Brillenversicherung
Umfang der Brillenversicherung
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Die Brillenversicherung
Die von uns empfohlene private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die bei Brillenträgern regelmäßig entstehen.
Erstattungsfähig sind in der Brillenversicherung die Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen
- bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge,
- ohne eine solche Veränderung der Sehfähigkeit frühestens zwei Jahre nach
Bezug der letzten Sehhilfe.
Für Kinder unter 14 Jahren entfallen in der Brillenversicherung die oben genannten Einschränkungen. Aufwendungen für die Reparatur von Brillen sind in der Brillenversicherung leider nicht erstattungsfähig.
Die Kosten für eine Brille werden zu 80% ersetzt, höchstens jedoch
- für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 100 EUR,
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 200 EUR
Die Auslandsreisekrankenversicherung
Zusätzlich ist in der Brillenversicherung eine Auslandskrankenversicherung für Aufenthalte im Ausland bis zu 3 Monaten mitversichert.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit der Brillenversicherung
Versicherungsbeginn in der Brillenversicherung kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.
Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Grundsätzlich beträgt die Wartezeit für die Brillenversicherung 3 Monate. Für die Auslandsreiseversicherung gibt es keine Wartezeiten.
Versicherer der Brillenversicherung
Der Risikoträger ist die DKV, die Deutsche Krankenversicherung. Als Tochter des Ergo-Konzerns gehört die DKV zu den größten deutschen Krankenversicherern.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung der Brillenversicherung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Produktinformationsblatt
Tarifbedingungen SHR