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Gerade im Alter, wenn die Rente nicht mehr die gleiche Höhe
hat wie das Gehalt, möchte doch fast jeder privat
Krankenversicherte an seinen Beiträgen für die
Versicherung sparen. Denn vor allem Senioren müssen ziemlich
hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Doch mithilfe eines Beitragsentlastungstarifs mit Steuervorteil soll
nach Angaben einiger Versicherer damit Schluss sein. Dieses Angebot
wird allerdings von Vorstandsmitglied im Bund der Versicherten (BdV)
Thorsten Rudnik kritisch eingeschätzt. Denn auf den zweiten
genaueren Blick sind nur geringe Einsparungen möglich, die man
mit alternativen Finanzierungsmodellen effektiver und
kostengünstiger hätte erreichen können.
Doch zuallererst sollte geklärt werden, was sich genau hinter
dem Beitragsentlastungstarif versteckt. Der Tarif wird als eine
„Ansparmöglichkeit“ bewertet. Der
Versicherte zahlt über seinen Versicherungsbeitrag hinaus eine
bestimmte Summe, wodurch sich die Versicherungsprämie im Alter
verringert.
Um die Sache zu verdeutlichen, sei ein Beispiel hierzu
aufgeführt: Ein 54-jähriger Mann zahlt neben seinem
Beitrag zur Versicherung noch eine Summe von 81,90 Euro pro Monat.
Dafür sinkt ab seinem 65. Lebensjahr bis zum Lebensende die
Versicherungsprämie um 150 Euro monatlich. Dennoch sind die
81,90 Euro auch in dieser Lebensphase weiterhin zu zahlen, womit die
tatsächliche Ersparnis auf genau 68,10 Euro zusammenschrumpft.
Nach Ansicht von Thorsten Rudnik wäre in diesem Fall eine
alternative Finanzierungsmöglichkeit über die Bank
deutlich günstiger. Denn wenn der Mann den gleichen Betrag von
gut 68 Euro sparen will, muss er bei einer Verzinsung von drei Prozent
nur 35 Euro pro Monat zurücklegen.
Bei dieser Beispielsrechnung sind die BdV-Experten von einer restlichen
Lebenserwartung von 26 Jahren für den betroffenen
Versicherungsnehmer ausgegangen. Sie empfehlen auch, sich für
diese Finanzierung keine private Lebens- oder Rentenversicherung von
Versicherungsvertretern aufschwatzen zu lassen.
Weitere Nachteile kommen auf den Versicherten zu, sollte er den
privaten Krankenversicherer wechseln wollen. Denn dann ist es
unmöglich, die angesparte Summe zur neuen Versicherung
mitzunehmen. Das gleiche gilt auch für einen Wechsel in eine
gesetzliche Krankenversicherung.
Auch der von einigen Versicherern gern angepriesene Steuervorteil durch
den Beitragsentlastungstarif sollte man im Einzelfall
nachkontrollieren. Arbeitnehmer sollten sich dazu Hilfe bei ihrem
Lohnsteuerhilfeverein holen, Selbständige bei ihrem
Steuerberater nachfragen.
Nach Angaben der BdV-Experten ist nur in ganz wenigen Fällen
ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll. Beispielsweise wenn der
Versicherte Arbeitnehmer ist und den Arbeitgeberzuschuss noch nicht
ausgeschöpft hat. Aber auch in diesem Fall sollte man sich
beraten lassen.