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Berufs- und Erwerbsunfähigkeit – wo liegt der Unterschied?

Berufsunfähigkeit
In der Berufs- und Versicherungswelt trifft man häufig auf die beiden Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Doch wann liegt eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vor? Wer diesbezüglich einen Versicherungsschutz sucht, sollte sich im Vorfeld einen Überblick verschaffen.

Die Unterscheidung zwischen Erwerbsunfähigkeit (auch Erwerbsminderung) und Berufsunfähigkeit ist vielen nicht bekannt. Die Erwerbsunfähigkeit ist die Unfähigkeit eines Einzelnen, durch Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen zu können. Dies kann durch geistige oder körperliche Krankheit und Leiden bedingt sein.


Bei Berufsunfähigkeit kann man somit seinen ausgeübten Beruf oder ähnliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit kann der Betroffene bei einer Berufsunfähigkeit aber weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.

Anmerkung: Das Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist mit Wirkung vom 1.1.2001 neu geregelt worden. Die bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden abgeschafft und (bei Rentenbeginn ab 2001) durch Renten wegen teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen voller Minderung der Erwerbsfähigkeit ersetzt. Wer 1961 oder später geboren ist, der bekommt nur noch die volle staatliche Rentenleistung bei Erwerbsunfähigkeit – also dann, wenn man praktisch gar nicht mehr arbeiten kann. Die Bedeutung einer eigenverantwortlichen Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit hat dadurch umso mehr an Bedeutung zugenommen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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