
- 5 Mio. EUR pauschal für Sach- und Personenschäden
75.000 EUR für Vermögensschäden
Eine Selbstbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Unser Spartipp für Renovierungen
In unserer
Privat-Haftpflichtversicherung ist das Bauherrenhaftpflicht-Risiko bis zu 50.000 EUR (Spartarif) oder bis zu 100.000 EUR (leistungsstärkster Tarif) bereits kostenlos mitversichert. Diese Summen reichen für größere Renovierungsarbeiten in der Regel aus.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Die Versicherungslaufzeit bei dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung beträgt maximal zwei Jahre, bei Fertighäusern maximal 6 Monate. Wenn die Baumaßnahme nach dieser Zeit noch nicht fertig gestellt sein sollte, können Sie den Vertrag aber verlängern.
Versicherer
Der Risikoträger ist bei dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung die Mannheimer Versicherung, Spezialist für günstige Sachversicherungs-Konzepte.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Bauherrenhaftpflicht
Wer ein Haus baut, vergisst bei seinen Plänen häufig eines: Baustellen stecken voller Risiken und Gefahren. Kommt es zu einem Schaden und hätte der Bauherr, selbst als Laie, diese Gefahr erkennen können, muss er haften.
Die Aufgabe des Bauherrn ist es auch, während der gesamten Bauzeit dafür zu sorgen, dass das Betreten der Baustelle durch Unbefugte, insbesondere Kinder, verhindert wird. Die weit verbreitete Meinung, das Aufstellen eines Schildes mit dem Text "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder." reiche aus, um sich von der Haftung zu befreien, ist falsch! Der Bauherr muss durch das Errichten eines Zaunes oder einer anderen geeigneten Maßnahme die Baustelle gegen das unbefugte Betreten sichern.
Wichtiger Hinweis zu dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Besondere Bedingungen Bauherrenhaftpflicht 2008
Allgemeine Haftpflichtbedingungen 2008
Zusatzbedingungen 2008
Informations und Versicherungsnehmerpflichten