Zahnzusatzversicherung Deutscher Ring
Highlights
- Günstige Beiträge
- Volle Erstattung von Regelleistungen
- Erstattung von 50 % der Rechnung für höherwertigen Zahnersatz
- Keine Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung
- Keine Gesundheitsprüfung
- Kein Höchstaufnahmealter
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Zahnzusatzversicherung Deutscher Ring
Versicherungsumfang der Zahnversicherung
Im Tarif Dent 100 werden immer mindestens 50% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz übernommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie
zusätzlich dazu, die Gesamterstattung ist also deutlich höher als 50%.
Erstattungsfähig sind Zahnkronen, Brücken, Prothesen, bis zum Regelhöchstsatz (2,3 facher Satz) der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Bereits fehlende Zähne, sowie angeratene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz leider ausgeschlossen. Desweiteren wird nicht für Implantate und Füllungen geleistet.
Besonderheiten
Die Zahnversicherung ist für alle Personen ohne Altersbegrenzung abschließbar und hat
keine Gesundheitsprüfung bei Antragsstellung.
Die erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz werden begrenzt und zwar im
- im 1.Versicherungsjahr auf 3.000 €
- im 2.Versicherungsjahr auf 4.200 €
- im 3.Versicherungsjahr auf 5.400 €
des Rechnungsbetrages. Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Leistungen.
Wer ist versichert
Versichert wird immer eine (oder mehrere) vom Antragsteller im Antrag benannte Person - also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch die ganze Familie. Die zu versichernde Person wird vom Antragsteller im Antrag namentlich benannt und ist im Versicherungsschein ebenso aufgeführt.
Voraussetzung für den Abschluss dieser Zahnzusatzversicherung ist die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Bei Vertragsbeginn ist zunächst eine übliche Wartezeit von 8 Monaten für Zahnersatz zu absolvieren, um etwaige, schon anstehende Behandlungen weitestgehend auszuschließen (dies würde sonst zu einem enormen Beitragsanstieg führen). Diese Wartezeit entfällt aber bei Unfällen.
Versicherer
Der Versicherer ist der Deutsche Ring Krankenversicherungs-Verein a.G. Der Hamburger Versicherer wurde 1925 gegründet und betreute im Jahr 2008 625.000 versicherte Personen.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Finanztest schreibt über diesen Tarif, dass er auf dem deutschen Versicherungsmarkt
eine günstige Alternative ohne Gesundheitsprüfung ist - überzeugen Sie sich selbst!
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz nur noch Zuschüsse zu einer
Mindestversorgung, die schon jetzt bei weitem nicht mehr ausreichen, um die wirklichen Kosten zu decken. Gleichzeitig werden Materialien und Techniken
für ansehnlichen und funktionellen Zahnersatz immer besser, leider jedoch auch immer teurer. Ein schönes Lächeln kann für Sie als Mitglied einer gesetzlichen
Kasse damit zum Luxus werden, denn Ihr Eigenanteil an den Kosten wird immer größer.
Zahnzusatzversicherung - Service
Implantologen mit erweiterten Garantieleistungen.
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Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Tarifbedingungen
Satzung des Deutschen Rings
Informations und Versicherungsnehmerpflichten
Vertragsunterlagen (komplett) DRK3104 09.09