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Private Versicherung auf Lebenszeit?

Private Krankenversicherung

Wer einmal privat versichert ist, ist immer privat versichert – so heißt es. In der Regel ist eine Rückkehr von der privaten Krankenkasse zur gesetzlichen eher weniger möglich. Die Tatsache gilt selbst dann, wenn der private Krankenversicherer selbst den Vertrag mit dem Kunden wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss auflöst. So hat unlängst ein Gericht zu Ungunsten eines Klägers entschieden, der nach der selbst verschuldeten Kündigung seitens seiner privaten Krankenkasse zurück in seine alte gesetzliche Versicherung wechseln wollte.

Eine private Krankenversicherung bietet den Versicherten viele Vorteile: Im Vergleich ist man über einen privaten Krankenkassenanbieter meist besser und umfangreicher abgesichert, als über die gesetzliche Kasse. Viele Menschen entscheiden sich deswegen für einen privaten Tarif. Doch dieser Schritt sollte wohl überlegt sein. Eine Rückkehr zum gesetzlichen Versicherer ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Und laut des neuen Urteils vom Sozialgericht Düsseldorf vom Februar 2015 soll eine solche Rückkehr eben auch dann unmöglich sein, wenn der privatversicherte Kunde von seiner PKV eine Kündigung wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluss erhält. Zu einer arglistigen Täuschung bei Vertragsabschluss zählt beispielsweise, wenn man der privaten Krankenversicherung eine schwerwiegende Vorerkrankung verschweigt. Die gesetzlichen Krankenversicherung muss den "Täter" in dem Fall nicht mehr in die Kasse aufnehmen.

Grade dieser Fall zeigt, dass sich die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse als schwierig gestalten kann. Deswegen sollten sich Kassenpatienten, die über eine private Versicherung nachdenken, sehr genau überlegen, ob sie diesen Schritt tun sollen. In jedem Fall sollte man sich von Experten beraten und verschiedene Möglichkeiten aufzeigen lassen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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