Rente mit 67

Altersvorsorge
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden demografischen Wandels steht die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der zunehmenden Verschiebung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenempfängern vor großen Herausforderungen. Mit einem Beschluss des Bundeskabinetts hat die schwarz-rote Koalition die "Rente mit 67" auf den Weg gebracht. Demnach wird die Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, sodass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Ein früherer Rentenbezug ab 63 Jahren ist möglich, führt aber zu einem Abschlag bei der Rente. Dieser beläuft sich auf 0,3 % für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Wer mindestens 45 Jahr Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll weiterhin ohne Abzüge mit 65 Jahre in den Ruhestand gehen dürfen. Selbstständige Tätigkeiten und Kindererziehungszeiten werden dabei angerechnet.

Auch bei anderen Rentenarten wird das Rentenzugangsalter angehoben. Für schwer behinderte Menschen steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ab 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre bei einem maximalen Abschlag von maximal 10,8 %. Für die Jahrgänge vor 1952 gibt es derzeit noch unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Für diese auslaufenden Altersrenten bleibt es unverändert beim geltenden Recht. Jahrgänge ab 1952 können diese Rentenarten nicht mehr in Anspruch nehmen.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Rentenempfänger kommen, ist es vor allem für jüngere Beitragszahler unausweichlich, eine zusätzliche private Altersvorsorge ins Auge zu fassen.

Weitere Informationen zum Thema private Altersvorsorge finden Sie auf der Ratgeber-Webseite Vorsorge und Finanzen

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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