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Vorsicht bei der Immobilien-Jahres-Endrallye

Bauherrenhaftpflicht
Kurz vor Jahresende herrscht bei den Notaren wieder Hochbetrieb - in diesem Jahr vor allem, weil sich Immobilienkäufer die möglicherweise wegfallende Eigenheimzulage noch sichern möchten.
Gerade bei Verträgen zwischen privaten Immobilienkäufern und professionellen Immobilienverkäufern bzw. -vermittlern kommt es immer häufiger zu Unachtsamkeiten, die bares Geld kosten.

Wenn der Käufer z.B. zu einem schnellen Notartermin überredet wird. Dabei gibt es gerade in diesem Fall eine gesetzlich verankerte Prüffrist, von der nur wenige wissen: nämlich exakt 14 Tage bei notariell zu beurkundenden Grundstücks- und Immobilien- Kaufverträgen. Das bedeutet: Der Vertrag ist dem Käufer in der Regel 14 Tage vor dem Beurkundungstermin zuzustellen, damit er eingehend geprüft werden kann. Normalerweise weisen die Notare auf diese Regelung hin - entweder mündlich oder schriftlich im Vertragsentwurf.

Tipp: Nutzen Sie die Frist, um sich beim Notar vorab über den Vertrag belehren zu lassen bzw. die Vertragsbestandteile bei einem Anwalt prüfen zu lassen. Wer keine 14-tägige Prüffrist hatte, sollte auf keinen Fall eine Erklärung unterzeichnen, dass er ausreichend Zeit zur Vertragsprüfung hatte.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Grund & Boden.

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