Start

Fotoausrüstung und Digitalkamera richtig versichert

Fotoversicherung

Für viele Hobbyfotografen sind die ersten Frühlingsboten ein willkommener Anlass die Kamera zu zücken, mit dem teuren Makro- oder Weitwinkelobjektiv zu bestücken und den Frühlings-Blütenrausch und die sonnenbeschienene Natur in allen Facetten künstlerisch zu digitalisieren. Auch die ersten Urlaubspläne werden geschmiedet und (nicht nur) für den echten Fotofreak ist es undenkbar keine ordentliche Kamera dabei zu haben.

Spätestens jetzt fragt sich der gewissenhafte Fotograf mit einem etwas mulmigen Gefühl, ob denn seine Fotoausrüstung im Urlaub über seine Hausratversicherung wenigstens gegen Diebstahl versichert ist. Das es sogar möglich ist, Kamera und Objektive gegen eindringenden Wüsten- oder Sandstrand und (Meer)Wasser versicherungstechnisch zu schützen, auf die Idee kommen allerdings die Wenigsten.

Versicherungsschutz über die Hausratversicherung?

Wer eine Hausratversicherung hat, kann zumindest in bestimmten Fällen auf den Versicherungsschutz für die Fotokamera nebst Ausrüstung zählen. Fast alle Hausratversicherungen beinhalten nämlich auch eine so genannte Außenversicherung. Durch diesen Zusatz ist auch Hausrat versichert, der sich vorübergehend - und hierauf liegt auch die Betonung - nicht in den eigentlich versicherten Räumlichkeiten befindet. Auf einem 4-wöchigen Amerikatripp sind Wertgegenstände wie die Fotoausrüstung genauso wie der Laptop, die Armbanduhr oder das Tablet versichert. Als vorübergehend gilt, wenn nicht anders über die Versicherungsbedingungen vereinbart, die Dauer von drei Monaten.

Wer allerdings irgendwo auf der Welt ein festes eigenes Feriendomizil besitzt, der muss dafür einen eigenen Versicherungsschutz abschließen. Gegenstände, die dort dauerhaft verbleiben, sind durch den Außenversicherungsschutz der Hausratversicherung nämlich nicht gedeckt!

Hausratversicherung in Erstattungshöhe begrenzt

Wichtig ist zu wissen, dass die Außenversicherung nicht den gleichen Versicherungsschutz bietet wie die Hausratversicherung an sich. Bei älteren Verträgen, also Versicherungsbedingungen vor dem Jahr 2000, beträgt die Grenze der Erstattung in der Außenversicherung 10% der Versicherungssumme. Bei neueren Verträgen ist die Erstattungshöhe individuell geregelt. Auch bei älteren Verträgen kann diese abweichen, allerdings nur nach oben. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder ein Anruf beim Betreuer, macht vor dem Urlaub also durchaus Sinn.

Hausratversicherung deckt nicht alle Risiken

Denken Sie daran, dass die Hausratversicherung ganz spezifische Risiken abdeckt. Das gilt natürlich auch für die daran hängende Außenversicherung. Die versicherten Risiken sind:

  • Feuer
  • Sturm
  • Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • und Vandalismus
Damit Versicherungsschutz besteht, muss also ein Einbruch oder ein Raub geschehen sein. Der Unterschied ist schnell erklärt.

Beispiel 1:

Lässt im Hotel das Zimmermädchen die Kamera mitgehen, besteht kein Versicherungsschutz. Wird das Hotelzimmer aufgebrochen, sind die entwendeten oder mutwillig zerstörten (Vandalismus) Gegenstände hingegen versichert.

Beispiel 2

Reißt Ihnen ein Taschendieb auf dem belebten Sonntagsmarkt in Santa Maria auf Mallorca die Kamera aus der Hand, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen, weil es sich hier “nur” um einen einfachen Diebstahlschaden handelt. Bedroht Sie hingegen ein Mitglied der Bloods-Gang in einer abgelegenen Straße im nächtlichen New York mit einer Waffe und fordert Sie auf, ihm die teure Fotoausrüstung netterweise zu überlassen, dann ist dies ein Raub, fällt somit unter den Versicherungsschutz der Außenversicherungsklausel der Hausratversicherung und wird entsprechend ersetzt.

Die bessere Lösung

Für hochwertige Fotoausrüstungen sollte man den Abschluss einer eigenständigen Versicherung in Erwägung ziehen. Eine spezielle Fotoapparateversicherung umfasst nämlich (fast) alle mögliche Gefahren, die dem Equipment drohen wie z.B.:

  • Unfall des Transportmittels,
  • höhere Gewalt,
  • Brand,
  • Blitzschlag,
  • Explosion,
  • Leitungswasser,
  • Diebstahl,
  • Einbruchdiebstahl,
  • Beraubung,
  • räuberische Erpressung,
  • Bruch
  • sowie Beschädigung
Die von uns angebotene Fotoapparateversicherung ist in der Tat eine sogenannte Allgefahrendeckung weil in ihr wirklich ALLE Gefahren gedeckt sind. Und es können nicht nur Fotoapparate und Zubehör und zwar im privaten, sowie im gewerblichen Gebrauch, versichert werden, sondern auch Schmalfilmgeräte, Videokameras und Camcorder im privaten Gebrauch. Alle Gefahren bedeutet natürlich auch z.B. den Bruck einer Linse, wenn das Objektiv zu Boden fällt, Die Beschädigung der Kamera durch eingedrungenes Regenwasser oder Strandsand und so weiter.

Im Schadensfall

Im Falle eines Diebstahls sollten Sie unbedingt die Polizei und, sofern es sich um einen Diebstahl im Hotel handelt, auch die die Hotelleitung informieren. Nur so kann dem Versicherer wenigstens einigermaßen glaubhaft nachgewiesen werden, dass sich auch tatsächlich ein solcher Schadenfall ereignet hat. Parallel sollten Sie den Versicherer unverzüglich informieren, zumindest über den Vermittler. Hierzu gibt es ja heutzutage vielfältige technische Mittel die man von überall aus der Welt nutzen kann.

Seien Sie ehrlich bei der Auflistung der betroffenen Gegenstände. Spätestens wenn die Liste von der bei der Polizei angezeigten abweicht, wird es Fragen durch den Versicherer geben und Zweifel an Ihrer Ehrlichkeit. Denken Sie daran, dass auch schon versuchter Versicherungsbetrug strafbar ist und keinesfalls ein Kavaliersdelikt.

Am besten heben Sie natürlich alle Kaufbelege auf und machen auch noch gleich Fotos von den Sachen. Beim Abschluss der Versicherung müssen Sie die Gegenstände, die versichert sein sollen alle einzeln Auflisten. Denken Sie daran, Equipment, dass Sie sich nachträglich zusätzlich anschaffen auch nachzuversichern oder Gegenstände, die andere ersetzen auch bei Ihrer Versicherung “auszutauschen”.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

Autor: .