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Warum eine private Pflegezusatzversicherung für jeden sinnvoll ist

Pflegetagegeldversicherung

Pflegezusatzversicherung - um für eine gute Pflege vorzusorgen!

Mit der im Jahr 1995 eingeführten Pflegepflichtversicherung soll das Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert werden und zwar unabhängig davon, ob eine gesetzliche Krankenversicherung besteht oder eine Private.

Tritt der Pflegefall erst einmal ein, so kann das für den Betroffenen eine langfristige finanzielle Belastung bedeuten, zumal die Leistungen aus der gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur die Grundversorgung abdecken und gerade dieser Anteil recht gering ist.

Um eine gute Pflege zu gewährleisten ist es sinnvoll, sich frühzeitig über eine Pflegeabsicherung Gedanken zu machen und entsprechend vorzusorgen.

Private Pflegeversicherung zur Deckung der Kostenlücke

Die monatlichen Kosten einer häuslichen Pflege liegen derzeit zwischen € 1.000,00 und € 4.000,00 und bei einer Unterbringung im Pflegeheim zwischen € 1.600,00 bis € 3.400,00. Der Kostenersatz durch die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung von rund € 450,00 bei häuslicher Pflege und maximal € 1.612,00 bei stationärer Pflege ist hier relativ bescheiden. Die Kostenlücke muss dann vom Betroffenen selbst geschlossen werden.

Pflegezusatzversicherung für mehr finanzielle Freiheit

Um diese Kostenlücke weitgehend abzudecken und die finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren, empfiehlt sich bereits frühzeitig der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in Form einer Krankenversicherung, die in den beiden folgenden Varianten angeboten wird:

Pflegekostenversicherung

Die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Pflegekosten sind mit einem Höchstbetrag oder einem Prozentsatz gedeckelt. Durch ihre Indexanpassung geht sie mit der Kostenentwicklung mit und darin liegt ein wesentlicher Vorteil dieser Variante. Die Schattenseite ist, dass Hilfe aus dem Familien- oder Freundeskreis oft nicht ausreichend hoch unterstützt wird.

Pflegetagegeldversicherung

Für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit wird bei ein monatlich fixer Geldbetrag gezahlt. Der Vorteil liegt in der freien Verfügbarkeit des Betrages und dem Verzicht auf einen Kostennachweis. Diese Variante enthält keine Anpassung an die Kostensteigerung und ist bei langjährigem Pflegebedarf nachteilig.

Der steuerliche Aspekt

Entscheidet man sich für eine private Pflegeversicherung, dann leistet der Staat während der Einzahlungsphase Unterstützung. Die monatlichen Beiträge sind Vorsorgeaufwendungen und bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar.

Für die Pflegefinanzierung gibt es in der Gesellschaft unterschiedliche Sichtweisen, für eine Zusatzversicherung jedoch die besseren Argumente.

Ein Pflegefall kündigt sich selten an. Oft kann es über Nacht gehen: Ein Schlaganfall, ein Unfall oder andere Widrigkeiten des Lebens können das bisher gewohnte Leben ordentlich durcheinander bringen. Nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern für sein gesamtes Umfeld. Ungeachtet der neuen Lebensumstände treten auch neue finanzielle Belastungen auf, die man zwar vom Hörensagen kannte, aber von denen selbst nie wirklich betroffen war. Während häusliche Pflege im Familienkreis finanziell noch eher verkraftbar ist, kann es bei fremder Pflege richtig ans Eingemachte gehen. Reichen die eigenen Einkünfte nicht aus, werden zunächst die Ersparnisse des Pflegebedürftigen herangezogen. Sind diese aufgebraucht, dann können auch die Angehörigen zur Kasse gebeten werden und das nicht zu knapp.

Frauen gegenüber Männern benachteiligt?

Beim Bezug von Pflegegeld herrscht schon alleine auf Grund des Grundgesetzes Gleichstellung. Allerdings wird die Statistik der Pflegebedürftigkeit von Frauen dominiert. Dies liegt mitunter in der höheren Lebenserwartung und Frauen überleben daher ihre Männer. Die Rate liegt bei etwa 70 Prozent - was durchaus erheblich ist: Frauen sind in der Folge viel öfter auf sich alleine gestellt. Liegt keine Pflegeversicherung vor, dann müssen die Kinder für die Pflege finanziell einspringen.

Alleinstehende als Profiteure?

Gerade Alleinstehende sind ohne Absicherung schnell auf die Hilfe des Sozialamts angewiesen – denn sie haben meist keine Angehörigen, die notfalls aushelfen können bei den hohen Kosten für stationäre oder ambulante Pflege. Wenn das Ersparte aufgebraucht und auf andere Vermögenswerte zurückgegriffen werden muss um die Pflege zu finanzieren, dann ist der Alltag bereits im Würgegriff der Tristesse des Lebens.

Durch die Pflegereform 2015 soll der Ausbau der häuslichen Pflege weiter zu forcieren. Alleinstehenden bietet sich so auch die Option in eine Wohngemeinschaft zu ziehen, wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich oder gewünscht sein sollte. Bis zu dieser Entscheidung ist aber auch die Pflege in vertrauter Umgebung durch den mobilen Pflegedienst, Nachbarn, Verwandte oder Freunde finanziell gesichert und zusätzlich versicherbar. Das oft übliche wie auch heikle Thema der Finanzierung der Pflegekosten rückt so mehr und mehr aus dem Zentrum der Diskussion.

Als eine interessante Alternative für Alleinstehende bietet sich an, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen und so dem Alleinsein zu entfliehen. Gesellschaftliche Anteilnahme, eine vom Staat geleistete Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro sowie attraktive Zuschläge zum Pflegegeld sind durchwegs als Anreiz für diese Option zu sehen. Ein weiterer positiver Aspekt ist der Wegfall teurer Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für eine pflegegerechte Adaptierung der eigenen vier Wände.

Können Angehörige zur Kasse gebeten werden?

In vielen Familien geht das Gespenst um, durch die Pflege der Eltern selbst eines Tages an den Bettelstab zu kommen.

Diese Frage stellt sich immer dann, wenn eigenes Einkommen und Pflegegeld nicht mehr ausreichen, die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Eine private Pflegevorsorge federt hier bereits einen Großteil dieser Deckungslücke ab, sodass sich diese Frage zunehmend in den Hintergrund verschieben sollte.

Zunächst hat das Sozialamt die Kostenlücke zu schließen um eine Notlage zu vermeiden. Ehepartner, unterhaltspflichtige Kinder, Schenkungsempfänger oder Erben des Hilfeempfängers werden dann in dieser Reihenfolge zum Kostenersatz durch das Sozialamt herangezogen.

Auch wenn es konträr erscheinen mag, auch Kinder können zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sein (dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Eltern bedürftig werden), Schenkungsempfänger dann, wenn der Schenker sonst in eine Notlage gerät.

Kostet Pflegebedürftigkeit Haus und Hof?

Diese Frage wird sich weniger bei häuslicher Pflege als bei einer Pflege in einem Pflegeheim stellen. Aber auch hier sind dem Zugriff gewisse Schranken gesetzt. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.05.2015, Az. III ZR 263/14, der durchaus gängigen Praxis einer automatischen Schuldbeitrittserklärung einen Riegel vorgeschoben. Die Erklärung der Angehörigen müsse freiwillig erfolgen und der Unterzeichner über Inhalt und Folgen vorher aufgeklärt worden sein. Bei dringendem Pflegebedarf wird diese wohlgemeinte Entscheidung des Höchstgerichtes auch wenig Spielraum für Verhandlungen zulassen. Umso wichtiger ist eine Pflegetagegeldversicherung , um Angehörige vor solchen "Mit-dem-Rücken-zur-Wand"-Entscheidungen überhaupt nicht erst in diese Situation bringen zu müssen.

Ist weder ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden, so kann der Träger der Sozialleistung dieses zur Kostendeckung verwerten. Ausgenommen es handelt sich um sogenanntes "Schonvermögen" wie eine Sterbegeldversicherung oder Riester-Rente. Dieser Vermögensschutz fällt weg, wenn der Hilfeempfänger stirbt und die Haftung geht dann auf die Erben über, die mit dem Nachlassvermögen haften.

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