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Jahresarbeitsentgeltgrenze wird weiter angehoben

Jahresarbeitsentgeltgrenze wird weiter angehoben

Im Jahr 2015 wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) voraussichtlich erneut angehoben. Dies bedeutet, dass ab Januar kommenden Jahres ein Wechsel zur privaten Krankenkasse nur noch möglich ist, wenn das Jahreseinkommen eines potentiell Versicherten über 54.900 Euro brutto liegt. Liegt das Jahresgehalt unter diesem Betrag, muss der Versicherte bei der gesetzliche Kasse verbleiben.

Bei der Grenze, die die Möglichkeit zum Übergang zur privaten Krankenkasse markiert, handelt es sich um keine feste Einkommensgrenze. Vielmehr orientiert sich der Betrag an dem Einkommen der Bundesbürger. Wenn das allgemeine Lohnniveau ansteigt, steigt gleichzeitig auch die JAEG. So soll eine unangemessene Benachteiligung vermieden werden. Aus diesem Grund überprüft eine Kommission der Bundesregierung jährlich die Einkommensentwicklung in Deutschland und ermittelt die neue JAEG.

An der Lohnentwicklung in Deutschland hängt nicht nur die JAEG, sondern natürlich auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2015). Sie gibt an, ab welchem Bruttogehalt sich der Beitrag zu gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr erhöht. Da die JAEG 2015 bei 54.900 Euro liegt, handelt es sich um eine Erhöhung von 2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr oder auch 1.350 Euro pro Jahr.

Die Anhebung der Grenze hat einige beträchtliche Auswirkungen. Zum Einen wird es für Interessenten der privaten Versicherung wieder etwas schwieriger, in eben Diese hineinzukommen. Zum Anderen bedeutet die Anhebung, dass Menschen, die bereits privat Versichert sind, aber nun unter die JAEG fallen, wieder versicherungspflichtig werden und sich wieder gesetzlich versichern müssen. Aus diesem Grund sollten Menschen, die die Grenze nur knapp erreichen, sich gut überlegen, ob sie sich von ihrer Kasse tatsächlich von der Versicherungspflicht befreien lassen und der privaten Versicherung beitreten wollen. Einer der Gründe, weshalb Viele der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken kehren und der privaten Versicherung beitreten wollen, ist der erweiterte Leistungsumfang, der einem als privat Versicherter eröffnet wird. Denn die gesetzliche Kassen sind sind in ihrer Tarifgestaltung nicht frei und an Vorgaben gebunden.

Die Erhöhung der JAEG muss zwar noch bestätigt werden, Experten gehen aber davon aus, dass sie so angenommen wird.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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