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Eine mehrseitige Anzeigenbeilage in der Bild-Zeitung
überschreibt die Karstadt Quelle Versicherung mit den Worten
Zahnersatz wird immer teurer: Das tut richtig weh!
Der Versicherer, der seine neue Krankenzusatzversicherung selbst als 'Zahnversicherung
für Deutschland'
bezeichnet, weist mit dieser
Überschrift auf die geänderte Erstattungsgrundlage
der Gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz hin.
Tatsächlich erstatten die Kassen nicht mehr einen bestimmten
Prozentsatz des Rechnungsbeitrages, sondern nur noch einen so genannten
Teilfundbezogenen Festzuschuss.
Der Befund ist das Problem, welches der Zahnarzt bei seinem Patienten
feststellt und der Festzuschuss ist der Betrag, der nach Meinung der
Kassen bzw. des Gesetzgebers angemessen ist, um dieses Problem zu
lösen. Von diesem Betrag übernimmt die Krankenkasse
in der Regel 50%.
Ist der Patient mit dem neuen Zahntarif der Karstadt Quelle versorgt,
so verdoppelt diese Versicherung den Kassenzuschuss. Es entsteht der
Eindruck, der Kunde könne so seine Kosten für den
Zahnersatz auf Null senken. Das hört sich logisch an, da ja
das Doppelte von 50% bekanntlich 100% ist und man also annehmen
könnte, dass die Zahnarztrechnung somit komplett beglichen
wird.
Diese, auf den ersten Blick offensichtliche, Annahme des Beworbenen
verstärkt Karstadt Quelle noch durch diverse
Berechungsbeispiele auf der Innenseite der Werbebeilage.
Schöne heile Welt also?
Leider nein, denn was der Versicherer in seiner Werbung völlig
verschweigt, ist die Tatsache, dass sich diese Berechnungen in der
Praxis meist als wahre Milchmädchenrechnungen entpuppen. Die
Zahnärzte kommen nur sehr selten mit den im Leistungskatalog
der Kassen aufgeführten Festzuschüssen aus, so dass
selbst eine Verdopplung des Kassenzuschusses dann nie und nimmer
ausreicht, den Patienten von dem Großteil der Kosten zu
entlasten. Diese können, auch mit dieser Zusatzversicherung,
immer noch einige Tausend Euro betragen. Die in der Werbung genannten
Berechnungsbeispiele des Versicherers sind also eigentlich eher
praxisfremd und somit irreführend für den Verbraucher.
Ein Beispiel: Der Versicherer weist unter anderem darauf hin, dass er
auch für Implantate den Kassenzuschuss verdoppelt. Diese
Aussage ist zwar faktisch richtig, verdeutlicht aber bei
näherer Betrachtung auch bei diesem Beispiel genau das
Problem. Die Krankenkasse zahlt für eine solche Behandlung nur
den Festzuschuss für einen ganz einfachen
Lückenschluss. Für ein Implantat berechnen
Zahnärzte heutzutage jedoch leicht 1.500 bis 1.800 Euro . Die
Krankenkasse erstattet aber für den Befund Zahnlücke
gerade einmal 273,30 Euro pro fehlendem Zahn! Das heißt:
Selbst bei einer Verdopplung dieses Betrages durch die Versicherung
bleibt noch locker ein Tausender Eigenbeteiligung pro
Zahnlücke für den Patienten übrig! Wenn man
diesen Hintergrund kennt, sieht eine solche Versicherung mit ihren
Leistungen plötzlich nicht mehr so toll aus.
Die meisten Verbraucher wissen dies nicht und hoffen, dass sie mit
dieser Versicherung weitestgehend abgesichert sind. Immerhin verkauft
sich der Karstadt Quelle Tarif anscheinend hervorragend. Tja, manchmal
ist (Ver-)Schweigen im wahrsten Sinne des Wortes Gold. In diesem Fall
zumindest für den Versicherer.