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Anspruch auf Krankengeld - wann und wie hoch?

Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen

Bei einer Krankschreibung haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das normale Gehalt weiter – dann wird die Krankenkasse aktiv und übernimmt im Allgemeinen 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttogehaltes. Welche Ausnahmen es gibt und was Arbeitnehmer beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung beachten müssen.

Arbeitnehmer haben bis zu eineinhalb Jahre Krankengeldanspruch

Wer arbeitet und gesetzlich krankenversichert ist, bekommt bei einer länger andauernden Erkrankung Krankengeld gezahlt. Zuständig ist die gesetzliche Krankenversicherung, die für maximal 78 Wochen von drei Jahren für Verdienstausfälle auskommt. Wenn im Zeitraum von drei Jahren verschiedene Krankheiten zu einem Ausfall führen, kann die Zahlung des Krankengelds verlängert werden.

Die Höhe des Krankengelds liegt in der Regel bei 70 Prozent des Bruttogehaltes. Eine Ausnahme stellen Beamte dar, die während der gesamten Dienstunfähigkeit 100 Prozent ihrer Bezüge erhalten. Da die wenigsten Arbeitnehmer längere Zeit auf 30% ihres Gehaltes verzichten können, ist eine private Krankentagegeldversicherung eigentlich ein Muss, zumal die Kosten dafür sehr überschaubar sind.

Wann kein Anspruch auf Krankengeld besteht

In bestimmten Fällen ruht der Anspruch auf Krankengeld. So gibt es unter anderem bei Verletzungen, Mutterschaft und Elternzeit kein Krankengeld – hier werden andere Zahlungen wie Mutterschaftsgeld oder Versorgungskrankengeld geleistet.

Schüler, Studenten, Praktikanten sowie Erkrankte, die trotz Krankheit weiterarbeiten, erhalten kein Krankengeld. Auch mitversicherte Familienangehörige, die beitragsfrei gestellt sind, haben keinen Anspruch.

Für Selbstständige gelten besondere Regelungen

Selbstständige müssen sich selbst versichern. Wenn sie als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben wollen, haben sie die Wahl, ob sie, gegen Aufpreis, einen Anspruch auf Krankengeld mitversichern möchten. Bezahlt wird dieses ebenfalls nach sechs Wochen und für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Sie haben, wie auch die nichtselbständigen Versicherten, die Möglichkeit ihren Versicherungsschutz aus der GKV mit privaten Ergänzungsversicherungen zu erweitern und zu verbessern. Nicht nur um Produkte wie Zahnzusatzversicherungen oder stationäte Zusatzversicherungen sondern selbstverständlich auch um eine private Krankentagegeldversicherung.

Privatversicherte erhalten ebenfalls Krankengeld. Die Höhe der Zahlungen kann allerdings frei gewählt werden, und auch die Zahlung beginnt unter Umständen früher – bei entsprechenden Konditionen schon ab dem ersten Krankheitstag. Von den meisten Versicherten werden aus Kostengründen jedoch Tarife gewählt, die ab dem 14. oder 21. Krankentag leisten.

Trotz der Vorteile, die eine private Krankenversicherung im Allgemeinen grundsätzlich hat, sollte immer ein Vergleich zwischen den diversen Tarifen und Anbietern durchgeführt werden, denn die einzelnen Policen unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander. Da die Privatversicherung keine Familienversicherung ist, sondern jede Person einzeln abschließen muss, kann der Verbleib in der GKV und die individuelle Ergänzung des Versicherungsschutzes mit privaten Zusatzversicherungen für jedes Familienmitglied, aus Kostengründen eine gute Alternative sein.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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