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Zahlt die Versicherung, wenn die Bombenentschärfung misslingt?

Zahlt die Versicherung, wenn die Bombenentschärfung misslingt?

Frankfurt: In der Mainmetropole fand am vergangenen Sonntag die größte Evakuierung der deutschen Nachkriegsgeschichte statt. Grund war eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg, die der Kampfmittelräumdienst erfolgreich entschärfte. Über 60.000 Menschen mussten innerhalb der eingerichteten Sperrzone ihre Wohnungen verlassen.

Entschärfungen laufen nicht immer reibungslos ab

Bereits im Vorfeld der Schutzmaßnahmen warb die Deutsche Familienversicherung (DFV) mit einer speziellen Bombenversicherung. Wäre das rund 1,8 Tonnen schwere Weltkriegssouvenir detoniert, hätte das aber auch für andere Versicherer Konsequenzen gehabt. Ein derartiger Fall ereignete sich 2012 in München. Eine bei Bauarbeiten entdeckte Fliegerbombe ließ sich nicht entschärfen, sie wurde kontrolliert gesprengt. Die Explosion zerstörte umliegende Fensterscheiben und setzte Dachstühle in Brand. Die entstandenen Schäden beliefen sich auf etwa vier Millionen Euro. Sie wurden weitgehend von den Versicherern beglichen.

Unklare Rechtslage

Rein rechtlich ist die Frage der Schadensregulierung schwierig. Deutsche Versicherungen decken üblicherweise Sachschäden ab, die etwa durch Gasexplosionen entstehen. Schäden, die auf kriegerischen Ereignissen basieren, sind laut unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Branche spricht bei diesem Passus auch von der Kriegsausschlussklausel. Dazu zählen Zerstörungen durch Krieg und die damit verbundenen Folgeschäden. Hier sind die Grenzen unklar und unter Juristen umstritten. Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist nach Auffassung einiger Versicherungsexperten die Folge eines Kriegsereignisses, selbst dann, wenn die Bombenangriffe über 70 Jahre zurückliegen.

Versicherer sind kulant

In der Praxis bleibt kaum einer auf den entstandenen Kosten sitzen. Die durch Weltkriegsbomben verursachten Schäden übernehmen Versicherer in fast jedem Fall. Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn Fenster, Mauern oder Dächer in Mitleidenschaft geraten. Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Wurde das Auto demoliert, kann die Teil- oder Vollkaskoversicherung weiterhelfen. Manche Versicherer haben darüber hinaus Klauseln bei Blindgängerexplosionen in ihren Verträgen eingebaut. Laut GDV ist bislang kein Fall bekannt, bei dem Versicherer einen Schaden nicht reguliert haben. Wer sich jedoch innerhalb der eingerichteten Sperrzone aufhält, handelt meist fahrlässig. Daher lehnen private Unfallversicherungen Ansprüche bei körperlichen Verletzungen unter Umständen ab.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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