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Brillenzusatzversicherung

 
ab monatlich
€4,31

Umfang der Brillenzusatzversicherung

Die Krankenzusatzversicherung

Die von uns empfohlene private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Je nach Tarifwahl werden sogar Kosten erstattet, für die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Leistung übernimmt.

Nach dem Baukastenprinzip lässt sich, je nach Bedarf und eigenem Geschmack, ein individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Grundlage und Ausgangspunkt ist der Tarif GE. Er ist der Basis-Baustein und kann durch die Bausteine GEP und GES weiter ergänzt und erweitert werden.

Für Leistungen im Krankenhaus oder für Tagegeld stehen ebenfalls Tarife zur Verfügung, die auch ohne den Grundbaustein GE abgeschlossen werden können.
Für Krankenhausleistungen sind dies die Tarife GZ1, GZ2 und das Krankenhaustagegeld KHT. Um den Verdienstausgleich bei einer längeren Krankheit zu kompensieren, steht der Tarif TG zur Verfügung.

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Tarif– und Leistungsbeschreibung

Der Baustein GE - Basisschutz
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
Erstattung von 80% der Restkosten bis max. 190 EUR pro Jahr nach Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (erbringt die Kasse keine Vorleistung, muss eine Änderung der Sehschärfe vorliegen).
Zahnersatz: 20% des Rechnungsbetrages im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen.
Heilmittel: Heilmittel (z.B. Massagen und Krankengymnastik): 80% der Restkosten. Auslandsreiseschutz: Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland bei akuten Erkrankungen oder Unfällen, einfache Zahnbehandlung sowie medizinisch notwendiger Krankenrücktransport; gilt für alle Auslandsreisen bis zu drei Monaten Dauer.

Der Baustein GEP - Erweiterung des Basisschutzes GE um: Sehhilfen: Aufstockung der Leistungen des GE-Tarifes auf insgesamt 90% Kostenerstattung bis 255 Euro pro Jahr. Zahnersatz: Aufstockung der Leistungen des GE-Tarifes auf insgesamt 30% vom Rechnungsbetrag.
Heilpraktiker: Kostenerstattung zu 70% bis maximal 620 EUR pro Jahr.

Der Baustein ZEG - Erweiterung des Basisschutzes GE um: Zahnersatz: Aufstockung der Leistungen des GE-Tarifes auf insgesamt 85% für Zahnersatz (Kronen, Brücken und Prothesen) und 65 % für Inlays und Implantate.

Der Baustein GES - Erweiterung des Basisschutzes GE um: Erstattung der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (Praxisgebühr, Arzneimittel etc.) zu 90% bis 400 EUR pro Versicherungsjahr. Werden für das gleiche Jahr mehrere Erstattungsanträge gestellt, dann werden die Kosten für den zweiten und jeden weiteren Antrag nur zu 70% vergütet. Der Grund hierfür ist der erhöhte Aufwand, der beim Versicherer entsteht, wenn für jeden, auch noch so kleinen Betrag (z.B. bei Zuzahlungen für Medikamente) ein Erstattungsantrag bearbeitet werden muss. Deshalb macht es Sinn, die Rechnungen, die im Laufe eines Jahres zusammenkommen, erst am Ende des Jahres gesammelt einzureichen, damit Sie auch wirklich in den vollen Genuss der 90%igen Erstattung kommen.

Der Baustein GZ:
Privatpatient im Krankenhaus mit freier Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- (GZ1) oder Zweibettzimmer (GZ2). Eine Leistung erfolgt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, wenn der behandelnde Arzt diese begründet und sie angemessen sind.

Der Baustein KH:
Bis zu 100 EUR Krankenhaustagegeld pro Tag im Krankenhaus zur freien Verfügung, z.B. für Telefonkosten, Internetanschluss, Rooming-In, Taxi kosten für die Familie, aber auch für die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für bis zu 28 Tagen.

Der Baustein TG:
Krankentagegeld ab dem 42. Krankheitstag. Wer ist versicherbar? Versichert werden können Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und entweder selbst oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Personen, die privat versichert sind, Anrecht auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben, können diese Versicherung leider nicht abschließen, da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich ist.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.

Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Grundsätzlich beträgt die Wartezeit 3 Monate. Für Zahnleistungen 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen. Für die Auslandsreiseversicherung gibt es keine Wartezeiten.

Die Wartezeiten gelten auch für Tariferweiterungen, also wenn z. B. der Tarif GE bereits besteht und auf GEP erweitert wird, gelten auch hier die 3 bzw. 8 Monate Wartezeit für die Leistungserweiterung.

Ein Wartezeiterlass aufgrund einer Vorversicherung ist für Krankenzusatzversicherungen nicht vorgesehen. Das gilt auch, wenn die zu versichernde Person vorher eine private Vollversicherung hatte. Ein Wartezeiterlass mit einem ärztlichem Zeugnis ist allerdings möglich.
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Versicherer

Der Risikoträger ist die VICTORIA Krankenversicherung AG. Die VICTORIA Krankenversicherung AG zählt mit ihren rund 517 Mio. EUR Beitragseinnahmen, gut 869.000 Versicherten, 1.404 angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den 20 führenden deutschen privaten Krankenversicherern.

Betreuung im Schadensfall

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.

Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.

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Die Situation

Die Reform des deutschen Gesundheitssystems schlägt vor allem einem auf den Magen: Ihnen!

Die Medizin macht rasante Fortschritte, die Menschen werden durchschnittlich immer älter, immer mehr - einst als unheilbar geltende - Krankheiten können kuriert werden. Das ist gut so!
Aber: medizinischer Fortschritt kostet Geld, viel Geld. Doch koste es, was es wolle: Ihre Gesundheit ist der wertvollste Besitz, den Sie haben. Wenn die Gesetzliche Krankenkasse, wenn unser altes Gesundheitssystem nur noch die reine Grundversorgung tragen kann, dann müssen Sie mehr Eigenverantwortung übernehmen. Schließlich ist es Ihr Körper, Ihre Gesundheit und Ihr Leben.
Mit dem Abschluss der von uns empfohlenen privaten Krankenzusatzversicherung machen Sie jetzt den richtigen Schritt.Sie ist modern, sie wird vom Versicherer an die jeweils aktuelle Gesetzeslage angepasst, der Versicherungsschutz kann Baustein für Baustein von Ihnen an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und das alles bekommen Sie zu einem nahezu unschlagbar günstigen Preis.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Auszüge aus dem Versicherungsvertragsgesetz Tarifbedingungen zum Krankentageld (KT42) Allgemeine Versicherungsbedingungen Tarifbedingungen BestCare Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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