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Sozialversicherung - Darauf müssen Sie sich einstellen

Sozialversicherung - Darauf müssen Sie sich einstellen
In der Sozialversicherung werden zum 01.01.2009 wieder viele Eckwerte und Rechengrößen angepasst. Neben einheitlichen Krankenversicherungsbeiträgen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf steigende Beiträge einstellen.

Krankenkassenbeiträge 2009
 
% vom Arbeitsentgelt
Allgemeiner Beitragssatz
15,5
   Arbeitgeberanteil
7,3
   Arbeitnehmeranteil
8,2
Ermäßigter Beitragssatz *
14,9
   Arbeitgeberanteil
7,0
   Arbeitnehmeranteil
7,9

* Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankentagegeld haben, wie zum Beispiel Rentner die noch einer Beschäftigung nachgehen.

Freiwillig Versicherte Selbständige und Freiberufler zahlen ab 2009 automatisch auch nur noch den ermäßigten Beitragssatz, da für sie der Anspruch auf Krankengeld vom Gesetzgeber gestrichen wurde. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, legen wir Ihnen dringend die ausführliche Information zu diesem Thema auf unserer Homepage ans Herz!

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Sozialversicherungsbeiträge werden in Prozent vom Arbeitsentgelt berechnet. Allerdings nur bis zu einer Entgelt-Obergrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Auch diese wird Jahr für Jahr neu festgesetzt.

Kranken- und Pflegeversicherung
BBG (monatlich)  
3.675 EUR
BBG (jährlich)  
44.100 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung
 
Alte Bundesländer
Neue Bundesländer
BBG (monatlich)
5.400 EUR
4.550 EUR
BBG (jährlich)
64.800 EUR
54.600 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Entgelt bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform wurde allerdings festgelegt, das Arbeitnehmer frühestens dann aus der Versicherungspflicht ausscheiden, wenn sie voraussichtlich im laufenden Jahr und in den vergangenen drei Jahren die JAE-Grenze überschreiten bzw. überschritten haben. Es gilt also die folgenden JAE-Grenzen zu beachten:

 
JAE-Grenze

2009

48.600 EUR
2008
48.150 EUR
2007
47.700 EUR
2006
47.250 EUR


Die Süddeutsche Krankenversicherung hat für 2009 übrigens ein recht gelungenes Übersichtsblatt mit allen erdenklichen Sozialversicherungsdaten 2009 aufgelegt:
Sozialversicherungsdaten 2009

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