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Speicherung von Kundendaten – Wie Versicherungen sich ihre Daten beschaffen!

Berufsunfähigkeit
Was viele Versicherte nicht wissen: Auch die Versicherungswirtschaft verfügt über eine riesige Zentraldatei für Kundendaten. Diese gibt, ähnlich wie bei der Schufa des Kreditgewerbes den Versicherungen Auskunft über das Schadensrisiko von Kunden.

Dieser Datenspeicher, besser unter dem Namen „Uniwagnis“ bekannt, wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin geführt. Gefüllt wird die Datenbank ungefähr mit 1,8 Millionen Einträgen pro Jahr. Die Kunden erfahren davon nichts. Dies kann unter Umständen fatal sein, denn wer mit einem negativen Eintrag gespeichert ist, bekommt möglicherweise gar keinen Versicherungsschutz oder nur zu deutlich schlechteren Bedingungen.

Versicherer tauschen Daten aus

Die Versicherer können in der Datenbank Hinweise eintragen, welche dann im Hinweis- und Informationssystem (HIS) in eine Zahlenreihe kodiert werden. Beantragt ein bereits eingetragener Kunde einen neuen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen, kann der dortige Sachbearbeiter elektronisch prüfen, ob ein Negativ-Hinweis vorliegt. Die Daten erhält er dann dekodiert auf seinem Bildschirm. Landet der Sachbearbeiter einen Treffer, muss er nur noch den Vorversicherer anrufen und erfährt so die Geschichte des „Risikofalls“.

So kommt der Versicherte auf die Liste

Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Eintragung in die Zentraldatei zu bekommen. So wird zum Beispiel eingetragen, wessen Auto samt Papieren gestohlen wurde oder bei wem der Kfz-Versicherer einen fingierten Schaden vermutet. Ebenso muss der Kunde mit einem Vermerk rechnen, wenn er zweimal kurz hintereinander seine Rechtsschutzpolice in Anspruch nimmt. Die mögliche Folge: Kunden mit solch einem negativen Hinweis bekommen von Versicherern entweder nur einen erheblich teureren oder gar keinen Vertrag mehr.

Falsche Daten stellen Kunden ins Aus

Die Eintragungen sind wie bereits oben angedeutet für den Kunden somit nicht gefahrlos akzeptabel. So kann z.B. ein Kunde, der eine Berufsunfähigkeits- oder eine Lebensversicherung beantragt hat, ebenfalls auf die schwarze Liste kommen. Nämlich dann, wenn ihm der Versicherer den Schutz nur mit einem Risikozuschlag verkauft, da er an Asthma leidet. Gibt die Versicherung dem Kunden wegen gesundheitlicher Handicaps keinen Berufsunfähigkeitsschutz, hat er seinen HIS-Eintrag sicher. Häufig liegen dem HIS-Eintrag aber falsche oder veraltete Daten zu Grunde, die dem Kunden einen Versicherungsabschluss unmöglich machen.

Die meisten Hinweise gibt es bei Kfz-Versicherten

Der HIS-Datenspeicher ist in sieben Untergruppen gegliedert. Die meisten Einträge haben Autofahrer - ungefähr eine Million Hinweise pro Jahr. Im zweitgrößten Unterspeicher erfasst der GDV Einträge von Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen sowie Pflegerente - rund 750 000 Einträge ein.

Auskunft nur bei Nachfrage

Das Problem für Kunden ist, dass Versicherte bzw. Antragsteller nicht erfahren, ob und aus welchem Grund sie in der Zentraldatei vermerkt sind. Durch die Unterschrift des Kunden unter die Einwilligung zur Datenweitergabe im Antrag, nehmen sich die Versicherer das Recht zu dieser Datenkontrolle heraus.

Nur durch eine schriftliche Aufforderung an die Versicherung besteht die Möglichkeit Einträge zu erfragen. Die Versicherungsgesellschaften sind laut Datenschutzgesetz zur Auskunft und zum Berichtigen falscher Daten verpflichtet. Weiter hat jeder Kunde gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz das Recht, seine Daten löschen zu lassen, sofern die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.

Tipp:

Verlangen Sie Auskunft:

Verweigert Ihnen ein Versicherer den Vertragsabschluss oder gibt er sie Ihnen nur mit Risikoaufschlag, fragen Sie beim Unternehmen nach, weshalb. Ob Einträge über Sie in HIS gespeichert sind, erfahren Sie nur von der Gesellschaft, die Sie an die Datenbank gemeldet hat. Fordern Sie gem. § 34 BDSG die Gesellschaft auf, Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben.

Starten Sie eine Risikovoranfrage:

Sie leiden an einer Krankheit und wollen aber einen Eintrag in HIS vermeiden. In diesem Fall sollten Sie vorab einen Probeantrag stellen. Möglich ist dies über uns bzw. unsere Webseiten. Wir schicken Ihren anonymisierten Antrag an Versicherer zum Prüfen. So können Sie einen möglichen Eintrag in der Zentraldatei HIS umgehen. Es entstehen Ihnen dabei keine Zusatzkosten.

Schalten Sie den Datenschutzbeauftragten ein:

Wenn Ihre Versicherung sich nicht kooperativ verhält, können Sie sich an den für Sie zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Er fordert dann von der Versicherung eine Stellungnahme. Nützliche Adressen finden Sie auf folgender Webseite Datenschutz Berlin .

Nur "fallrelevante" Gesundheitsangaben sind zu machen:

Geben Sie im Versicherungsantrag nicht mehr Auskünfte, als gefordert sind. Sie sollten also nur die Gesundheitsdaten und Krankengeschichte preisgeben, die im verlangten Zeitraum abgefragt werden. Im vorgegebenen Zeitabschnitt dürfen Sie aber keinen Arzttermin vergessen.


Quelle: FINANZtest, Ausgabe Nr. 8/2007

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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