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Der Weg aus dem Versicherungsdschungel - Teil I

Der Weg aus dem Versicherungsdschungel - Teil I
Muss ich Beitragsrechnungen aufbewahren? Wie sinnvoll ist eine Unfallversicherung oder sollte ich lieber in eine Berufsunfähigkeitsversicherung investieren? Kann ich mit zwei verschiedenen Versicherungen doppelt versichert sein? Wer ist im Schadensfall mein Ansprechpartner? Habe ich im Streitfall gegen den Versicherer überhaupt eine Chance?

Mit unserer neuen Reihe "Der Weg aus dem Versicherungsdschungel", möchten wir Ihnen den Umgang mit Versicherungen erleichtern und Ihnen Hilfestellung bei der Optimierung Ihres privaten Versicherungsschutzes geben.

Unser erster Teil beschäftigt sich mit der Frage, welche Unterlagen Sie archivieren sollten und welche Sie ohne Bedenken vernichten können.

Nur die wichtigen Unterlagen aufbewahren!
Die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Versicherungen rund um’s Auto, die Krankenzusatzversicherungen, die Lebensversicherung und, und, und… Zahlreich sind die Versicherungen, die man zur Absicherung unterschiedlichster Risiken benötigt.

Kein Wunder, dass sich im Laufe der Jahre dicke Ordner voll mit Versicherungspapieren ansammeln. Möchte man seine Unterlagen auf den neuesten Stand bringen, stellen sich rasch einige Fragen: „Welche Dokumente muss ich unbedingt aufbewahren, um in einem Schadens- oder Zweifelsfall alles Nötige zur Hand zu haben? Was kann ich wegwerfen, was sollte ich zumindest noch eine gewisse Zeit aufheben?“

Im Folgenden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie dringend aufbewahren müssen, welche Unterlagen sie getrost wegwerfen können, welche Unterlagen Sie nur noch eine gewisse Zeit aufbewahren müssen. Und wir erklären Ihnen auch warum.

Die Unterlagen
Alle Unterlagen, die zu Ihren Versicherungen gehören, sollten in eine der folgenden Kategorien einzuordnen sein:
  • Antragsunterlagen
  • Versicherungspolice / -vertrag
  • Versicherungsbedingungen
  • Nachtrag / Änderung
  • Beitragsrechnung und Mahnung
  • Unterlagen zu Schadensfällen
  • Sonstiger Schriftverkehr
  • Kündigung

Die Antragsunterlagen
Neben dem eigentlichen Antrag zählt zu den Antragsunterlagen alles, was für das Zustandekommen des Vertrages vom Versicherer zusätzlich benötigt wird. Dazu gehören zum Beispiel:
  • zusätzliche Gesundheitsfragen
  • ärztliche Attests
  • besondere Vereinbarungen
Den Antrag und die Antragsunterlagen sollten Sie als Durchschrift, Kopie, Zweitexemplar oder auch im Original (wenn der Versicherer die Kopie erhält) bis zum Ende des Vertrages aufbewahren.

Nicht extra mit dem Antrag ablegen müssen Sie Unterlagen, die Sie sowieso besitzen, wie zum Beispiel:
  • die Kopie Ihres Personalausweises
  • die Zulassung Ihres Autos
Ein Vermerk, welche Unterlagen Sie mit dem Antrag eingereicht haben, wäre hier eine Möglichkeit, aber auch nicht unbedingt notwendig.

Warum müssen die Antragsunterlagen aufbewahrt werden? Damit im Streitfall genau nachgewiesen werden kann, was damals beantragt und welche Angaben gemacht wurden.

Die Versicherungspolice / der Versicherungsvertrag
Die Versicherungspolice ist der Vertrag zwischen Ihnen und dem Versicherer und sollte bis fünf Jahre nach Vertragsende aufgehoben werden. Auch bei einer fehlerhaften Police sollten Sie diese behalten, eine Korrektur ist normalerweise nur ein Nachtrag und dient zur Ergänzung, nicht zum Ersatz, des Vertrages.

Nach Erhalt der Police haben Sie vier Wochen Zeit dem Vertrag zu widersprechen. Überprüfen Sie daher am Besten gleich, ob alles korrekt ist und den Vereinbarungen entspricht. Teilen Sie Fehler dem Versicherer mit und verlangen Sie eine Korrektur.

Auch bei späteren Änderungen, wie beispielsweise einem Umzug, sollten Sie den Versicherer unverzüglich informieren. Umgekehrt ist auch der Versicherer verpflichtet, Ihnen jede Änderung umgehend mitzuteilen.

Die Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen müssen Ihnen zur Verfügung stehen, bevor Sie den Vertrag abschließen. Sie bekommen sie meist im Angebot zusammen mit dem Antrag oder sie werden Ihnen online zur Verfügung gestellt.

Sie sollten die Versicherungsbedingungen entweder in Schriftform oder in digitaler Form aufbewahren. So können Sie jederzeit nachsehen, worauf der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer aufbaut oder auch feststellen, wie lange die Kündigungsfrist ist oder in welchen Fällen der Versicherer zahlt.

Da die Versicherungsbedingungen lediglich zu Ihrer Information dienen und meist sehr viele Seiten beinhalten, ist die Aufbewahrung in digitaler Form oft die Platz sparendste und umweltschonenste Variante. Sollten Sie die Versicherungsbedingungen einmal verlieren, so können Sie diese oft online einsehen oder sich erneut zuschicken lassen.

Nachträge / Vertragsänderungen
Wenn sich etwas am Vertrag ändert, bekommen Sie vom Versicherer einen Nachtrag. Die Gründe dafür können vielfältig sein. Zum Beispiel, weil Sie umziehen oder Sie Ihre Hausratversicherung aktualisieren, weil der Wert Ihres Besitzes gestiegen ist. Seltener kommt es vor, dass sich von Seiten des Versicherers etwas ändert, aber auch das ist möglich.

Der Nachtrag ist eine Ergänzung des Versicherungsvertrages und sollte zusammen mit der Police aufbewahrt werden. Es gibt zwei Formen von Nachträgen:
  • Nachträge, die nur die aktuelle Änderung enthalten und
  • Nachträge, die alle aktuellen Daten noch einmal aufzeigen.

Wenn immer nur die neuste Änderung im Nachtrag steht, müssen Sie leider alle Nachträge aufbewahren, es sei denn der gleiche Punkt wird mehrmals geändert. Beispielsweise, wenn Sie seit Vertragsbeginn zum zweiten Mal umziehen und der Versicherer Ihnen einen Nachtrag mit Ihrer neuen Anschrift schickt, dann können Sie den vorherigen Nachtrag mit der mittlerweile wieder veralteten Anschrift wegwerfen.

Sind dagegen alle aktuellen Daten noch mal auf dem Nachtrag aufgeführt, brauchen Sie immer nur den neusten aufzuheben. Wenn Sie zum Beispiel einen Nachtrag wegen Ihrem Umzug bekommen haben und kurz darauf einen weiteren Hund in Ihre Hundehalterhaftpflicht-Versicherung einschließen, dann wird auf dem neuen Nachtrag die neue Adresse und der neue Hund stehen. So können Sie den vorherigen Nachtrag einfach durch den neuen ersetzen und brauchen nie mehr als einen Nachtrag für Ihre Police aufbewahren.

Beitragsrechnungen und Mahnungen
Jede Beitragsrechnung sollte kurz überprüft werden:
  • Wurde der Beitrag erhöht oder gesenkt?
  • Wenn ja, warum?
  • Sind Sie mit der Änderung einverstanden?
Wenn sich nichts geändert hat oder Sie keine Einwände gegen die Änderung haben, brauchen Sie die Beitragsrechnung in der Regel nicht aufzuheben. Ausnahme: Einige Versicherungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden, in diesen Fällen sollten Sie die Betragsrechnungen für die Steuererklärung aufheben.

Offene Fragen in Bezug auf die Rechnung sollten Sie mit dem Versicherer schnell klären, da Sie mitunter lange auf die Antwort warten müssen und nur bis vier Wochen nach Erhalt der Rechnung ein Recht auf Widerspruch haben. Sollten Sie Ihr Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen, heben Sie die Beitragsrechnung zusammen mit einer Kopie Ihres Widerspruchs auf.

Mahnungen sollten natürlich so schnell es geht beglichen werden (Achtung: Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz!). Für das Aufbewahren einer Mahnung gilt in der Regel die Zeit bis zur nächsten Beitragszahlung oder die vom Versicherer auf dem Mahnschreiben genannte Frist. Wenn sich nach Ihrer Zahlung bis dahin der Versicherer nicht mehr bei Ihnen gemeldet hat, können Sie davon ausgehen, dass alles geregelt ist und die Mahnung kann entsorgt werden.

Unterlagen von Schadensfällen
Gerade im Schadensfall kann sich schnell eine Menge Papierkram ansammeln. Unterlagen von Schadensfällen können aber nach erfolgreichem Abschluss vernichtet werden. Wer nicht alles wegwerfen möchte, sollte sich ein Blatt aufheben, aus dem alle relevanten Daten bezüglich des Schadensfalls hervorgehen:
  • die Schadensnummer
  • die Schadenszahlung
  • das Ereignisdatum
  • der Ansprechpartner, der den Schaden bearbeitet hat

Wenn der Versicherer Ihre Schadensmeldung ablehnt und Sie es dabei belassen, gibt es ebenfalls keinen Grund die Unterlagen länger aufzubewahren. Nur, wenn Sie der Meinung sind, der Fall wurde zu Unrecht vom Versicherer abgelehnt, sollten Sie die Unterlagen behalten.

Sonstiger Schriftverkehr
Bei Schriftverkehr zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer sollten Sie sicherheitshalber immer eine Kopie aufbewahren, bis sich alles zu Ihrer Zufriedenheit geregelt hat. Ob Sie die Unterlagen dann noch weiter aufbewahren, kommt auf den Inhalt an und lässt sich nicht pauschal sagen. Überlegen Sie einfach, ob die Unterlagen bei Streitigkeiten mit dem Versicherer als Beweisstücke dienen können oder nicht.

Die Kündigung
Ein Kündigungsschreiben sollte ebenfalls bis fünf Jahre nach Vertragsende aufgehoben werden. Besonders wenn Sie den Vertrag beenden, ist eine Kopie Ihres Schreibens wichtig und sollte aufbewahrt werden. Wenn Sie die Kündigung per Einschreiben schicken, bitte auch unbedingt die Bestätigung aufheben.

Unser Tipp
Wenn Sie Ihren Vertrag über einen Versicherungs-Makler abgeschlossen haben, dann sollten Sie alle Unterlagen, vom Antrag über Schadensfälle und Schriftverkehr bis zur Kündigung, über Ihren Makler einreichen. Auch wenn die Bearbeitung sich so manchmal etwas verzögern kann, haben Sie damit zwei wichtige Vorteile:
  • Zum einen kann Sie Ihr Makler beraten und Sie zum Beispiel darauf hinweisen, dass Ihre Unterlagen unvollständig sind oder in dieser Form nicht vom Versicherer angenommen werden und Ihnen helfen Ihre Interessen durchzusetzen.
  • Zum anderen bewahren Makler in der Regel immer eine Kopie Ihrer Unterlagen auf. Damit haben Sie eine zusätzliche Sicherheit, sollte einmal etwas verloren gehen und zusätzlich den Beweis, dass die Unterlagen tatsächlich von Ihnen abgeschickt wurden.
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