% vom Arbeitsentgelt |
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Allgemeiner Beitragssatz | 15,5 |
Arbeitgeberanteil | 7,3 |
Arbeitnehmeranteil | 8,2 |
Ermäßigter Beitragssatz * | 14,9 |
Arbeitgeberanteil | 7,0 |
Arbeitnehmeranteil | 7,9 |
* Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wie zum Beispiel Rentner die noch einer Beschäftigung nachgehen.
Freiwillig Versicherte Selbständige und Freiberufler zahlen ab 2009 automatisch auch nur noch den ermäßigten Beitragssatz, da für sie der Anspruch auf Krankengeld vom Gesetzgeber gestrichen wurde. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, legen wir Ihnen dringend die ausführliche Information zu diesem Thema auf unserer Homepage ans Herz!
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
Sozialversicherungsbeiträge werden in Prozent vom Arbeitsentgelt berechnet. Allerdings nur bis zu einer Entgelt-Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Auch diese wird Jahr für Jahr neu festgesetzt.
Kranken- und Pflegeversicherung |
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BBG (monatlich) | 3.675 EUR |
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BBG (jährlich) | 44.100 EUR |
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Renten- und Arbeitslosenversicherung | ||
Alte Bundesländer |
Neue Bundesländer |
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BBG (monatlich) | 5.400 EUR |
4.550 EUR |
BBG (jährlich) | 64.800 EUR |
54.600 EUR |
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Entgelt bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform wurde allerdings festgelegt, das Arbeitnehmer frühestens dann aus der Versicherungspflicht ausscheiden, wenn sie voraussichtlich im laufenden Jahr und in den vergangenen drei Jahren die JAE-Grenze überschreiten bzw. überschritten haben. Es gilt also die folgenden JAE-Grenzen zu beachten:
JAE-Grenze |
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2009 |
48.600 EUR |
2008 | 48.150 EUR |
2007 | 47.700 EUR |
2006 | 47.250 EUR |
Artikel eingestellt am 04.12.2008 in der Rubrik Newsletter.
Autor: Patrick Saar.
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