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Urteil zu Gesundheitsfragen der Krankenversicherungen

Private Krankenversicherung

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung einer privaten Krankenversicherung Recht gegeben. Die Krankenversicherung muss nicht leisten, wenn Gesundheitsfragen bei Antragstellung vom Versicherten oder seinem Makler falsch beantwortet werden. Die Versicherung darf dem Urteil nach in solchen Fällen sogar wegen arglistiger Täuschung vom Vertrag Abstand nehmen.

Die privaten Krankenkassen brauchen die sogenannten Gesundheitsfragen, um darüber zu entscheiden, ob sie einen Interessenten bei sich aufnehmen oder nicht beziehungsweise wie hoch seine Beitragszahlungen werden müssen. Je weniger Erkrankungen der Antragsteller in seiner Akte aufweist, desto günstiger werden seine Zahlungen eingestuft. Davon ausgenommen ist die Aufnahme in den Basistarif: hier muss jeder versichert werden, der das nötige Mindesteinkommen für die private Krankenversicherung über drei Jahre hinweg nachweisen kann.

Das Urteil nimmt die Versicherten somit in die Pflicht, bei Antragstellung die Gesundheitsfragen genaustens zu bearbeiten. So muss man sicherstellen, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Selbst wenn der Versicherte darauf beharrt, die Angaben nicht selbst gemacht zu haben oder keine Kenntnis der rechtlichen Lage gehabt zu haben, kann die Versicherung ihn der arglistigen Täuschung beschuldigen, die Leistungen verweigern und von dem Vertrag zurücktreten.

In der Konsequenz bedeutet das: wer sich eine Versicherung durch falsche Angaben angeeignet hat, kann am Ende mit leeren Händen dastehen. Denn trotz jahrelanger Beitragszahlungen ist die hinters Licht geführte Krankenkasse dann nicht verpflichtet, Leistungen zu tätigen. Die vollständige und ehrliche Angabe der Gesundheitsfragen ist also enorm wichtig, wenn man nicht irgendwann in eine solch unangenehme Situation geraten möchte. Allerdings ist es nicht ganz einfach, sich durch die komplizierten Fragebögen zu kämpfen.

Grundsätzlich gilt, dass der Antragsteller lieber zu viel als zu wenig von seiner Krankengeschichte der letzten zehn Jahre preisgibt. Das liegt vor allem daran, dass man als Laie nicht genau weiß, welche Angaben für die Krankenkasse von Bedeutung sind. Informationen, die für einen Außenstehenden zunächst irrelevant erscheinen, können für die Krankenkasse von Bedeutung sein. Um sicher zu gehen, keine wichtigen Informationen zu übergehen, könnte der Antragsteller sich bei seinem Hausarzt nach seiner Krankenakte erkundigen und so feststellen, welche Auffälligkeiten sich aus ihr ergeben. Außerdem sollte man der Krankenkasse den eigenen Hausarzt für Rückfragen benennen. Auch bei einem Hausarztwechsel in den vergangenen zehn Jahren empfiehlt es sich, der Krankenkasse diesen zu nennen. Um Probleme mit der Krankenkasse zu vermeiden, sollte man bei der Antragstellung genaustens arbeiten und im Zweifelsfall bei Experten Rat holen. So kann man verhindern, irgendwann Leistungen von der Krankenkasse verweigert zu bekommen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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