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Hundehalterhaftpflicht für alle Rassen

 
ab Jahresbeitrag
€72,00

Umfang der Hundehalterhaftpflicht für alle Rassen

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Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die der Hundehalter aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht zu bezahlen hat. Sie springt sogar auch dann ein, wenn der versicherte Hund durch eine andere Person gehütet wurde.

Aber nicht nur bei der finanziellen Abwicklung ist Ihnen die Versicherung behilflich. Auch bei möglichen Regressansprüchen, Rechtsstreitigkeiten und allen sonstigen Unannehmlichkeiten steht Ihnen die Versicherung zur Seite.

Zum Versicherungsschutz gehört
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Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Für Personen- und Sachschäden beträgt die Deckungssumme 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden beträgt die Deckungssumme 250.000 EUR.

Die Selbstbeteiligung beträgt 80 € je Schadensfall.
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Vertragsbeginn und Laufzeit

Versicherungsbeginn ist immer der nächste Monatserste. Ein früherer Termin ist leider nicht möglich.

Der Vertrag läuft immer nur von Jahr zu Jahr, Sie können deshalb unter Einhaltung einer Drei-Monats-Frist jährlich kündigen. Der Vertrag erlischt selbstverständlich sofort, wenn das versicherte Tier stirbt oder verkauft wird. Natürlich müssen Sie dies dem Versicherer oder uns mitteilen.
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Versicherer

Der Risikoträger für diese Versicherung ist die AGILA Haustier-Krankenversicherung AG. Seit 1994 ist die AGILA als Partner für Tierhalter und Tierärzte in Deutschland aktiv und mit über 18.000 zufriedenen Kunden die Nummer 1 in Deutschland!

Die AGILA ist ein Tochterunternehmen der WERTGARANTIE Unternehmensgruppe, Hannover, mit 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.

Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Warum eine Hundehalterhaftpfichtversicherung so wichtig ist

Natürlich bezeichnet jeder Hundefreund seinen Vierbeiner als gut erzogenen und ungefährlichen Hausgenossen, aber niemand kann rund um die Uhr ein wachsames Auge auf seinen Liebling haben. Die Risiken des täglichen Hundelebens sind unkalkulierbar.

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt jedoch vor: wenn ein Hund Menschen, Tieren oder Gegenständen Schaden zufügt, haftet sein Halter für alle entstandenen Kosten. Dabei macht die zerrissene Hose des Briefträgers zwar noch Ärger, die finanziellen Folgen aber sind übersehbar und gering.

Was aber, wenn es zu ernsthaften Verletzungen durch Ihren Hund und damit zu Arztbehandlungen und Verdienstausfall kommt? Noch schlimmer wird es, wenn Ihr geliebter Vierbeiner herumtollt und zum Beispiel einen Autounfall verursacht. Sach- und Personenschäden können für Sie dann schnell unübersehbare, finanzielle Ausmaße erreichen, die gesetzliche Verantwortung zu Ihrem Ruin führen, denn Sie haften für die "kleinen" Streiche Ihres Lieblings, denn Tierhalter haften bereits dann, wenn ohne eigenes Zutun durch das Verhalten des Tieres ein Schaden verursacht wird (sogenannte Gefährdungshaftung) bis zu einer Dauer von 30 Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Deshalb: Schützen Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken, denen Sie ausgesetzt sind: Dem finanziellen Bankrott durch Haftpflichtansprüche gegen Sie.

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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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