Sturmtief Xavier wütet über Deutschland, lässt Bäume umstürzen, Keller volllaufen, Beschädigt Fahrzeuge und Häuser und hat bereits sieben Todesopfer gefordert. Niemand ist vor Schäden durch schwere Unwetter sicher. Allenfalls durch den richtigen Versicherungsschutz kann man sich wenigstens vor finanziellen Schäden schützen. Aber welche Versicherung zahlt eigentlich was?
Für Schäden an Wohngebäuden ist klassischerweise die Wohngebäudeversicherung zuständig, für Firmengebäude gibt es dazu ein Pendant. Aber Achtung, so einfach ist es nicht. Erstens ist eine Gebäudeversicherung eine gebündelte Versicherung. Das bedeutet, man kann Bausteine ausschließen. Damit die Versicherung bei einem Unwetter zahlt, muss der Baustein Sturm und Hagel eingeschlossen sein. Zweitens zahlt die Versicherung nur ab Windstärke acht, was im Falle von Xavier leicht nachzuweisen sein dürfte. Und drittens zahlt die Versicherung Schäden bei Überflutung nur, wenn der Zusatzbaustein Elementarschäden mitversichert wurde. Wichtig zu wissen: Der Hausbesitzer hat eine sogenannte Schadenminderungspflicht was bedeutet, dass er versuchen muss entstandene Schäden, wie ein Loch im Dach oder ein kaputtes Fenster, provisorisch so zu beheben, dass daraus nicht noch größere Schäden, z.B. durch eindringendes Wasser, entstehen.
Ist ein Bau noch nicht fertiggestellt, ist er oft besonders anfällig, insbesondere für Sturmschäden. Eine Wohngebäudeversicherung kann man für einen Rohbau nicht abschließen, lediglich den Schutz vor Feuer (Feuerrohbauversicherung). Glücklich schätzen kann sich, wer eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat. Sie übernimmt wenigstens die Kosten für zerstörte Bauteile und Baustoffe sowie die Arbeitsleistung zum Wiederherstellen des alten Zustandes.
Für den Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig. Hat der Eigentümer das Haus oder die Wohnung vernünftig gesichert, also z.B. nicht gerade während des Sturms gelüftet, übernimmt die Versicherung die Schäden am zerstörten Hausrat sofern der sich während des Ereignisses innerhalb der vier Wände befand - der Kinderwagen vor der Tür wäre also beispielsweise ausgeschlossen. Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag in eine Leitung sind allerdings nur versichert, wenn dies explizit im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.
Für Schäden am Auto oder dem Motorrad ist im Falle eines Sturmes die Teilkasko zuständig. Aber auch hier gilt wie schon bei der Wohngebäudeversicherung: Die Windstärke 8 muss erreicht worden sein! Entsteht ein Schaden am Fahrzeug wenn durch den Sturm ein Unfall gebaut wurde, kommt allerdings nur die Vollkasko für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf.
Der Gesetzgeber erwartet von den Bürgern, dass sie Vorsorge tragen, dass weder durch ihr Verhalten noch durch ihr Eigentum anderen ein Schaden entsteht und gibt dem Geschädigten deshalb das Recht Schadensansprüche in unbegrenzter Höhe gegen den Schädiger zu stellen. Im Falle eines Sturmes kann ein solcher Haftungsanspruch beispielsweise schon durch einen nicht gesicherten Blumentopf entstehen, der vom Balkon geweht wird und einen Dritten oder sein Eigentum verletzt bzw. beschädigt. In einem solchen Fall springt die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers ein - sofern er denn eine hat!
Artikel eingestellt am 06.10.2017 in der Rubrik Grund & Boden.
Autor: Gerhard Jager.
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