Hundehaftpflicht
Highlights
- 3 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Vorübergehender Auslandsaufenthalt mitversichert
-
Welpen bis zu 6 Monaten kostenlos eingeschlossen
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang
- Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Hundehaftpflicht
Versicherungsschutz
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Haltung von Hunden.
Versichert sind
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme und wehrt ungerechtfertigte - wenn es sein muss, auch gerichtlich - ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Insofern gewährt die
Haftpflichtversicherung auch Rechtsschutz.
Zum Versicherungsschutz gehört
- die Prüfung, ob und in welcher Höhe der Versicherungsnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist
- die Wiedergutmachung des Schadens
- die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
Selbstverständlich besteht kein Leinenzwang und kein Maulkorbzwang.
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssummen betragen
- 3.000.000 Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden
Personenschäden sind Schäden, die eine Person an Ihrem Körper z.B. durch einen Biss des Tieres erleidet.
Sachschäden sind Schäden an Sachen, z.B. der Kleidung des Gebissenen.
Ein Vermögensschaden ist jeder Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal usw.
Wenn der Vermögensschaden im Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschäden entstehen, ist der Vermögensschaden im Rahmen der für diese Schäden bestehenden Versicherungssummen gedeckt.
Grundsätzlich besteht keine Selbstbeteiligung. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadensfall ist aber möglich.
Besonderheiten
Grundlage für den Versicherungsschutz sind bei allen Versicherungen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zusätzlich kann der Versicherer den Versicherungsschutz aber erweitern bzw. verbessern. Dies wird in den Besonderen Versicherungsbedingungen oder einem Rahmenvertrag vereinbart.
Bei diesem Tarif sind folgende Verbesserungen gegenüber den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbart:
- Mitversichert sind Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten, sofern sich die Hündin im Besitz des Versicherungsnehmers befindet
- Vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit
- Teilnahme an privaten Schlittenhundrennen sowie Training, ohne gewerbliche oder Vereinsveranstaltungen
- Gewollter und ungewollter Deckakt
Versicherte Personen
Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer Eigenschaft als Hundehalter.
Versichert ist auch der aushilfsmäßige Führer eines Hundes, also z.B. wenn die Nachbarskinder den Hund mal Gassi führen.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt frühestens am Tage des Eingangs beim Versicherer. Eine Rückdatierung ist nicht möglich!
Der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Versicherer
Der Risikoträger ist einer der größten Versicherungskonzerne weltweit. Da es sich um ein Sonderkonzept handelt, erfolgt die Vermittlung des Vertrages über einen sogenannten Maklerpool, in diesem Fall die Concept.IF AG.
Nur durch die hohen Stückzahlen, die dadurch entstehen, ist es letzendlich möglich, eine so preiswerte Versicherungsprämie zu erreichen.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Nicht versicherbare Hunderassen
In diesem Tarif sind die folgenden Hunderassen leider nicht versicherbar:
Bandog, Bordeaux-Dogge, Bull Terrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo
Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espaniol,
Mastino Napoletano, Pitbullterrier, Staffordshire Terrier (auch American
Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier), Tosa Inu und Doggen aller Art (auch Bulldoggen).
Wenn Sie ein Tier dieser Rasse besitzen können Sie es aber
hier versichern.
Hintergrund: Hundehaftpflichtversicherung
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heißt im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe, mit gegenwärtigem und künftigen Vermögen und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden!
Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen für die Gothaer Haftpflichtversicherung
Versicherungsbedingungen Gothaer 2005
Informations und Versicherungsnehmerpflichten