Tipp: Nutzen Sie die Frist, um sich beim Notar vorab über den Vertrag belehren zu lassen bzw. die Vertragsbestandteile bei einem Anwalt prüfen zu lassen. Wer keine 14-tägige Prüffrist hatte, sollte auf keinen Fall eine Erklärung unterzeichnen, dass er ausreichend Zeit zur Vertragsprüfung hatte.
Artikel eingestellt am 15.12.2004 in der Rubrik Grund & Boden.
Autor: Gerhard Jager.
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