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Die neue Gesundheitsreform ist da

Die neue Gesundheitsreform ist da
Die Gesundheitsreform ist wie geplant zum 1. April in Kraft 2007 in Kraft getreten: Nach genauer Prüfung hat Bundespräsident Professor Dr. Horst Köhler das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)" unterschrieben.

Das Bundespräsidialamt hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken angegeben, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung gehindert hätten und somit kann das Reformprojekt fristgerecht starten. Trotzdem erachtet der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV Verband) Teile der Gesundheitsreform als verfassungswidrig, besonders den vorgesehenen Basistarif und die Mitnahme der Alterungsrückstellungen bis zur Höhe des Basistarifs beim Versicherungswechsel. Diese sollen allerdings erst ab 1. Januar 2009 in Kraft treten. Nach Meinung des Verbands greifen diese Tarifregelungen in privatrechtliche Versicherungsverträge ein und werden teilweise deutliche Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung mit sich ziehen.

Der Versichertenbestand soll nach Auffassung des PKV Verbands zur Mitfinanzierung des ab Januar 2009 neu einzuführenden Basistarifs herangezogen werden, was zur Folge hätte, dass die über Steuern zu finanzierende Umverteilungsaufgaben auf die Privatversicherten abgewälzt werden – und dies sei nicht akzeptabel. Da der Verband sich schon seit Langem für Verfassungsklagen gegen die Gesundheitsreform rüstet, was die FDP ebenfalls in Erwägung zieht, wird das letzte Wort wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht haben.

Schon in den nächsten Wochen kommen auf die Patienten und Versicherten wesentliche Veränderungen zu, wie etwa neue Wahltarife bei gesetzlichen Krankenkassen, neue Sparmaßnahmen bei der Arzneimittelversorgung, Ausweitung einiger Leistungen (Mutter-Kind-Kuren, Impfungen) etc.

Haben früher gesetzlich Versicherte ihren Krankenversicherungsschutz verloren, so wurde ihnen nun mit der neuen Reform ein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenkasse eingeräumt. Eine Möglichkeit der Versicherung im Standardtarif der PKV (ohne Risikoprüfung und -zuschläge) haben nun bisher Nichtversicherte, von Seiten der PKV besteht hier sogar eine rechtliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss.

Für 2009 stehen weitere erhebliche Änderungen an: Über einen Gesundheitsfond soll die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung neu organisiert werden. Eine stärkere Reglementierung blüht den privaten Krankenversicherern – diese müssen dann einen Basistarif anbieten, der größtenteils der Regelung der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht und auch in etwa gleichviel abdeckt. In diesen Tarif müssen aufgenommen werden, ob sie krank sind oder nicht: ehemalige Privatversicherte, die ihren Versicherungsschutz verloren haben und "freiwillig Versicherte" der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten (momentan 500 Euro im Monat). Gerät jedoch der Versicherte durch die Bezahlung einer solchen Prämie in Finanznot, senkt sich der Basistarif um die Hälfte herab. Wenn der Betroffene auch diese Hälfte (also 250 Euro im Monat) nicht zahlen kann, wird von den Sozialbehörden ein Zuschuss über maximal 125 Euro dazugeleistet.

Das Recht zum Wechseln in diesen neuen Tarif erhalten die Versicherten ab Januar 2009, der Standardtarif wird zum 31.12.2008 in den neuen Basistarif überführt. Den Wechsel innerhalb der PKV erleichtert in Zukunft auch die Regelung, dass Versicherte nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und § 178f Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dann künftig auch ihre Alterungsrückstellungen bis zur Höhe des Beitrages des Basistarifs mitnehmen können.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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