Jeder private Versicherer kann überprüfen und entscheiden ob er die Versichertengemeinschaft mit bestimmten Risiken belasten kann. Erkennt der Versicherer bei Antragstellung ein erhöhtes Risiko, kann er den Versicherungsschutz ganz ablehnen. Sofern sich das erhöhte Risiko in einem kalkulierbaren Rahmen befindet und genau definierbar ist, kann der Versicherer aber auch den Versicherungsschutz zwar grundsätzlich anbieten, das einzelne, erhöhte Risiko aber explizit ausschließen. Dieses Verfahren nennt sich in der Fachsprache Leistungsausschluss.
Leistungsausschluss von den Experten der GutGuenstigVersichert einfach erklärt.
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