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Wie soll die
Berufsunfähigkeitsversicherung denn nun ausgestaltet sein
– hier streiten sich die „Gelehrten“.
Das Thema Berufsunfähigkeit stand im Mittelpunkt der
diesjährigen Wissenschaftstagung des Bundes der Versicherten.
Insbesondere bei der Gestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung
prallten die Meinungen der Experten aufeinander.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde deutlich, dass es noch sehr viele
Lücken bei der Altersvorsorge gibt. Stichworte die hierbei
fielen, waren u.a. Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente,
Anhebung des Renteneintrittsalters, zunehmende Notwendigkeit der
Betreuung von Demenzkranken sowie der abnehmende Deckungsgrad bei der
Pflegeversicherung.
Diese aufgezeigte Entwicklung führe immer mehr zu
Handlungsbedarf bei den Bürgern. Diese müssten
aufgefordert werden, vermehrt und rechtzeitig in ihre Vorsorge zu
investieren.
Hierbei müsse die Politik allerdings verlässliche und
konsistente Rahmenbedingungen schaffen und dürfe nicht
länger falsche Erwartungen bei den Bürgern wecken.
Weiter wurde gefordert, dass die Finanzdienstleister bedarfsgerechte
und transparente Produkte anbieten und kompetenter beraten
müssen.
Als weiteres Thema wurde die Geldentwertung angesprochen. Diese sei
zwar in den letzten Jahren abgeflacht, bleibe aber ein reales Problem,
da 100 Euro heute in Zukunft weniger wert sein werden. Gegen diese
Entwicklung böten lediglich gut gelegene und gepflegte
Wohnimmobilien einen gewissen Schutz.
Ein weiteres Problem sei die unsichere Inflationsentwicklung sowie die
ungewissen Steuer– und Sozialabgabenlasten. Durch diese sei die
Entwicklung der realen Rendite der verschiedenen Vorsorgeformen schwer
zu prognostizieren.
In der darauf folgenden Diskussion drehte es sich um die ausreichende
zusätzliche private Altersvorsorge. Insbesondere wurde
diskutiert, wie dem Drittel der Bevölkerung in Deutschland,
das über ein geringes Einkommen verfügt, dies
ermöglicht werden kann.
Auch das Thema Berufsunfähigkeit wurde angesprochen.
Insbesondere wurde die Notwendigkeit, sich gegen
Berufsunfähigkeit (BU) abzusichern, durch die
Beiträge von Dr. Johannes Lörper aus dem Vorstand der
Hamburg Mannheimer Versicherung und Professor Wolfgang Römer,
Richter am Bundesgerichtshof a.D eindrucksvoll unterstrichen.
Lörper stellte in seinem Beitrag dar, wo die Grenzen der
Versicherbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegen.
Die große Herausforderung der Versicherer sei die Gestaltung
von Berufsunfähigkeitsversicherungs–Produkten. Vor allem die
Berücksichtigung von subjektiven Risiken, wie etwa
Gesundheitsbewusstsein, Lebensführung, Einstellung
gegenüber Krankheiten und Haltung zum Gelderwerb aus eigener
Berufstätigkeit stellt eine große Herausforderung
dar.
Des Weiteren ist der ausgeübte Beruf ein wesentlicher
Parameter für die Kalkulation der Prämie einer
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Römer ging noch weiter, er plädierte engagiert
dafür, eine staatlich geförderte Absicherung
einzuführen. Er führte an, dass die
Berufsunfähigkeit oftmals die wirtschaftliche und auch die
psychische Existenz der Betroffenen bedrohe. Weiter kritisierte er,
dass sofern ein Bürger von einem Versicherer abgelehnt werde,
er faktisch keine Chance auf Schutz habe, auch wenn ihm das meist
selbst gar nicht bewusst wäre.
Seiner Meinung nach täusche der niedrige Anteil von lediglich
26 Prozent Berufsunfähigkeitsversicherungen, da die
Bürger durchaus den Schutz wollen, sich ihn aber oft aus
finanziellen Gründen nicht leisten können.
Der Einwand der Versicherer, dass es schwierig sei, einen
„fairen Preis“ zu finden, hält er
für nicht richtig. Auch in anderen Versicherungssparten sei
dies gelungen.
Aufgrund der Unfähigkeit der Versicherungswirtschaft die
vorhandenen Lücken in der
Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen,
müsse nun die Politik mit entsprechenden Gesetzen eingreifen.
Als Alternative plädierte Römer für eine
Pflicht–Berufsunfähigkeitsversicherung mit Kontrahierungszwang
oder eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung mit
Kontrahierungszwang.
Inwieweit dies von der Politik aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten.