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Vorsicht beim Beitragsentlastungstarif

Vorsicht beim Beitragsentlastungstarif
Ansparmöglichkeit nicht so hoch wie vermutet...

Gerade im Alter, wenn die Rente nicht mehr die gleiche Höhe hat wie das Gehalt, möchte doch fast jeder privat Krankenversicherte an seinen Beiträgen für die Versicherung sparen. Denn vor allem Senioren müssen ziemlich hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Doch mithilfe eines Beitragsentlastungstarifs mit Steuervorteil soll nach Angaben einiger Versicherer damit Schluss sein. Dieses Angebot wird allerdings von Vorstandsmitglied im Bund der Versicherten (BdV) Thorsten Rudnik kritisch eingeschätzt. Denn auf den zweiten genaueren Blick sind nur geringe Einsparungen möglich, die man mit alternativen Finanzierungsmodellen effektiver und kostengünstiger hätte erreichen können.

Doch zuallererst sollte geklärt werden, was sich genau hinter dem Beitragsentlastungstarif versteckt. Der Tarif wird als eine „Ansparmöglichkeit“ bewertet. Der Versicherte zahlt über seinen Versicherungsbeitrag hinaus eine bestimmte Summe, wodurch sich die Versicherungsprämie im Alter verringert.

Um die Sache zu verdeutlichen, sei ein Beispiel hierzu aufgeführt: Ein 54-jähriger Mann zahlt neben seinem Beitrag zur Versicherung noch eine Summe von 81,90 Euro pro Monat. Dafür sinkt ab seinem 65. Lebensjahr bis zum Lebensende die Versicherungsprämie um 150 Euro monatlich. Dennoch sind die 81,90 Euro auch in dieser Lebensphase weiterhin zu zahlen, womit die tatsächliche Ersparnis auf genau 68,10 Euro zusammenschrumpft.

Nach Ansicht von Thorsten Rudnik wäre in diesem Fall eine alternative Finanzierungsmöglichkeit über die Bank deutlich günstiger. Denn wenn der Mann den gleichen Betrag von gut 68 Euro sparen will, muss er bei einer Verzinsung von drei Prozent nur 35 Euro pro Monat zurücklegen.

Bei dieser Beispielsrechnung sind die BdV-Experten von einer restlichen Lebenserwartung von 26 Jahren für den betroffenen Versicherungsnehmer ausgegangen. Sie empfehlen auch, sich für diese Finanzierung keine private Lebens- oder Rentenversicherung von Versicherungsvertretern aufschwatzen zu lassen.

Weitere Nachteile kommen auf den Versicherten zu, sollte er den privaten Krankenversicherer wechseln wollen. Denn dann ist es unmöglich, die angesparte Summe zur neuen Versicherung mitzunehmen. Das gleiche gilt auch für einen Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung.

Auch der von einigen Versicherern gern angepriesene Steuervorteil durch den Beitragsentlastungstarif sollte man im Einzelfall nachkontrollieren. Arbeitnehmer sollten sich dazu Hilfe bei ihrem Lohnsteuerhilfeverein holen, Selbständige bei ihrem Steuerberater nachfragen.

Nach Angaben der BdV-Experten ist nur in ganz wenigen Fällen ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll. Beispielsweise wenn der Versicherte Arbeitnehmer ist und den Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft hat. Aber auch in diesem Fall sollte man sich beraten lassen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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