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Versicherte müssen mit Zuzahlungen zu Medikamenten rechnen

Versicherte müssen mit Zuzahlungen zu Medikamenten rechnen

Die Krankenkassen mussten zum 1. Juli die Erstattungsbeiträge für tausende Medikamente senken. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Steht man als Kassenpatient in der Apotheke, sollte man stets auch Geld in der Tasche haben, wenn man vom Arzt verschriebene Medikamente abholt. Denn Arzneien, die früher umsonst waren, können nun bis zu zehn Euro kosten.

Das Bundesgesundheitsministerium brachte zu dieser Thematik ein Informationsblatt heraus, auf dem es heißt, dass Versicherte Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent tätigen müssten, mindestens jedoch fünf Euro, maximal zehn Euro. Was zunächst vernünftig und transparent klingt, wird in der Praxis jedoch noch ein wenig komplizierter, gibt es doch viele Ausnahmen von der Grundregel, weil für viele Medikamente vereinbarte Festbeträge existieren. Nur Präparate, die vom Pharmahersteller mindestens 30 Prozent günstiger angeboten werden, als in den Festbeträgen festgelegt, können weiterhin ohne Zuzahlung seitens der Versicherten vergeben werden.

Der Deutsche Apothekenverband (DAV) ließ verlauten, dass die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente von 4800 auf 3000 gesunken sind. Von den insgesamt 33.000 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, sinkt die Quote der zuzahlungsbefreiten Mitteln von fast 15 auf 10 Prozent. Die Bundesvereinigung deutscher Apotheken (ABDA) ermittelte, dass 2013 ein neuer Höchststand an Zuzahlungen erreicht wurde: Insgesamt zahlten deutsche Versicherte Zwei Milliarden Euro an Zuzahlungen auf Medikamente, im Durchschnitt bedeutet das pro Packung 2,60 Euro. Die Zuzahlungen lassen sich über die tatsächlichen Kosten des Medikaments ermitteln. Sie sind auf die Kosten des Medikaments begrenzt, dürfen aber auch nicht mit Aufzahlungen oder Mehrkosten verwechselt werden. In dem Fall, dass ein Arzt ein Mittel verordnet, dessen Preis über dem des Festbetrags liegt, muss der Patient die voll Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis der Packung selbst zahlen. Über diese Mehrkosten muss der Arzt seinen Patienten aber informieren.

Falls die Mehrkosten für Medikamente zwei Prozent des Jahreseinkommens des Versicherten übersteigen, können sich Patienten für den Rest des Jahres von den zusätzlichen Zahlungen befreien lassen. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von einem Prozent des Jahreseinkommens.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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