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Hochwasser versichert? Wirklich?

Hochwasser versichert? Wirklich?

Hochwasser und Starkregen – Elemente unseres Wetters

Die Meteorologen kennen ganz unterschiedliche Wetterelemente; eins davon sind die verschiedenen Niederschlagsarten mit Regen und den dazugehörigen Niederschlagsmengen. Der dadurch entstehende Schaden wird aus Sicht der Versicherung als Elementarschaden bezeichnet. Davon betroffen sind vorwiegend Immobilienbesitzer, aber auch Haus- und Wohnungsmieter. Viele unter ihnen sind der Auffassung, mit der Wohngebäudeversicherung als Basisversicherung für Haus und Grund ausreichend versichert zu sein. Doch das ist trügerisch bis falsch. Gegen solche Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen, Schneedruck auf dem Hausdach oder Überflutung hilft nur eine Elementarschadenversicherung.

Wie das Wort Elementarschadenversicherung ausdrückt, werden damit die Risiken aus Elementarschäden versichert. Sie gehen über das gängige Maß der standardisierten Wohngebäudeversicherung hinaus. Die Versicherung gegen Elementarschäden kann wahlweise als Baustein zur Gebäudeversicherung oder separat abgeschlossen werden. Zu ihren Besonderheiten gehört es, dass ein prozentualer oder sumerischer Eigenanteil je Versicherungsfall zu leisten ist.

Der Betroffene sollte sich nicht vormachen, dass seine Immobilie mit Grundstück und Haus nicht versicherbar wäre. Der GDV, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft sowie die Versicherer weisen immer wieder darauf hin, dass Versicherungsanträge gegen Elementarschäden nur in äußerst seltenen Fällen komplett abgelehnt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr die Risikoeinschätzung nebst der gründlichen Risikoanalyse.

Als die größten und am weitesten verbreiteten Irrtümer hat das Forsa-Institut in einer bundesweiten Umfrage die folgenden Argumente von Hauseigentümern ausgemacht:

  • für die Immobilie besteht keine akute Elementarschadengefahr [Kopf in den Sand stecken]
  • der bestehende Versicherungsschutz gegen Hochwasser ist ausreichend gut
  • das Haus ist aufgrund seiner Lage überhaupt nicht versicherbar
  • gegen Wasser kann ohnehin nichts gemacht werden
  • wenn es ernst wird, dann hilft der Staat

Wer so denkt der übersieht, dass er den Schaden hat und letztendlich selbst damit fertig werden muss. Er hat niemanden, gegen den er einen Rechtsanspruch geltend machen kann. Staatliche Hilfe ist immer freiwillig und oftmals subsidiär, also nachrangig. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass es oftmals "in den Sternen steht", wann welche staatliche Hilfe beim Bürger als dem Betroffenen des Elementarschadens tatsächlich ankommt.

Letztendlich muss ein Kunde im Schadensfall vielleicht auch zu einem Anwalt für Versicherungsrecht gehen, um seinen Rechtsanspruch durchzusetzen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Grund & Boden.

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