Krankentagegeldversicherung ARAG
Highlights
- Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall für Selbstständige und Angestellte
- Keine zeitliche Beschränkung
- für Selbstständige Krankentagegeld ab dem 4. Tag
- europaweiter Versicherungsschutz für Beginn ab dem 43. Tag
- Leistungen auch bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Krankentagegeldversicherung ARAG
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Versicherungsschutz
Das Krankentagegeld wird in der vereinbarten Höhe vom ersten Leistungstag an für jeden Tag der weiteren völligen Arbeitsunfähigkeit gezahlt (auch für
Sonn- und Feiertage).
Folgende Tarife sind möglich, die Zeiten sind bezogen auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
| Tarifname | Karenzzeit | Leistungsbeginn |
| 31 | 7 Tage | 8. Tag |
| 33 | 10 Tage | 11. Tag |
| 32 | 14 Tage | 15. Tag |
| 36 | 21 Tage | 22. Tag |
| 34 | 28 Tage | 29. Tag |
| 37 | 42 Tage | 43. Tag |
| 38 | 91 Tage | 92. Tag |
| 39 | 182 Tage | 183. Tag |
| 35 | 364 Tage | 365. Tag |
Die Karenzzeit gilt für jeden Versicherungsfall neu.
In Tarifstufen mit einer Karenzzeit ab 42 Tagen werden Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit, die der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern bei der Fortzahlung des Entgelts berechtigterweise zusammenrechnet, auch hinsichtlich der Karenzzeit zusammengerechnet.
Für Selbstständige gilt diese Bestimmung sinngemäß.
Das Krankentagegeld darf beliebig hoch gewählt werden, ab 200 Euro ist ein Einkommensnachweis nötig.
Wer ist versichert?
Versichert ist in der Krankentagegeldversicherung immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch die ganze Familie. Die zu versichernden Personen bestimmen Sie selbst in Ihrem Antrag. Diese Personen werden im Versicherungsschein namentlich benannt.
Versichert werden können alle Personen zwischen 16 und 60 Jahren, die entweder angestellt oder selbständig erwerbstätig sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Der Vertragsbeginn ist immer der Erste eines Monats. Sie legen den Beginn in Ihrem Antrag selbst fest. Sinnvoll ist, immer den nächsten Monatsersten zu wählen.
Der Vertrag wird pro Person und Tarif zunächst für ein Versicherungsjahr abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Grundsätzlich beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, einen Wartezeiterlass zu erwirken. Ein entsprechendes Formular lassen wir Ihnen gerne zukommen.
Versicherer
Versicherer ist die ARAG Krankenversicherung, mehrfacher Testsieger bei FinanzTest und Stiftung Warentest.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Krankentagegeldversicherung
Egal ob Sie angestellt sind, als Freiberufler arbeiten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen: Die finanzielle Sicherheit und damit auch Ihr Lebensstandard hängen ganz entscheidend von Ihrer Arbeitskraft ab.
Damit Sie im Krankheitsfall Ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben müssen, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich.
Arbeitnehmer erhalten bis zum 42. Krankheitstag (also für die ersten sechs Wochen einer Krankheit) Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das so genannte "Krankengeld". Als Arbeitnehmer erhält man als Krankengeld 70 Prozent seines letzten Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent vom Nettoverdienst. Von diesem Betrag werden anschließend noch anteilig die Sozialversicherungsabgaben (Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Solidaritätszuschlag) abgezogen, sodass sich eine Differenz von mehreren Hundert Euro ergeben kann und zwar Monat für Monat.
Bei Freiberuflern und Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung noch viel wichtiger, weil sie prinzipiell über keinerlei Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Auch als Arbeitgeber ist es unbedingt notwendig, dass der Ausfall Ihrer Arbeitskraft nicht auch ernstzunehmende Folgen für Ihr Unternehmen hat und Sie einen kompetenten Ersatz finden für die Zeit, in der Sie nicht zur Verfügung stehen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung der Krankentagegeldversicherung der ARAG ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen (a839) 12/2012