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Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - Das geht!

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - Das geht!
Central

Bis zum 31. Mai 2009 gilt für den Testsieger von Stiftung Warentest, den Tarif "Prodent" der Central Krankenversicherung, noch folgendes Angebot:

Alle Personen bis 35 Jahre können über GutGuenstigVersichert den Tarif ohne Gesundheitsprüfung abschließen und trotzdem uneingeschränkt alle Leistungen beanspruchen.

Der Versicherer verzichtet während der Sonderaktion auf den Ausschluss ungesunder Zähne, sofern der Zahnarzt noch keine Behandlung angeraten hat. Normalerweise verlangt die Central 5 Euro Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn und lehnt den Antrag sogar gänzlich ab, wenn mehr als 3 Zahnlücken vorhanden sind. Auch diese Einschränkungen entfallen bis zum 31. Mai 2009.

Der Tarif Prodent der Central Krankenversicherung wurde im letzten Dezember von Stiftung Warentest mit der Note "Sehr gut" (1,2) ausgezeichnet. Er hat mit 90 % Erstattung unter allen getesteten Zahnzusatzversicherungen die höchste Leistung vorzuweisen.

Erstattet werden Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Inlays. Die Vorleistungen der Gesetzlichen Krankenkasse werden zuerst abgerechnet. Falls die Gesetzliche Krankenkasse keine Vorleistung erbringt, so wird anstelle von 90 % eine Leistung von 50 % erbracht.

Erstattung (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung)

90 % Erstattung für Zahnersatz
90 % Erstattung für Inlays
90 % Erstattung für plastische Zahnfüllungen (je 75 EUR)

Leistungsstaffel

2.500 Euro Begrenzung in den ersten zwei Jahren
5.000 Euro Begrenzung in den ersten vier Jahren
7.500 Euro Begrenzung in den ersten sechs Jahren

Die Begrenzung der Versicherungssumme entfällt ab dem siebten Jahr oder im Falle einer zahnärztlichen Behandlung aufgrund eines Unfalls.

Plastische Zahnfüllungen werden ebenfalls übernommen: Nach Abrechnung der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenkasse zu 90 % des Rechnungsbetrages und bis zu 75 Euro pro Zahnfüllung.

Nicht zögern - jetzt informieren und versichern!

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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