Krankentagegeldversicherung

 
z.B. monatlich
€0,69

Umfang der Krankentagegeldversicherung

Versicherungsschutz

Durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung haben Sie Anspruch auf ein vertraglich vereinbartes Krankentagegeld für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Tagegeldes kann grundsätzlich frei bestimmt werden, darf aber nicht über Ihrem jetzigen Einkommen liegen. Unser Beitragsrechner hilft Ihnen bei der Ermittlung der Tagegeldhöhe.

Bei einer Einkommensveränderung haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, das Krankentagegeld Ihren Einkommensverhältnissen anzupassen.
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Wer ist versichert?

Versichert ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch die ganze Familie. Die zu versichernden Personen bestimmen Sie selbst in Ihrem Antrag. Diese Personen werden im Versicherungsschein namentlich benannt.

Versichert werden können alle Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die entweder angestellt oder selbständig erwerbstätig sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Der Vertragsbeginn ist immer der Erste eines Monats. Sie legen den Beginn in Ihrem Antrag selbst fest. Sinnvoll ist, immer den nächsten Monatsersten zu wählen.

Der Vertrag wird pro Person und Tarif zunächst für ein Versicherungsjahr abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.

Grundsätzlich beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, einen Wartezeiterlass zu erwirken. Ein entsprechendes Formular lassen wir Ihnen gerne zukommen.
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Versicherer

Der Versicherer ist die Continentale Krankenversicherung a.G. Gegründet wurde Die Continentale Krankenversicherung 1926. Mit gut 4,6 Millionen Versicherten gehört die Continentale zu den großen deutschen Versicherern.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund Krankentagegeldversicherung

Egal ob Sie angestellt sind, als Freiberufler arbeiten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen: Die finanzielle Sicherheit und damit auch Ihr Lebensstandard hängen ganz entscheidend von Ihrer Arbeitskraft ab. Damit Sie im Krankheitsfall Ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben müssen, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich.

Arbeitnehmer erhalten bis zum 42. Krankheitstag (also für die ersten sechs Wochen einer Krankheit) Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das so genannte "Krankengeld". Als Arbeitnehmer erhält man als Krankengeld 70 % seines letzten Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % vom Nettoverdienst. Von diesem Betrag werden anschließend noch anteilig die Sozialversicherungsabgaben (Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Solidaritätszuschlag) abgezogen, sodass sich eine Differenz von mehreren Hundert Euro ergeben kann und zwar Monat für Monat.

Bei Freiberuflern und Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung noch viel wichtiger, weil sie prinzipiell über keinerlei Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Auch als Arbeitgeber ist es unbedingt notwendig, dass der Ausfall Ihrer Arbeitskraft nicht auch ernstzunehmende Folgen für Ihr Unternehmen hat und Sie einen kompetenten Ersatz finden für die Zeit, in der Sie nicht zur Verfügung stehen.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Anhang zu den MB/KT09 Auszug aus dem SGB Anhang zu den MB/KT09 Auszug aus dem VVG Allgemeine Versicherungsbedingungen und Tarifbedingungen MB/KT 09 Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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