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Werbung und Wirklichkeit

Zahnzusatzversicherung
Eine mehrseitige Anzeigenbeilage in der Bild-Zeitung überschreibt die Karstadt Quelle Versicherung mit den Worten Zahnersatz wird immer teurer: Das tut richtig weh!

Der Versicherer, der seine neue Krankenzusatzversicherung selbst als 'Zahnversicherung für Deutschland' bezeichnet, weist mit dieser Überschrift auf die geänderte Erstattungsgrundlage der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz hin. Tatsächlich erstatten die Kassen nicht mehr einen bestimmten Prozentsatz des Rechnungsbeitrages, sondern nur noch einen so genannten Teilfundbezogenen Festzuschuss.

Der Befund ist das Problem, welches der Zahnarzt bei seinem Patienten feststellt und der Festzuschuss ist der Betrag, der nach Meinung der Kassen bzw. des Gesetzgebers angemessen ist, um dieses Problem zu lösen. Von diesem Betrag übernimmt die Krankenkasse in der Regel 50%.

Ist der Patient mit dem neuen Zahntarif der Karstadt Quelle versorgt, so verdoppelt diese Versicherung den Kassenzuschuss. Es entsteht der Eindruck, der Kunde könne so seine Kosten für den Zahnersatz auf Null senken. Das hört sich logisch an, da ja das Doppelte von 50% bekanntlich 100% ist und man also annehmen könnte, dass die Zahnarztrechnung somit komplett beglichen wird.

Diese, auf den ersten Blick offensichtliche, Annahme des Beworbenen verstärkt Karstadt Quelle noch durch diverse Berechungsbeispiele auf der Innenseite der Werbebeilage. Schöne heile Welt also?

Leider nein, denn was der Versicherer in seiner Werbung völlig verschweigt, ist die Tatsache, dass sich diese Berechnungen in der Praxis meist als wahre Milchmädchenrechnungen entpuppen. Die Zahnärzte kommen nur sehr selten mit den im Leistungskatalog der Kassen aufgeführten Festzuschüssen aus, so dass selbst eine Verdopplung des Kassenzuschusses dann nie und nimmer ausreicht, den Patienten von dem Großteil der Kosten zu entlasten. Diese können, auch mit dieser Zusatzversicherung, immer noch einige Tausend Euro betragen. Die in der Werbung genannten Berechnungsbeispiele des Versicherers sind also eigentlich eher praxisfremd und somit irreführend für den Verbraucher.

Ein Beispiel: Der Versicherer weist unter anderem darauf hin, dass er auch für Implantate den Kassenzuschuss verdoppelt. Diese Aussage ist zwar faktisch richtig, verdeutlicht aber bei näherer Betrachtung auch bei diesem Beispiel genau das Problem. Die Krankenkasse zahlt für eine solche Behandlung nur den Festzuschuss für einen ganz einfachen Lückenschluss. Für ein Implantat berechnen Zahnärzte heutzutage jedoch leicht 1.500 bis 1.800 Euro . Die Krankenkasse erstattet aber für den Befund Zahnlücke gerade einmal 273,30 Euro pro fehlendem Zahn! Das heißt: Selbst bei einer Verdopplung dieses Betrages durch die Versicherung bleibt noch locker ein Tausender Eigenbeteiligung pro Zahnlücke für den Patienten übrig! Wenn man diesen Hintergrund kennt, sieht eine solche Versicherung mit ihren Leistungen plötzlich nicht mehr so toll aus.

Die meisten Verbraucher wissen dies nicht und hoffen, dass sie mit dieser Versicherung weitestgehend abgesichert sind. Immerhin verkauft sich der Karstadt Quelle Tarif anscheinend hervorragend. Tja, manchmal ist (Ver-)Schweigen im wahrsten Sinne des Wortes Gold. In diesem Fall zumindest für den Versicherer.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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