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Wussten Sie, dass Ihre Hausratversicherung auch im Urlaub zahlt?

Hausratversicherung
Wir Deutschen sind nachgewiesener Maßen ein sehr reiselustiges Völkchen. Sobald die Sonne rauskommt, zieht es sie in die Ferne. Dabei sind die Interessen sehr verschieden. Fernreisen werden immer beliebter, während das Interesse an Urlaub in Deutschland, vermutlich aufgrund des schlechten Wetters während der vergangenen Jahre, eher zurückgeht. Sonne ist für viele deutsche Urlauber ein absolutes Muss. Vor allem die Balearen (Mallorca, Ibiza und Menorca) profitieren von dem schlechten Sommerwetter in Deutschland. Diese Inseln mit Sonnengarantie liegen quasi um die Ecke und mit 1,5 Stunden Flugzeit sind sie genauso schnell erreichbar wie Hamburg, München oder Berlin.

 Doch egal ob man mit dem Flugzeug eine Fernreise macht oder mit dem Wohnmobil an die Ostsee fährt. Eine Frage stellt sich immer vor Beginn einer Reise: Wie schütze ich mein Hab und Gut unterwegs? Was passiert, wenn jemand ins Hotelzimmer, ins Wohnmobil oder den Campingwagen einbricht? Was, wenn im Hotel ein Feuer ausbricht oder die Fluggesellschaft meinen Koffer verbummelt? Sie haben einen teuren Fotoapparat und haben Angst, dass er gestohlen wird oder hinfällt und womöglich zerbricht?

Wichtiger Tipp: Überprüfen Sie Ihre Hausratversicherung. Unter dem Punkt „Außenversicherung“ steht der Betrag, bis zu dem Ihr Besitz, auch wenn er sich nicht zu Hause in den eigenen vier Wänden befindet, geschützt ist. Das heißt, bricht in Ihrem Hotel z. B. ein Feuer aus und Ihr Reisegepäck verbrennt, dann benötigen Sie gar keine Reisegepäckversicherung, weil das im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert ist. Gleiches gilt für den Fall, dass in Ihr Hotelzimmer eingebrochen wird.  Ihr Wohnmobil schützen Sie am besten mit einer speziellen Wohnmobilversicherung, aber auch da gibt es wichtige Dinge zu beachten.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Bei uns beantworten Versicherungsfachleute alle Ihre Fragen rund um das Thema Urlaub und Versicherungsschutz.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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