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Krankenversicherungspflicht für Studenten

Krankenversicherungspflicht für Studenten

Zum Start des Wintersemesters - dem Beginn vieler junger Menschen in ein neues, unabhängiges Leben - sollten sich Studenten Gedanken über ihre Krankenversicherung machen. Denn eine Versicherung ist notwendig und verpflichtend für Studierende und es sollte nicht versäumt werden, sich rechtzeitig darum zu kümmern und sich zu informieren.

Krankenversicherungspflicht für Studenten – Studieren mit gutem Schutz

Das Presse – und Informationsamt der Bundesregierung hat die alle Fakten über das Thema veröffentlicht und wir fassen die Wichtigsten für Sie zusammen:

Wer sich an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreibt, wird versicherungspflichtig, es sei denn, man ist in der Familienversicherung über die gesetzlich versicherten Eltern mitversichert. In der Regel kann diese Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs genutzt werden, vorausgesetzt, der Student verdient nicht mehr als 450 Euro im Monat. BaföG zählt in diesem Sinne nicht zum Einkommen. Für alle, die nicht mitversichert sind, gibt es relativ günstige Studentenversicherungen.

Eine andere Variante ist die private Krankenversicherung, welche vor allem für Kinder von Beamten interessant ist, da die Eltern beihilfeberechtigt sind. Um sich privat versichern zu lassen sind vor allem zwei Dinge zu beachten: zunächst muss man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Einschreibung möglich und gilt anschließend für das gesamte Studium. Auch nach dem Studium ist der (Wieder-)Eintritt in eine gesetzliche Kasse nicht ohne Weiteres möglich. Junge Studierende sollten sich also gründlich überlegen, welche Variante sie wählen. Außerdem sollten Kinder von Beamteten bei der Abwägung bedenken, dass die Beihilfe von der Kindergeldberechtigung abhängt. Ist man mit 25 Jahren immer noch Student, fällt der Beihilfezuschuss weg und man muss sich komplett privat versichern – was teurer werden könnte, als gesetzliche studentische Versicherungen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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