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Kann man Medikamente (Betäubungsmittel) unproblematisch bei Urlaubsreisen mitnehmen?

Kann man Medikamente (Betäubungsmittel) unproblematisch bei Urlaubsreisen mitnehmen?
Diese Frage stellt sich so mancher Urlauber, bevor er in den Flieger steigt.

Das Problem hierbei ist: Fällt ein zur Behandlung notwendiges Arzneimittel unter das Betäubungsmittelgesetz, sind bei Urlaubsreisen in das Ausland wichtige Vorbereitungen zu treffen.

Eine Großzahl von Patienten sind aufgrund Ihrer Erkrankung auf Medikamente angewiesen, die zum Teil unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Da die meisten Patienten ambulant behandelt werden, sind sie jedoch ohne weiteres fähig, Reisen im In- und Ausland zu unternehmen.

Oftmals scheuen sich die Patienten den Urlaub im Ausland anzutreten, da sie sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort sorgen und fürchten. Des Weiteren plagen sie Zweifel, ob sie nicht Probleme mit dem Zoll oder der Polizei bekommen, wenn sie Betäubungsmittel mit sich führen.

Aus diesem Grund sind vor Urlaubsantritt unbedingt folgende Gesichtspunkte zu beachten bzw. Vorkehrungen zu treffen:

Bescheinigung über persönlichen Bedarf notwendig

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Patienten Betäubungsmittel, die von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf mitführen. Hierauf weist die Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn vor Beginn der Urlaubszeit erneut hin.

Bei Urlaubsreisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien), sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Die Ausstellung sollte möglichst in englischer Sprache ausgestellt werden.

Besondere Bestimmungen des Ziellandes beachten

Leider bestehen jedoch keine international einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. So werden in einigen Ländern u.a. Importgenehmigungen verlangt. Auch das generelle Verbot der Mitnahme von Betäubungsmitteln besteht in einigen Ländern.

Um deshalb bei Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt das BfArM nach den Worten seines Leiters, Prof. Dr. Reinhard Kurth, "sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen". Weiter betont er, dass "Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln in das Reiseland nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel (oder ein äquivalentes Produkt) am Urlaubsziel verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können".

Tipp der Redaktion:

Informationen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen mit Betäubungsmitteln einschließlich des Formulars sowie die Liste der für die Beglaubigung zuständigen Stellen können von der Internetseite des BfArM (vgl. "Links zum Thema") unter Betäubungsmittel/FAQ/Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen herunter geladen werden.


Quelle: http://www.bfarm.de

Artikel eingestellt am in der Rubrik Sonstiges.

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