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Neues Bürgerentlastungsgesetz – bessere steuerliche Absetzbarkeit von
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 hat die
Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von
privaten Kranken- und Pflegeversicherungen geplant. Zum Beginn nächsten
Jahres soll ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge
und Beiträge für eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung (dazu
zählen auch die Aufwendungen für eine private Pflegepflichtversicherung)
den Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge für
Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung)
ersetzen. Dieser beträgt momentan 1.500 Euro für Arbeitnehmer und
2.400 Euro für Selbstständige. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge
bleiben weiterhin anrechenbar.
Im März 2009 sollen die Beratungen zu dem Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes
beginnen.