Heute, am 01.07.2008, tritt das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in Kraft. Für die Bürger heißt das in erster Linie: Weniger Nettolohn! Denn die Beitragserhöhung um 0,25% bedeutet, dass bei den meisten Arbeitnehmern etwa 5 bis 10 EUR weniger Netto ankommen. Von diesem Geld werden im Gegenzug die Leistungen für Pflegebedürftige leicht erhöht.
Begleitet wird die Pflegereform von allerlei Kritik aus allen Richtungen. Dazu muss man feststellen, dass durch die Beitragserhöhung zwar Spielraum für zusätzliche Leistungen und eine zukünftige dynamische Anpassung geschaffen wurde, dies alles sei aber nur ein "Tropfen auf den heißen Stein". An einer privaten Zusatzversicherung führt auch nach der Einführung des PfWG kein Weg vorbei.
Die drei wichtigsten Leistungserweiterungen des neuen Gesetzes:
Artikel eingestellt am 01.07.2008 in der Rubrik Pflegeversicherung.
Autor: Patrick Saar.
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