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Bund der Versicherten empfiehlt Unfallversicherung mit Progression abzuschließen

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung rückt immer mal wieder in den Fokus der Medien. Vor allem selbsternannte Verbraucherschützer wie die Stiftung Warentest haben die Unfallversicherung ab und an auf dem Kieker. Sie wird dann gerne als Geldmaschine für die Versicherer verunglimpft und sogar als unnötig für den Verbraucher abgestempelt.

Solch eine Kritik hat die Unfallversicherung aber beileibe nicht verdient. Und das aus mehreren Gründen. Erstens wird nämlich von den negativ Argumentierenden oft vergessen, dass der Abschluss einer, von den Kritikern als essentiell wichtig erachteten und der Unfallversicherung immer vorzuziehenden, Berufsunfähigkeitsversicherung für viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen schlicht nicht möglich ist. Zweitens ist es im Fall des Falles für Betroffene oft wichtig, eine größere Menge Geld zur Verfügung zu haben, z.B. für Umbaumaßnahmen oder spezielle Behandlungsmethoden. Das leistet aber, im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, nur die Unfallversicherung. Drittens ist die Unfallversicherung im Gegensatz zu ihrem größeren Bruder sehr preiswert. Was dazu führt, dass sie für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln wenigstens eine machbare Alternative darstellt und für Verbraucher mit genügend hohem Einkommen eine gute Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein kann.

Nun hat der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einige Empfehlungen für Verbraucher bezüglich Unfallversicherungen veröffentlicht, die sich vor allem auf die Wahl der passenden Versicherungssumme beziehen. So empfiehlt der BdB bei einem Alter bis 30 Jahre als Grundsumme das sechsfache Bruttojahreseinkommen. Bei 40-Jährigen genüge das Fünffache und bei über 50-Jährigen das Vierfache.

Zudem rät der BdV dringend dazu, eine Progression zu vereinbaren. Eine solche Progression führt zu steigenden Versicherungssummen abhängig von der Höhe des Invaliditätsgrades. Das macht durchaus viel Sinn denn eine hohe Auszahlung ist ja vor allem dann gewünscht, wenn die Invalidität dazu führt, dass die versicherte Person als Folge Einkommenseinbußen hat, weil sie z.B. ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Bei niedrigen Invaliditätsgraden ist das eigentlich keine Gefahr. So muss der Versicherungsnehmer keine übermäßig hohe Grundsumme abschließen und er Versicherer nicht schon bei kleineren Verletzungen hohe Summen auszahlen. Insgesamt macht das die Unfallversicherung für den Verbraucher letztlich bezahlbarer.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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