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Gesundheitsreform: Sind wir bald wieder auf dem Stand von 1883?

Gesundheitsreform: Sind wir bald wieder auf dem Stand von 1883?

Vor 125 Jahren hat Bismarck die Krankenversicherung in Deutschland ins Leben gerufen. Auch wenn er vor allem die immer stärker werdenden Sozialdemokraten im Zaum halten wollte, so sollte die Krankenversicherung weiterhin auch dazu dienen, die wachsende Arbeiterschicht von revolutionären Absichten abzuhalten. Der Versicherungsschutz selbst schien zunächst aus politischer Sicht zweitrangig.

Zu den wichtigsten Details der damaligen Krankenversicherung gehörten der Versicherungszwang für alle Arbeiter, die zwingende Kostenbeteiligung für alle Arbeitgeber und die Finanzierung des Krankengeldes aus den Beiträgen.
Finanziert wurden damit weiterhin Behandlungen durch einen Arzt, Arzneimittel und gegebenenfalls Versorgung im Krankenhaus.

Stand damals noch die Grundversorgung zum Erhalt der Arbeitskraft im Vordergrund und wurden nur Industriearbeiter versichert, so hat sich bis heute doch einiges geändert – der Kreis derer, die versichert werden können, wurde stets erweitert. Damit wuchsen auch die Ansprüche und Anforderungen. Und somit wurde die Gesetzliche Krankenversicherung zu einem der größten Wirtschaftszweige überhaupt. Das hatte der Reichskanzler wohl nicht beabsichtigt, als am 15. Juni 1883 sein vorangebrachtes „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ verabschiedet wurde.

Doch die aktuellen Entwicklungen in der Krankenversicherung könnten zumindest teilweise wieder annähernd zum Grundgedanken zurückführen: Die großen Versicherungskonzerne setzen sich derzeit für eine einheitliche Grundsicherung für alle Bürger ein.

Die Financial Times Deutschland hat ein Arbeitspapier des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht, das folgende Eckpunkte enthält: Einheitsprämien für alle Bürger unabhängig von Einkommen, Geschlecht und Alter, Versicherungspflicht von Seiten der Versicherer unabhängig der Krankheitsgeschichte des Kunden, staatliche Zahlung der Beiträge für Kinder, gleiche Bedingungen von Seiten der gesetzlichen wie privaten Kassen.

Somit würde die Private Vollversicherung wegfallen und es gäbe langfristig keine Trennung mehr zwischen gesetzlichen und privaten Anbietern. Leistungen, die über den Grundtarif hinausgehen, würden weiterhin über eine private Zusatzversicherung abdeckbar sein.

Hatte Bismarck recht? Kann ein umlagefinanziertes Krankenversicherungssystem wirklich nur eine Grundabsicherung garantieren? Willkommen im 19. Jahrhundert.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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