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Neues Bürgerentlastungsgesetz – bessere steuerliche Absetzbarkeit von

Altersvorsorge
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 hat die Bundesregierung eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen geplant. Zum Beginn nächsten Jahres soll ein Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge für eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung (dazu zählen auch die Aufwendungen für eine private Pflegepflichtversicherung) den Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge für Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung) ersetzen. Dieser beträgt momentan 1.500 Euro für Arbeitnehmer und 2.400 Euro für Selbstständige. Die Aufwendungen für die Altersvorsorge bleiben weiterhin anrechenbar.
Im März 2009 sollen die Beratungen zu dem Entwurf des Bürgerentlastungsgesetzes beginnen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Pflegeversicherung.

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